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MAUS

Too old to die young

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Radikales Gesocks und so... 10.08.2007 01:48 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Bundesregierung hält an Berufsverboten fest

Berlin (NRhZ/DL, 8.8.) In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur gegenwärtigen und früheren Berufsverbotspraxis hält die Bundesregierung weiterhin am 1972 eingeführten Radikalenerlaß fest. Bis 1991 wurden gegen rund 1.100 Personen Berufsverbote ausgesprochen, 130 wurden aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Betroffen waren insbesondere Mitglieder kommunistischer Organisationen und Aktivistinnen und Aktivisten der Friedensbewegung. Eine neue Welle von Berufsverboten folgte nach der Wiedervereinigung gegen ehemalige Angehörige von Parteien, Massenorganisationen und Behörden der DDR. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke: „1995 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg im Fall einer wegen ihres Engagements in der DKP aus dem Schuldienst entlassenen Beamtin entschieden, dass der Radikalenerlass gegen die Menschenrechte auf Meinungs- und Koalitionsfreiheit sowie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstößt. Für die Bundesregierung ist das Urteil aber bis heute kein Grund, den Radikalenerlass abzuschaffen.“ Vergangene Woche wies das Darmstädter Verwaltungsgericht die hessische Schulbehörde an, die Bewerbung des Lehrers Michael Csaszkoczy erneut zu prüfen. Wegen seines Engagements in einer antifaschistischen Initiative hatten Hessen und Baden-Württemberg Csaszkoczys Übernahme in das Beamtenverhältnis verweigert. Die von der Bundesregierung als Konsequenz aus dem Straßburger Urteil vorgesehene Einzelfallprüfung hatte nicht stattgefunden. Siehe den Bericht in dieser NRhZ.

http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?resso...ssort_menu=News







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MAUS

Too old to die young

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10.08.2007 03:19 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

smilie21

Inland
Nach der Festnahme von angeblichen Mitgliedern der „militanten Gruppe“
Selbstbezichtigung nach §129a StGB
Von Tobias Pflüger



In einem seit 2006 von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB wurde neben drei anderen Personen am 31.7. 2007 der Soziologe Dr. Andrej H. festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen Mitglied der „militanten Gruppe“ zu sein, die seit 2001 mehrere Brandanschläge verübt hat. Der Abgeordnete des EU-Parlaments Tobias Pflüger hat sich nun deshalb selbst beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wegen ähnlicher Delikte angezeigt. – Die Redaktion (PK).

Aus dem Brief an den Generalbundesanwalt:

Andrej H. wird vorgeworfen, sich mit einem der drei anderen Beschuldigten getroffen zu haben, wobei über Inhalte und Anlass des Treffens nichts bekannt ist. Weiterhin wird er in der Anklageschrift beschuldigt, „als promovierter Politologe (sei) er zum einen intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der „militante(n) Gruppe (mg)“ zu verfassen, zum anderen (stünden) ihm als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung von Bekennerschreiben erforderlichen Recherchen durchzuführen.“ Eine weitere Beschuldigung lautet: „Als Promotionsstipendiat verfügt er, ebenso wie… über die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen der vergleichsweise anspruchsvollen Texte der militanten Gruppe erforderlich sind.“

Mit dieser Selbstbezichtigung möchte ich meiner Bürger/innenpflicht nachkommen und einen Anfangsverdacht bezüglich meiner eigenen Person melden.

Ich betrachte aufgrund untenstehender Punkte einen Anfangsverdacht als gegeben, Mitglied einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB sein zu können.

