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-es ist verboten ziellos auto zu fahren
-fernbuslinien sind verboten, um die bahn wettbewerbsfähig zu halten
-schule schwänzen verboten
-dope rauchen verboten
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Waldgaenger unregistriert
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Original von Suggs
-es ist verboten ziellos auto zu fahren
-(...)
-schule schwänzen verboten
-dope rauchen verboten |
Am besten alles gleichzeitig machen! Bei mir hier in der Gegend hat's 'n paar hübsche Kurven, und schon is' der Gen-Pool bisschen sauberer...
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Arne Kroger unregistriert
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GG, Artikel 1 bis 146. Überflüssig, weil kein vernünftiger Mensch die BRD braucht, ginge allen viel besser ohne.
Außerdem auch eine Unverschämtheit:
| Zitat: |
§ 318 Beschädigung wichtiger Anlagen
(1) Wer Wasserleitungen, Schleusen, Wehre, Deiche, Dämme oder andere Wasserbauten oder Brücken, Fähren, Wege oder Schutzwehre oder dem Bergwerksbetrieb dienende Vorrichtungen zur Wasserhaltung, zur Wetterführung oder zum Ein- und Ausfahren der Beschäftigten beschädigt oder zerstört und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Denn ich wollte immer schon mal Wasserleitungen, Schleusen, Wehre, Deiche, Dämme oder andere Wasserbauten oder Brücken, Fähren, Wege oder Schutzwehre oder dem Bergwerksbetrieb dienende Vorrichtungen zur Wassererhaltung, zur Weiterführung oder zum Ein- und Ausfahren der Beschäftigten beschädigen oder zerstören und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährden.
Und darf man das?
Nee, gibt es gleich bis zu 5 Jahren Knast für.
Nix darf man.
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Kebap
porno jüngling aus der hölle
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Original von Soulmirror
kriminalisierung von filesharern natürlich |
Wenn ja nur die verdächtig wären, heutzutage ist JEDER mit Computer verdächtig!
A propos sinnlos:
Man zahlt auf Datenträgerrohlinge eine extra Kopiergebühr, das Kopieren wird aber strafrechtlich verfolgt
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Waldgaenger unregistriert
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Story: Rechtsfragen - Wer deutsche Bienen fangen will...
Wer denkt, daß deutsche Richter humorlos sind, kennt noch nicht die gesetzlichen Bestimmungen zum Einfangen herrenloser Bienenschwärme. Nicht genug damit, daß man Hunden vorschreibt nicht an Feiertagen zu bellen - nein - auch flüchtende Bienenschwärme finden in der deutschen Gesetzgebung ihren Platz. Falls Sie heute noch nichts zu Lachen hatten, empfehle ich Ihnen diesen Artikel.
Falls Sie ernsthaft überlegen, sich ein paar schnucklige Haustiere anzuschaffen, empfehle ich Ihnen - falls Sie mit einem Bienenschwarm liebäugeln - sich zuvor über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Die unten aufgeführten Paragraphen habe ich in einem Internet-Forum für Jurastudenten gefunden, die über diverse Rechtsprobleme fachsimpeln. Leider konnte ich mir nicht verkneifen diesen Beitrag herauszugreifen und mit Kommentaren zu versehen - ich hoffe Sie amüsieren sich genauso gut wie ich. ;-)))
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was Sie als Imker machen würden, wenn die Bienenkönigin beschließt auszubüchsen? Nein? Dann sehen wir einmal ins BGB, um herauszufinden, was Sie tun könnten, um den verlustig gegangenen Bienenstaat wieder einzufangen.
§ 961 BGB
Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
Kommentar: Empfehlenswert ist, sich als Imker einen kleinen Jägerstand einzurichten, den Sie Tag und Nacht besetzen sollten, um den Freiheitsdrang der eigenen Bienenvölker im Auge zu behalten. Falls es um Ihre Kondition nicht so gut bestellt ist, könnten Sie vorsorglich einen afrikanischen Zulu anheuern, der es seit Kindheit an gewohnt ist, tagelang durchzulaufen. Haben Sie also Mitleid, wenn Sie einen röchelnden Imker im Straßengraben liegen sehen - der arme Mann hat gerade die Herrschaft über ein ganzes Volk verloren.
