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Zum Ende der Seite springen Vorratsdatenspeicherung / allgemeine Überwachung  
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Arne Kroger
unregistriert
06.05.2008 02:02 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Nee, ansich können die ja froh sein, wenn der Dollar nicht mehr Leitwährung ist. Muss alles in Euro bezahlt werden, muss sich auch die Eurobuchgeldmenge natürlich erhöhen.
Und das hätte eine Destabilisierung des Euros zur Folge. Zwar gut für den Export, aber schlecht für das Kapital.

MAUS

Too old to die young

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16.05.2008 20:02 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Kongreß „Sicherheitsstaat am Ende“
Berlin (NRhZ/GR, 16.5.) In einem Kongress des "Grundrechte-Reports" zur Zukunft der Bürgerrechte am 23. Und 24. Mai in der Berliner Humboldt-Universität werden die neun Bürgerrechtsorganisatoren, die jährlich den Grundrechte-Report herausgeben, über den Zustand der Bürgerrechte in der Bundesrepublik informieren. Mehr als zwei Dutzend Experten aus Wissenschaft, Praxis, Medien und Bürgerrechtsbewegung werden in drei Plenarveranstaltungen und sechs Foren mit dem Publikum über die Entwicklungen der vergangenen Jahre und mögliche Alternativen diskutieren. Nach Darstellung der Veranstalter hat der Bundestag allein in den vergangenen sieben Jahren über 50 Gesetze verabschiedet, die tief in die Bürgerrechte eingreifen: Von der Registrierung der Konten- und Reisebewegungen über die Speicherung biometrischer Daten bis zur Überwachung der Kommunikation. Das so geschaffene Klima der Angst verhindere eine nüchterne Betrachtung vermeintlicher Bedrohungen. Stattdessen werde der Staat mit immer weitergehenden Machtbefugnissen ausgestattet. Für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dagegen sei kein Platz mehr vorhanden. Informationen unter vorstand@ilmr.org

Originalseite (nur solang Meldung aktuell ist):
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?resso...ssort_menu=News

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MAUS

Too old to die young

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04.07.2008 11:37 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Neues BKA-Gesetz: Rückfall in die NS-Zeit
Berlin (NRhZ/DL/DG, 4.6.) Nach der Vorratsdatenspeicherung habe das Kabinett „einen weiteren Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Sicherheitsbehörden" begangen, erklärt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zum heute durch das Kabinett verabschiedeten BKA-Gesetz. Damit würden "das Grundgesetz auf den Kopf“, und „alle Bürger unter Generalverdacht gestellt“. Zugleich habe das Kabinett „eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen“. Mit dem sogenannten Polizeibrief hätten die alliierten Militärgouverneure 1945 eine klare Trennung von Polizei und Geheimdiensten festgelegt. Der Bundesrepublik wurde damit der Aufbau von Geheimdiensten nur unter der Bedingung erlaubt, dass diese keine Polizeibefugnisse haben dürften. Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, wirft der Regierung vor, sie habe durch das Gesetz eine „Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI beschlossen. Die Amerikanisierung der deutschen Sicherheitspoltik - wie sie Schäuble seit ehedem will - wird fortgesetzt“. Während Beck in einem „Appell an die Kollegen in der SPD-Fraktion“ diese auffordert „Stoppen Sie dieses Gesetz!“, ist Neskovic sicher, dass dieses Gesetz „einer Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten“ wird.

Originalseite (nur solang Meldung aktuell ist):
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?resso...ssort_menu=News

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Arne Kroger
unregistriert
05.07.2008 00:29 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Was man im übrigen dann so alles mit gesammelten Daten machen kann, steht hier:

http://netzpolitik.org/2008/datenpannen-...ermeldeaemtern/

Es dürfte bei den Idioten, die in Deutschland arbeiten und öffentliche Aufträge durch Korrumption u.ä, erlangen, nicht lange dauern, dass man alles auch im Internet abrufen kann.
Leberkrebs
unregistriert
05.07.2008 19:39 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Vor paar Tagen habe ich gelesen (Donnerstag?) das Hacker es jetzt erstmals geschafft haben in den USA Bankautomaten völlig computertechnisch zu knacken. Bankkonten einer kleineren Bank wurden leergeräumt, insgesamt 3000 US-Bürger wurden um über 100 Millionen Dollar geprellt, weil das Geld von ihren Konten abgehoben wurde. Mit den Daten besuchten die Hacker-Bankräuber Geldautomaten in 4 verschiedenen Bundesstaaten.