Begründung:
x Ich erfülle die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen eines vergleichsweise anspruchsvollen system- und herrschaftskritischen Bekennerschreibens erforderlich sind.
x Mir stehen Bibliotheken zur Verfügung, die ich unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung eines Bekennerschreibens erforderlichen Recherchen durchzuführen
x Ich habe mich irgendwann mit Menschen getroffen, bei denen ich nicht ausschließen kann, dass sie Straftaten begehen könnten (Hausbesetzung, Farbbeutelwurf, Fahren ohne Führerschein)
x Von mir verfasste Artikel/wissenschaftliche Abhandlungen o.ä., enthalten Schlagwörter und Phrasen, die in Texten der „militanten gruppe" ebenfalls verwendet werden.
Ich beschäftige mich
x privat
x beruflich
mit Themen wie ungerechter Weltwirtschaftsordnung, Prekarisierung, Militarisierung
x Ich bin in Calw, Nagold und Tübingen aufgewachsen und verfüge daher über gute Ortskenntnisse, die für die Verübung eines Anschlages erforderlich wären.
x Ich habe an Demonstrationen und anderen Aktionen gegen den G8-Gipfel teilgenommen, die nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet haben.
x Ich kenne den Angeklagten Andrej H.


Name, Vorname: Pflüger, Tobias
Anschrift: Hechingerstrasse 203
Geburtsdatum: 01.02.1965
Geburtsort: Stuttgart
Beruf: Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP)

Ort und Datum: Fulda, 04.08.2007

Unterschrift: ...


Online-Flyer Nr. 107 vom 08.08.2007
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=11299

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Arne Kroger
unregistriert
10.08.2007 06:30 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Hehe, hab' ich schon wieder 'ne Idee, was ich mit 52 machen kann:
Ich werde mich anzeigen, weil ich Staatsbürger der BRD bin und somit Mitglied in einer kriminellen Vereinigung.
Hansi
unregistriert
10.08.2007 09:26 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

"Säubert unsere Straßen beseitigt unseren Dreck, dass geht schon viel zu lange gut, dass ganze Pack muss weg, säubert unsere Straßen, fegt sie endlich leer, wir wollen kein Gesocks und keine Gesindel mehr!!" *sing* piep (Text is stolen by Fahnenflucht - Gesox).

MAUS

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12.08.2007 14:42 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Antiterrorgesetze gegen Demonstranten
Florian Rötzer 12.08.2007

Die Vorkehrungen gegen die geplanten Proteste von Umweltschützern gegen den Bau einer dritten Startbahn für den Flughafen Heathrow machen anschaulich, wie Antiterrormaßnahmen zur Eindämmung politischer Proteste verwendet werden

Wie Antiterror-Gesetze und die durch sie eröffneten Möglichkeiten für die Staatsgewalt Schritt für Schritt auch gegen politische Proteste erweitert werden oder Begehrlichkeiten erwecken, kann man derzeit in Großbritannien beobachten. Wovor Kritiker immer gewarnt haben, wenn es hieß, dass die Einschränkung der Bürgerrechte und die Kompetenzerweiterung der Sicherheitskräfte nur der Bekämpfung des (islamistischen) Terrorismus, wird nun beim Umgang mit einem Camp für den Klimawandel deutlich, in dem Umweltschützer eine Woche lang, beginnend am 14. August, am Flughafen Heathrow gegen den Bau einer dritten Startbahn demonstrieren wollen.

Schon im Vorfeld hatte BAA, die Betreibergesellschaft des Flughafens, versucht, gegen die Proteste von 15 Umweltschutzgruppen ein weiträumiges Verbot von Protesten durchzusetzen, die nicht 24 Stunden zuvor angemeldet wurden, um die Passagiere und den Flugplatz zu schützen. Die Umweltschützer haben während der Proteste "direkte Aktionen" und "ziviles Ungehorsam" in vielen und kreativen Formen angekündigt, aber festgelegt, dass der Zaun um den Flughafen während des Dauer des Camps nicht überschritten werden soll. Der Protest soll friedlich bleiben, die Sicherheit am Flughafen nicht beeinträchtigt und Passagiere nicht gestört werden. Den Ort des Camps wollen die Veranstalter aber erst zu Beginn der Proteste am 14. August mitteilen.