Eine Anmerkung am Rande: Der Ergänzungssantrag der Grünen Fraktion - den Bienchen entweder kleine Fußschellchen anzulegen (damit man den Standort akustisch ermitteln kann) oder für die Arbeiterinnen kleine Namensschildchen anzufertigen - wurde leider von der Opposition abgelehnt.
§ 962 BGB
Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
Kommentar: Wenn Sie am Sonntag morgen friedlich auf der Veranda beim Frühstück sitzen, muß der gehetzt wirkende Mann, der aus dem Gebüsch bricht und "Halt" oder "Hierbleiben" schreit, muß nicht unbedingt ein Verrückter oder ein Einbrecher sein. Selbst wenn er mit einer Brechstange die Holzverkleidung Ihres Hauses demontiert und dabei "Kommt raus ihr kleinen Bastarde" ruft, sollte man keine voreiligen Schlüsse ziehen. Mein Rat: Rufen Sie nicht gleich bei der Polizei an, sondern erkundigen Sie sich freundlich bei ihm, ob er zufällig ein Imker ist.
§ 963 BGB
Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
Kommentar: Falls mehrere Verrückte durch ihren Garten hetzten und "Halt", "Hierher" schreien, rate ich Ihnen nicht jeden einzelnen anzusprechen, was ziemlich aufwendig wäre. Stellen Sie sich einfach in Ihren Garten und schreien: "Sagt mal, kann es sein, daß ihr alle Imker seid?"
Wenn die Anwesenden nicken, wissen Sie, daß alles in Ordnung ist. Leider hat es der deutsche Gesetzgeber versäumt, die Gartenbesitzer darüber zu informieren, was zu tun sei, wenn sich mehrere Imker in Ihrem Garten beim Auszählen der Bienen in die Haare geraten. Immerhin kann das akribische Auszählen eines ganzen Bienenvolkes einige Zeit in Anspruch nehmen. Zur Not können Sie die streitenden Imker auf die gesetzlichen Ruhezeiten verweisen, und anmerken, daß Sie bitte in Zimmerlautstärke weiterstreiten sollen.
§ 964 BGB
Vermischung von Bienenschwärmen
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.
Kommentar: Bienen nisten sich gerne in Hohlräumen von Bäumen ein. Falls sich so ein Baum in Ihrem Garten befindet, kontrollieren Sie gelegentlich, ob sich im Geäst ein paar streidende Imker befinden. Ein Indiz dafür könnte sein, daß sich die Baumbewohner darüber streiten, wer zuerst da war. Drohungen wie - "Wenn Ihr nicht sofort da runterkommt, dann säge ich den Baum um." - sollten Sie unterlassen. Die streitenden Imker könnten sich zusammentun und beschließen, Sie wegen Nötigung oder angedrohter Körperverletzung zu verklagen.
Seien Sie als Grundstücksbesitzer also künftig etwas vorsichtiger, wenn sich Verrückte in Ihrem Garten tummeln. Es könnten Imker sein ...
aus: http://www.philognosie.net/index.php/fun/funview/67/
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Belästigung der Allgemeinheit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Belästigung der Allgemeinheit (alte Bezeichnung: Grober Unfug) ist eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die Öffentlichkeit belästigt wird.
Deutschland
In Deutschland war der grobe Unfug bis zur Strafrechtsreform 1975 noch als Übertretung strafbar. § 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB alter Fassung ordnete für eine Übertretung wegen groben Unfugs eine Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Deutsche Mark oder Haft an. Heute ist die Übertretung zu einer Ordnungswidrigkeit heruntergestuft, die nach § 118 OWiG, [1] mit Geldbuße zwischen fünf und tausend Euro bewehrt ist.