Aber unsere Regierung muss ja ALLES auf Computern speichern und verewigen. Vom Monatseinkommen bis zur täglichen Zahl der Toilettengänge... smilie1

MAUS

Too old to die young

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14.07.2008 11:42 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

01.07.2008 17:42
Zypries gegen Festschreibung des Datenschutzes im Grundgesetz


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat den Vorschlag der Grünen, die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systemen verfassungsrechtlich zu normieren, als symbolische Politik abgetan. "Ich habe erhebliche Zweifel, ob das ein kluger Weg wäre", sagte die Sozialdemokratin am heutigen Dienstag auf der Konferenz Innovationen für den Datenschutz (PDF-Datei) der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entfalte auch ohne eine Kodifizierung im Grundgesetz "seit Jahren eine enorme Wirkung". Die Hauptaufgabe sieht sie deswegen darin, die neuen Vorgaben aus dem Grundsatzurteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen "im einfachen Recht umzusetzen". Es sei zudem unwahrscheinlich, dass die von den Grünen beabsichtigte Grundgesetzänderung die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag bekäme. ... (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

gesamter Text und weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Zypries-g.../meldung/110299



02.07.2008 13:57
Weg frei für heimliche Online-Durchsuchungen in Bayern


Schon vom 1. August an soll die Polizei in Bayern heimliche Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr sowie zur Verhinderung schwerwiegender Straftaten durchführen und dafür auch heimlich in die Wohnungen Verdächtiger eindringen dürfen. Der federführende Innenausschuss des bayerischen Landtags hat Ende vergangener Woche den Weg frei gemacht für eine entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes. Die Novelle soll am morgigen Donnerstag von den Landesparlamentariern mit der Mehrheit der CSU verabschiedet werden, was nach dem grünen Licht der Innenpolitiker als Formsache gilt. Die ebenfalls im Landtag vertretenen Fraktionen von SPD und Grünen haben gegen die Beschlussempfehlung (PDF-Datei) des Innenausschusses gestimmt und werden sich dem Vorhaben wohl auch in der Plenarsitzung widersetzen.

Ähnliche Befugnisse zum "verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme" wie für die Polizei will die allein regierende CSU auch dem bayerischen Verfassungsschutz einräumen. Eine entsprechende Empfehlung (PDF-Datei) für eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes des Landes hat der Innenausschuss ebenfalls bereits mit leichten Änderungen am Entwurf (PDF-Datei) der bayerischen Staatsregierung freigegeben. Gleichzeitig sollen damit auch die Kompetenzen der Staatsschützer zur Einholung von Daten privater zur Terrorabwehr, zum Einsatz des IMSI-Catchers oder zum großen Lauschangriff ausgeweitet werden.

Deutlich umfangreicher sind die im Ausschuss angenommenen Änderungen (PDF-Datei) von CSU-Abgeordneten am Entwurf (PDF-Datei) der Landesregierung zum neuen Polizeigesetz. Die Ermittler können demnach IT-Systeme von Verdächtigen heimlich ausforschen, die für eine künftige "dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" verantwortlich sind. Die heimliche Online-Durchsuchung soll aber auch möglich sein, wenn "konkrete Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen die begründete Annahme rechtfertigen", dass die "Gefährder" eine schwerwiegende Straftat nach Artikel 30 des bayerischen Polizeigesetzes begehen werden.

Erfasst werden sollen demnach etwa Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Eingeschlossen sind auch Vergehen "gegen die sexuelle Selbstbestimmung", gegen das Leben oder die persönliche Freiheit. Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Waffenverstöße sind ebenfalls eingeschlossen. Nicht gelten soll die Lizenz zum Einsatz des Bayerntrojaners dagegen bei gravierenden Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Als Beispiele werden detaillierte Beschreibungen von Anschlagzielen oder Bombenbauanleitungen genannt. Bei Gefahr in Verzug soll generell für verdeckte Online-Durchsuchungen und "notwendige Begleitmaßnahmen" wie das Eindringen in Wohnungen eine richterliche Anordnung nicht sofort erforderlich sein.

Neu ist zudem, dass die Änderungen auch Zugriffsmöglichkeiten der Polizei auf die von den Providern laut einem Bundesgesetz verdachtslos sechs Monate auf Vorrat zu speichernden Verbindungs- und Standortdaten zur Gefahrenabwehr und zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter vorsehen. Mildere Mittel seien nicht ersichtlich, heißt es zur Begründung, da die Informationen angesichts der Verbreitung von Flatrate-Tarifen nicht auf anderem Weg erlangt werden könnten.

Die CSU sieht die beiden Vorhaben im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu verdeckten Online-Durchsuchungen und dem von Karlsruhe verlangten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Informationen aus der Intimsphäre sollen demnach nicht verwertet werden dürfen und gelöscht werden mit der Ausnahme, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese Daten der gezielten Herbeiführung eines Erhebungsverbots dienen sollen. Eine ähnliche Regelung gilt für Daten, die einem Vertrauensverhältnis mit Berufsgeheimnisträgern zuzuordnen sind und keinen Bezug zu den großen Gefahren oder Straftaten haben. Ansonsten soll sich die Maßnahme auch gegen Kontakt- und Begleitpersonen richten können.

Nicht zuletzt werden mit der Beschlussempfehlung die Vorschriften über den verdeckten Einsatz automatisierter Systeme zum Scannen von KFZ-Kennzeichen fortgeschrieben, wobei die CSU eine Anpassung an das Urteil zur Einschränkung der umkämpften Maßnahme vom März verspricht. So werde der bisher enthaltene Begriff des Fahndungsbestandes konkretisiert und die mit der Nummernschilderkennung verfolgten Zwecke und abzuwehrenden Rechtsgutbedrohungen präzisiert. Zulässig sein soll demnach der Abgleich der Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsbeständen über Autos, die durch Straftaten abhanden gekommen sind. Weiter wird er gestattet bei Personen, die zur Beobachtung oder verdeckten Registrierung, aus Gründen der Strafverfolgung oder Auslieferung, zum Zweck der Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen sowie wegen gegen sie veranlasster Maßnahmen der Gefahrenabwehr ausgeschrieben sind. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Originalseite mit weiterführenden Links:
http://www.heise.de/newsticker/Weg-frei-.../meldung/110332

siehe dazu auch:
03.07.2008 20:00
Bayerischer Landtag setzt den "Bayerntrojaner" frei

http://www.heise.de/newsticker/Bayerisch.../meldung/110426



03.07.2008 18:42
Grobkonzept des elektronischen Personalausweises steht [Update]


Das Bundesinnenministerium hat das Grobkonzept des elektronischen Personalausweises (ePA) vorgestellt, der ab 2010 den heute gültigen Ausweis ablösen soll. Der dann nur noch scheckkartengroße Ausweis mit einem kontaktlosen Speicherchip soll dem eGovernment Auftrieb verleihen und der Wirtschaft neue Einsparpotenziale eröffnen. Von der auf dem Chip gespeicherten elektronischen ID soll auch der Bürger profitieren, weil sie für Internet-Käufe, zur Altersverifikation, aber auch zur Nutzung als elektronische Wegfahrsperre im Auto herangezogen werden kann.

... Der kommende elektronische Personalausweis besteht dem Papier zufolge aus drei Komponenten. Wie bisher dient er hoheitsrechtlichen Zwecken wie der Identitätsfeststellung durch Polizei und andere Behörden. Er besitzt aber auch eine elektronische ID, die Bürger und Wirtschaft nutzen können. Schließlich kommt er mit einem Speicherbereich, in den der Bürger optional eine qualifizierte elektronische Signatur unterbringen kann.