Als grober Unfug galt nach früherer Rechtsprechung:
* Spazieren in Badehose im Hof eines Kurhauses (Bayerisches Oberstes Landesgericht [BayObLG]-Entscheidungssammlung Bd. 21, S. 175)
* Defäkieren auf der Straße
* Bespritzen der Passanten durch zu schnelles Fahren (BayObLG Bd. 26, S. 111)
* Beschmierung von Häuserwänden durch Inschriften (früheres Graffiti – OLG Celle, OLG Hamburg jeweils 1951)
* Störung einer Filmvorführung, die erlaubt ist (OLG Hamm 1952)
* Unzüchtiges Betasten eines anderen (RGSt Bd. 53, S. 153)
* Das Schreien von Hilferufen (Feuer!), ohne dass Gefahr vorliegt (RGSt Bd. 19, S. 256)
Grundsätzlich sollte die Vorschrift keine Ahndbarkeit für sämtliche Handlungen bedeuten, die die polizeirechtliche Generalklausel (Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) berührten. Die Einschränkungen der Strafbarkeit fanden durch die Merkmale des äußeren Bestandes der öffentlichen Ordnung, der Unmittelbarkeit der Handlung und der Beeinträchtigung der Öffentlichkeit (des Publikums) Niederschlag. Dennoch rührte die Vorschrift von einer obrigkeitsstaatlichen Rechtsetzung her, die auch gesellschaftlich regulierend eingreifen will.
... und hier noch was für @Arne : §175
§ 175
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt.
1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.
Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurück, beharrte aber gleichzeitig auf einer weiteren Anwendung des § 175a. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen.
Die Bundesrepublik hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 80er Jahren wurde der § 175 im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR erst 1994 aufgehoben.
Im Volksmund wurden Schwule oft als 175er bezeichnet. Gleichzeitig nannte man den 17. Mai (=17.5.) zahlenspielerisch den „Feiertag der Schwulen“.
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Sometimes Truth Is Stranger Than Fiction
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Arne Kroger unregistriert
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Och, bestimmte lustige Schwulengesetze gibt es immer noch. Ich kenn' jemanden, der als 19jähriger sich nicht mehr seinem 16jährigem Freund nähern durfte, das hat seine Mutter gerichtlich durchgesetzt.
Völlig überflüssig finde ich btw die ganzen Jugendschutzgesetze nicht unbedingt, also eine Schutzaltersgrenze kann schon ganz sinnvoll sein. Gefällt mir am besten in dem NL, wo ab 12 Jahren nur noch ermittelt wird, wenn der Jugendliche dies wünscht, ansonsten ist das kein Delikt da mehr. (Aber die kennen auch keine Altersfreigaben bei Filmen oder PC-Spielen und all sowas. Nur in Coffeeshops kommt offiziell auch niemand rein, der nicht 18 ist. Und das hat wohl auch seinen guten Grund.
)
Aber gibt es Gesetze wegen Friedhofssatzungen?
Vermute ich mal, weil die Kommunen die ja nicht ohne gesetzliche Grundlagen aufstellen könnten.
Auf jeden Fall habe ich einen Brief von der Friedhofsverwaltung bekommen, dass die Gruft meiner Eltern nicht der Friedhofssatzung entsprechen würde.
Jetzt war ich heute mal da oben, und erstmal liegt die sowieso am Arsch der Welt. Da auf dem Stück sind evtl. noch eine Handvoll Gräber. Und die paar, die da noch sind, sind alle wohl aus noch älterer Zeit wie unsere Gruft und die sind auch nicht gerade die gepflegtesten, weil, wenn die nicht in Pflege gegeben wurden, existieren da wohl schon lange keine Angehörigen mehr, die sich noch darum kümmern könnten. Meine Mutter mit dem Todesjahr 1994 war noch das jüngste Datum, was da stand auf den Grabsteinen.