Für den hoheitsrechtlichen Anwendungsbereich bringt vor allem das Foto Neuerungen mit sich. Es wird als biometrisches Merkmal nach ICAO-Norm auf dem Chip gespeichert und dient der besseren Identifikation bei Personenkontrollen. Wie bereits bekannt wurde, ist der biometrische Fingerabdruck optional und dient nur noch "der stärkeren Bindung der Ausweisinhaber an das Dokument", wie es im Konzept heißt. ...

Der elektronische Identifikationsnachweis soll folgende Datenfelder zur Abfrage durch berechtigte Stellen enthalten - sofern nicht der Bürger gleich bei Beantragung des neuen Ausweises bestimmte Felder ausdrücklich "auskreuzt":

Vorname/n, Familienname, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, gegenwärtige Anschrift, Dokumentenart (Personalausweis), Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland, maximales Gültigkeitsdatum (unter 16: 6 Jahre, über 16: 10 Jahre), kartenspezifische Kennzeichen

Alle Datenfelder dieses eID sollen nach Eingabe einer PIN durch den Bürger elektronisch übermittelt werden können. Dabei müssen Dienstleister wie Behörden auf drei Jahre gültige Berechtigungszertifikate erwerben, in denen festgelegt ist, auf welche Datenfelder des Identifikationsnachweises sie zugreifen dürfen. ...

Für Bürger wie für die Verwaltung soll der eID etwa das Ummelden der Wohnung oder die Zulassung des Kraftfahrzeuges vereinfachen. Auch soll der Identifikationsnachweis die ELSTER-Zertifikate ablösen, die für die elektronische Einkommenssteuererklärung notwendig sind. Außerdem kann der Bürger über den eID die kostenpflichtige qualifizierte elektronische Unterschrift bei einem Trustcenter seiner Wahl bestellen, die er für die Teilnahme am ELENA-Verfahren auf seinem Personalausweis speichern kann.

Im Gegenzug soll auch die Verwaltung in diesem Bereich einen Vorteil haben. So heißt es im Kapitel "Überprüfung gewerblich Beschäftigter" zur Aufdeckung von Schwarzarbeit durch den Zoll: "Mit dem elektronischen Personalausweis ist die Identitätsfeststellung bei Kontrollen vor Ort deutlich beschleunigt. Über mobile Endgeräte mit Berechtigungszertifikaten und Kartenleserfunktion könnten die elektronischen Identitätsdaten ausgelesen und über Datenfunkverbindungen an die anzufragenden Stellen übermittelt werden."

Dem Papier zufolge entstehen rund um den elektronischen Personalausweis eine Reihe von neuen Diensten und Behörden. ...

Vielleicht wird auch die Installation eines Beratungsdienstes in den Meldebehörden erforderlich sein, denn das Grobkonzept sieht vor, dass eine Änderung der PIN nur durch die Ausweisbehörden erfolgen kann. Die mit der PIN gelieferte PUK soll nur dazu dienen, den Fehlbedienungszähler auf Null zu setzen. Der wiederum soll schon nach zwei ungültigen Versuchen die Datenfelder des elektronischen Identifikationsnachweises sperren, um den Missbrauch elektronischer Identitäten weitgehend auszuschließen. Der eID soll nur nach Eingabe der korrekten PIN und einer bei der Behörde liegenden "Karten-Zugangsnummer" wieder aufgeschlossen werden. ... (Detlef Borchers) / (vbr/c't)

gesamter Text und weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Grobkonze.../meldung/110423



04.07.2008 13:17
Datenschützer sorgen sich um deutsche YouTube-Nutzer


Google muss Viacom im Rechtsstreit um angebliche Urheberrechtsverletzungen YouTube-Nutzerdaten herausrücken. Noch ist nicht klar, ob auch die Daten von Anwendern aus Deutschland betroffen sind, sagte Google-Pressesprecher Kay Oberbeck heute der dpa. Google wolle die Daten jedoch anonymisiert weiterreichen.

... Viacom betonte laut einem Bericht der New York Times, es gehe dem Unternehmen nicht um die Identitäten der Nutzer. Die zu übergebenen Daten würden streng vertraulich gehandhabt.

Zudem hat das Gericht Viacom auch strikt angewiesen, die Daten für keinen anderen Zweck als zum Nachweis von Urheberrechtsverletzungen zu verwenden. ...

Wenn der Betreiber einer Website zum Beispiel ein Unternehmen aus den USA ist und die Anwendungsdaten seiner Nutzer auch auf dort stehenden Servern speichert, gelte amerikanisches Recht, erklärt Marit Hansen, stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz für Schleswig-Holstein in Kiel, gegenüber dpa. "Ein Nutzer in Deutschland hat dann keine Möglichkeit, die Weitergabe seiner Daten zu verhindern." Er könne nicht einmal in Erfahrung bringen, was mit seinen Daten geschieht.

Die Folgen der Datensammelei sind laut Marit Hansen nicht abzusehen: Am Ende dürfe man vielleicht in ein Land nicht mehr einreisen, weil der eigene Name in irgendeinem Datensatz auftaucht. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob man sich etwas hat zuschulden kommen lassen. ...

Die Datenschützerin empfiehlt daher die Nutzung eines Anonymisierungsservers. Solche in der Regel kostenlosen Dienste werden von verschiedenen Organisationen angeboten - wie dem von der TU Dresden bereitgestellten Service AN.ON. Die dort zum Download angebotene Software sorgt dafür, dass der Nutzer künftig online gehen kann, ohne dass er aufgrund einer IP-Adresse ausfindig gemacht werden kann.

AN.ON ist Marit Hansen zufolge auf viele Server verschiedener unabhängiger Anbieter verteilt. Nur wenn alle Beteiligten ihre Daten herausgeben würden, könnte eine Rückverfolgung eines Nutzers etwa aufgrund einer schwerwiegenden Straftat erfolgen. Hansen rät außerdem, regelmäßig die vom Browser gespeicherten Cookies zu löschen. Aus einer Vielzahl von Cookies lasse sich sonst ebenfalls ein Nutzerprofil erstellen. Viel versprechen sich Datenschützer von anonymen Suchmaschinen wie ixquick (http://eu.ixquick.com/), die als Metasuchmaschine andere Suchmaschinen abfragen und dabei eine einheitliche IP-Adresse verwenden - und nicht die des Nutzers. (anw/c't)

gesamter Text und weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Datenschu.../meldung/110448



04.07.2008 16:12
Bundesrat will heimliche Online-Durchsuchungen auf Terrorabwehr beschränken


Bayern ist im Bundesrat mit seinem Antrag gescheitert, den verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme auch zur Verfolgung schwerer Straftaten bundesweit zuzulassen. Entgegen der Empfehlung (PDF-Datei) der federführenden Ausschüsse stimmten die Länderchefs in der Plenarsitzung am heutigen Freitag mehrheitlich gegen das Begehr des Freistaats, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Der umstrittene Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA), der heimliche Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr vorsieht, stieß in der Länderkammer dagegen überwiegend auf Zustimmung.

... Im Einklang mit dem Sonderweg, den Bayern gerade bei Online-Razzien im Präventionsbereich bei terroristischen Gefährdungen oder Hinweisen auf schwerwiegende Straftaten beschritten hat, sollten die Fahnder für die Installation von Spähsoftware auch die Wohnungen Verdächtiger betreten und diese heimlich durchsuchen dürfen. Dieser Ansatz ging den meisten Länderchefs zu weit.

Am Entwurf für die BKA-Novelle hat der Bundesrat derweil nur noch geringen Änderungsbedarf angemeldet. ... Nicht folgen wollten die Länderchefs unter anderem den Ratschlägen (PDF-Datei) des Innenausschusses, im BKA-Gesetz eine Befugnis für das Eindringen in Wohnungen für Online-Durchsuchungen zu verankern, und für größere Möglichkeiten zur Datenübermittlung zwischen den Verfassungsschützern bei Bund und Ländern sowie eine engere Kooperation zwischen dem BKA und den Polizeien der Länder zu plädieren.