Und eigentlich sah die Gruft imo okay aus. Okay, ich musste mal wieder Unkraut jäten und muss demnächst mal irgend so einen dämlichen Strauch zurückschneiden, das hab' ich heute nicht geschafft, aber es war sehr Biotopmäßig. Und da meine Mutter auch so 'ne Ökotante war, hätte die es auch lieber bestimmt gehabt, wenn ihr Grab für den ein oder anderen Schmetterling mal 'ne Lebensmöglichkeit gewesen wäre. Habe btw 'ne herrliche orangefarbene Nacktschnecke da gefunden, die kannte ich gar nicht so.
Geht aber wohl nicht so in diesem Scheißstaat.
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| Zitat: |
| Nur in Coffeeshops kommt offiziell auch niemand rein, der nicht 18 ist. Und das hat wohl auch seinen guten Grund. |
welcher grund?
das bisschen rauch da is doch völlig harmlos, pech wenn man zu doof zum dosieren is...
ps: du faselst um den heissen brei.
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Arne Kroger unregistriert
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Es gibt keine gesetzliche Mittagsruhe, zeigt mir mal den Paragraphen, dann verklage ich sofort alle Bauarbeiter, die zwischen 13 und 15 h hier malochen. Das steht in Hausordnungen und so 'nem Scheiß, aber gesetzlich gibt es die nicht.
Die beschissenste Gesetzgebung ist btw immer noch die Sozialgesetzgebeung, sofort abschaffen und den größten Teil durch Grundeinkommen ersetzen.
| Zitat: |
Original von Suggs
welcher grund?
das bisschen rauch da is doch völlig harmlos, pech wenn man zu doof zum dosieren is...
ps: du faselst um den heissen brei.
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Nee, Insiderjoke. Sorry, dass das harmlos und doof ist, sehen hier wohl einige Hobbypädagogen anders.
Und
@Calgmoth:
Kannst die Gruft gerne haben. Ich bin froh, wenn die abläuft. Die ist noch aus den Zeiten meiner Urgroßeltern, die sind aber schon anderwertig wieder abgeholt. Hier in Deutschland sind die trotzdem unter der Erde alle untergebracht, wenn jemand stirbt, die stehen da nicht offen herum, die Särge.
Und ich bin froh, wenn der Scheiß abläuft. Was meine Schwester sich dabei gedacht hat, den Mist beim Tode meiner Mutter nachzukaufen, weiß ich auch nicht. Macht nur Arbeit, ist schweineteuer und die Pflege für die Beete davor ist unbezahlbar.
Und dann liegen die auch noch hier am Arsch der Welt. Das ist der hinterletzte Teil vom Friedhof, direkt an einer alten Trauer-/Leichenhalle, die seit Ewigkeiten nicht mehr genutzt wird. Und deshalb machen die auch heute so 'nen Scheiß nicht mehr, da da hinten sich keine alte Oma mehr hintraut, weil die da überfallen wird oder sowas.
Auf dem Feld, wo meine Vorfahren liegen, sind noch fünf Stück, die anderen haben die schon platt gemacht, weil sich den Scheiß eh keiner mehr heutzutage erlauben kann (Für 15 Jahre nachkaufen, ist schon das halbe Erbe draufgegangen!).
Die Verwandten von uns väterlicherseits, die haben ein schönes Waldgrab. Das ist zwar auch unbezahlbar, aber da haste Platz noch für 'ne Bank drauf und so. Und viel Rasen, ist einfach zu pflegen.
Und trotzdem hat meine Tante jetzt meinen Onkel in NL verbrennen lassen und den bei sich im Garten beigesetzt. Das ist auch näher.
Nee, ich will bei Breskens nach 'm Verbrennen ins Meer geschüttet werden.
Und meinen Metallclip im meinem Gehirn könnt Ihr hier in der Unity als Logo haben und mein künstliches Hüftgelenk kann sich irgendeiner meiner Lovers in den Arsch dann noch stecken.