Nicht durchsetzen konnte sich auch der Wirtschaftsausschuss mit seinem Petitum, die Entschädigungsfrage für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen neu zu regeln und so eine angemessene Entschädigung für die erbrachten Leistungen laufender Telekommunikationsüberwachungen zu erreichen. ... Durch den BKA-Gesetzentwurf drohe sich das Missverhältnis zu verschärfen. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco erhofft sich zudem einen neuen Anstoß für die Verhandlungen über einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Vergütung der Provider durch ein gerade ergangenes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts. Dessen 27. Kammer war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verpflichtung privater Telekommunikationsdienstleister, auf eigene Kosten Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten (sogenannte Auslandskopfüberwachung) zu installieren, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck begrüßte den Entwurf für die Änderung des BKA-Gesetzes im Umfeld der Bundesratssitzung "im Grundsatz". Er forderte aber einen einheitlichen und umfassenden Schutz sämtlicher Amts- und Berufsgeheimnisträger bei verdeckten Maßnahmen. Es sei nicht ersichtlich, weshalb einem Geistlichen dieses Recht zugestanden werde, Journalisten aber etwa nicht. ... (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

gesamter Text und weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Bundesrat.../meldung/110466



08.07.2008 10:35
Quellcode-Analyse entlarvt Datenschutzschlamperei bei Webformularen


85 Prozent der Webseiten, die Kontaktformulare als Kommunikationsmittel nutzen, informieren ihre Nutzer nicht über die Verwendung dieser Daten. Das ist das Ergebnis der Studie "Wie Unternehmen im Internet bei Konsumenten Misstrauen säen" der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH.

Kontaktformulare sind ein wichtiger Bestandteil von Webpräsenzen. Doch wie gehen die Betreiber mit den anfallenden personenbezogenen Daten um? Zur Beantwortung dieser Frage untersuchte das Düsseldorfer Unternehmen den Quellcode der Webpräsenzen von 16.500 Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, insgesamt 815.000 Webseiten. Dabei waren 1.190 Gemeinden, 1.770 Vereine und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen.

Kriterien der maschinellen Analyse: Fragt die Webpräsenz persönliche Daten wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse ab? Ist eine Datenschutzerklärung hinterlegt, die der Nutzer mit höchstens einem Klick vom Kontaktformular aus abrufen kann?

Ergebnis: 41 Prozent der durchforsteten Webpräsenzen nutzen Kontaktformulare. Aber nur 15 Prozent von ihnen liefern Informationen über ihren Umgang mit den erhobenen Daten. Vorbildlich sind nach Angaben der Studie nur ganz wenige. Lediglich zwei Prozent aller untersuchten Webpräsenzen (mit und ohne Kontaktformular) veröffentlichen eine Datenschutzerklärung und verlinken diese direkt mit dem Kontaktformular.

Unter den kritisierten Webauftritten befinden sich auch prominente wie diejenigen der Bundesregierung, des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie die vieler Gemeinden. Als Resultat dieser mangelnden Transparenz sehen die Autoren der Studie einen spürbaren Vertrauensverlust der Kunden sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im öffentlichen Sektor, der sich rächt: Nach einer Studie des Institut für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2007 haben 31 Prozent der Kunden schon einmal auf Online-Käufe verzichtet, weil sie ihre Daten nicht preisgeben wollten. Viele fürchten zudem den Missbrauch ihrer Daten.

Als positives Beispiel hebt Xamit das Land Schleswig Holstein hervor. Hier habe jedes Ministerium ein Kontaktformular samt Datenschutzerklärung, die mit einem Klick erreichbar ist, meistens realisiert über das Impressum.

Die kostenlos verfügbare Studie enthält Hinweise für Betreiber von Webseiten, wie sie Kontaktformulare datenschutzkonform und vertrauensbildend in ihre Webpräsenzen einbinden können.

Bereits Ende 2007 hatte Xamit die Studie "Wissen Sie, was Sie tun? Wissen Sie, wer es noch weiß? - Surfen im Internet" vorgelegt. Auch bei dieser Studie hagelte es Kritik in Sachen Datenschutz: Die meisten Betreiber kommerzieller Websites, die Webstatistiken externer Tracking-Dienstleister wie Google Analytics einsetzen, verraten ihren Besuchern nichts über die damit verbundene Speicherung ihrer Daten. (Barbara Lange) / (ur/iX)

Originalseite mit weiterführenden Links:
http://www.heise.de/newsticker/Quellcode.../meldung/110572

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Leberkrebs
unregistriert
14.07.2008 20:15 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Bei " Gefahr im Verzug" darf die Bullerei doch in ganz Deutschland immerschon ohne Haussuchungsbefehl gewaltsam überall eindringen. Daran ist jetzt nichts neu.
Nur wird der Begriff "Gefahr" immer großzügiger ausgelegt und als Ausrede mißbraucht.
"Gefahr" ist dann demnächst schon, wenn zB jemand die Regierung im Internet kritisiert oder mißliebige Meinungen hat, oder Lügen der Staatsmedien aufdeckt.
Arne Kroger
unregistriert
15.07.2008 05:31 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Aber goil, dass die Datenschützer jetzt schon die Anonymisierungsprogramme empfehlen.

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht, wie man die am besten dauerhaft installieren kann?
(Bei Windows, @Lucker!)

quaid

their law


08.04.2009 17:25 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/729912?inPopup=true

eine reportage über den gläsernen menschen.

darin wird auch von einem neuen gesetz berichtet, in dem daten nur weiter gegeben bzw verkauft werden dürfe, wenn eine einwilligung vor liegt.

besonders das ende der doku ist interessant..
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MAUS

Too old to die young

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10.04.2009 11:39 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

verwirrt heute scheint technisch gesehen wirklich nicht mein Tag zu sein, ich kann da kein Video gucken, egal, wie ich es einstelle, da kommt nach auf übernehmen klicken nur ne schwarze Seite, bzw das Mediaplayersymbol und das wars... Schade...

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quaid

their law


10.04.2009 11:53 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

probier mal diesen link:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/startseite
dort auf die mediathek, dann oben rechts "gläserne" eingeben und enter.
bei den suchergebnissen sollte das 1. ergebnis direkt "der gläserne deutsche" sein. dort ein häkchen machen per anklicken, und dann unten aufs play symbol.

ich gehe mal davon aus, dass du keine programme wie "noscript" verwendest, die javascript oder flash verhindern. wenn dir das nix sagt, ist es wahrscheinlich so.

wenn's noch nicht geht, kannst du den acrobat flash player installieren. dieser wird benötigt, um diese art von filmen und streams darzustellen.
http://get.adobe.com/flashplayer/?promoid=DXLUJ
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MAUS

Too old to die young

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12.04.2009 11:09 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Hm, danke für den Rat @ quaid, hat nur leider nix gebracht, dieses Mal bin ich sogar auf die Idee gekommen, mal mit meinen Pfeiltasten rumzuspielen, und siehe da, ich finde die Bedienleiste des Mediaplayers, da die Seite nur mal eben fast doppelt so groß ist, wie mein Bildschirm, und die dann eigentlich üblichen Scroll-Leisten fehlen. Tja, nur leider war diese Bedienleiste inaktiv, den Flashplayer hatte ich übrigens erst vor ca ner Woche installiert, aber da scheint dann ja wohl was bei schief gegangen zu sein...

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quaid

their law


12.04.2009 11:14 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

vllt ist der flash player veraltet. aber selbst, wenn nicht, kann es nicht schaden, die neueste version drüber zu installieren.
es ist auf jeden fall sehenswert, finde ich.
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MAUS

Too old to die young

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15.04.2009 10:43 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Das war schon die neuste Version, die es für mein altes Betriebssystem gibt, auf myspace zB kann ich wieder Musik hören, was vorher nicht ging, aber warum das mit dem Video gucken so Probleme macht, weiß ich wirklich nicht, andere Youtubevideos laufen auch problemlos, nagut, sie ruckeln immer mal, aber es kommt nicht nur Schrift und Ton wie bei dians neustem Kunstwerk...

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quaid

their law


15.04.2009 10:49 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

der link führt nicht zu einem youtube-artigen video..der zdf-player ist ne eigenkreation, wie es aussieht.
dieser benutzt halt die neueste version des adobe flash player.

also wenn du deinen internetbrowser und den flashplayer aktualisiert hast, müsste es eigentlich gehen. ansonsten hab ich spontan auch keine idee mehr unglücklich
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