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Original von Arne Kroger
Nee, ich will bei Breskens nach 'm Verbrennen ins Meer geschüttet werden. . |
nene, bei so ner aktion griegen die jenigen dann den ganzen schmodder ins gesicht...
aber das mit dem hüftgelenk is ma ne ansage !
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Arne, ihr habt 'ne Gruft? Cool, so was wollte ich auch immer... Kommst du denn dereinst auch da rein, oder willst dich woanders verscharren lassen?
'Indem das parlamentarische Prinzip der Majoritätsbestimmung die Autorität der Person ablehnt und an deren Stelle die Zahl des jeweiligen Haufens setzt, sündigt es wider den aristokratischen Grundgedanken der Natur, wobei allerdings deren Anschauung vom Adel in keinerlei Weise etwa in der heutigen Dekadenz unserer oberen Zehntausend verkörpert zu sein braucht.'
Keine Ahnung was zur Hölle das bedeuten sollte oder worauf ich mich da bezogen habe... Na ja, egal.
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Original von Onkel Calgmoth
Arne, ihr habt 'ne Gruft? Cool, so was wollte ich auch immer... |
Musstest du auch gerade an The Tomb von H. P. Lovecraft denken? ^^
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das es sowas wie mittagsruhe gibt nervt mich.
ok, ich kann verstehn das die leute auch mal ihre ruhe haben wolln, aber warum wird dann die mittagsruhe dann von 12-15 uhr angesetzt ?wer sagt denn das die leute genau in diesem zeitraum ihre ruhe wolln?
ich würde gerne zwischen 12 und 15 uhr gitarre spielen, andere leute würden da z.b gerne ihren rasen mähen oder was weiß ich was machen...aber nein, irgentjemand is ja auf die idee gekommen das um diese uhrzeit ruhe herrschen muss.
aber wenn mein nachbar um 6 uhr morgens seine scheiß harley 5 minuten lang warmlaufen lässt (im winter manchmal auch länger), dann is das ok, oder wenn die großfamielie ein paar häuser weiter jedes wochenende die gesamte straße mit jallamukke beschallt (eigentlich machen sie das auch unter der woche..)dann is das auch ok, dass unsere nachbarn zur rechten ständig ihr kind anschreien, das dann wiederum seine aggressionen am hund auslässt, is auch alles kein problem.
aber wehe jemand spielt gitarre...da ham die dann sofort pipi im auge.
was mich an der ganzen sache stört, is weder die harley noch die jallamukke und auch nicht irgentwelche nachbarn die ihren hund/kind anschrein, sondern die tatsache das die leute sofort austicken wenn jemand es wagt während der mittagsruhe musik zu machen oder im garten zu arbeiten usw.
jetzt sagen bestimmt einige: ja das is aber egoistisch denk doch mal zb an die vielen rentner die ihren mittagsschlaf machen wolln, und bla bla bla...
sicher gibt es gründe die dafür sprechen... aber ich muss ganz erlich sagen das ich mich dadurch eingeschränkt fühle, dass jemand bestimmt wann ruhe zu herrschen hat und wanns ok is "laut " zu sein.
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Mittagsruhe is echt fürn Arsch, keiner ruht sich da aus, sondern die meisten sind um die Zeit im Haushalt tätig.
Insofern isses mir scheißegal wenn ich um die Uhrzeit ne Endstufe fast durchhaue und dann die Nachbarn anrufen/klingeln/die Polizei rufen (alles schon mehrmals vorgekommen, aber nicht weil sie es wirklich gestört hat, sondern weil die mich und meine Familie nich leiden können
).
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triebtäter oder irgentwelche deppen die dir die fresse einschlagen wolln sind halt einfach keine challenge mehr...
die wirklich schlimmen sind die "lauten"
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Oje, ich müsste mich hier schon ziehmlich anstrengen damit sich jemand wegen Lärmbelästigung aufregt. ^^
Patente aufheben und Filesharing legalisieren wär jedenfalls schon mal ein Anfang.
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