Nach dem Antrag der BAA hätten, wie der Independent berichtete, Proteste 24 Stunden vorher angekündigt werden müssen. Sollte eine Aktion stattfinden, dann sollte allen Mitgliedern der Organisationen, die zu Protesten aufrufen, verboten sein, die Autobahn, die U-Bahnen und andere Verkehrsmittel in London, die zum Bahnhof Paddington gehen, und die Züge, die von dort nach Heathrow gehen, zu benutzen. Schon an den Bahnsteigen hätte dann die Polizei die möglichen Demonstranten verhaften können oder müssen. Die Umweltgruppen, die zum Klimacamp aufgerufen haben, sollen um die 5 Millionen Mitglieder haben.

Die BAA wollte den Demonstranten drei Orte für die Proteste zuweisen. Allerdings sollten dort nicht zu viele Demonstranten zugelassen werden, zudem sollte dort nur eingelassen werden, wer zuvor seine Teilnahme angekündigt hat und seine Identität dokumentiert. Und schließlich versuchte die BAA noch, eine Verfügung gegen vier Leiter der Proteste von den Organisationen Camp for Climate Action, Plane Stupid, No Third Runway Action Group; und AirportWatch durchzusetzen. Auch hier wären wiederum alle 5 Millionen Mitglieder betroffen gewesen, denen verboten werden sollte, an einem Camp teilzunehmen oder in die Nähe des Flughafens zu kommen. Man verstieg sich so weit, von einem irakischen Stil der Terrorbedrohung zu sprechen, um die Verbote durchzusetzen. Wenn Fahrzeuge aufgehalten werden, würde dies die Gefahr eines Terroranschlags vergrößern. Das sehe man jeden Tag in Bagdad.

Die Kritik an den überzogenen Forderungen der BAA war groß. Das Gericht räumte zwar ein, dass die von den Protesten möglicherweise verursachten Störungen vielleicht von Terroristen für einen Anschlag genutzt werden könnten, verhängte dann aber keine Verbote gegen friedliche Proteste. Das geforderte weiträumige, bis noch London reichende Verbot wurde weitgehend abgewiesen. Nur der Organisation Plane Stupid und deren Mitglieder wird verboten, unerlaubt den Flughafen und Eigentum der Betreibergesellschaft zu betreten, den Zugang zum Flughafen zu blockieren oder den Betrieb anderweitig zu stören.

Insoweit hat die Meinungs- und Versammlungsfreiheit noch einmal gesiegt. Allerdings wurde dem Guardian ein Dokument zugespielt, nach dem die Polizei beabsichtigt, bei Bedarf Maßnahmen gegen Demonstranten zu ergreifen, die aufgrund der Antiterror-Gesetzgebung eingeführt worden sind. Die Polizei rechnet damit, dass eine Minderheit der erwarteten 1.500 Teilnehmer am Camp versuchen werde, den Betrieb des Flughafens massiv zu stören.

Nach dem Bericht, den ein leitender Polizist während einer Anhörung vor dem Hohen Gericht vortrug, hat die Regierung die Polizei bestärkt, die Antiterrormaßnehmen öfter einzusetzen, vor allem die durch den Terrorism Act 2000 geschaffenen Möglichkeiten, Menschen und Fahrzeuge auch ohne wirkliche Anhaltspunkte für einen Verdacht anzuhalten und durchsuchen. Wenn einzelne Personen oder kleine Gruppen nicht legale Aktionen durchführen wollen. "wird gegen sie hart unter Verwendung von Antiterrorbefugnissen vorgegangen", heißt es in dem Dokument: "Das geschieht deswegen, weil die Anwesenheit von großen Mengen an Demonstranten am Flughafen oder in dessen Nähe unsere Möglichkeiten verringert, proaktiv gegen die terroristische Bedrohung vorgehen zu können". Das könnte auch heißen, wie der Guardian vermutet, dass Personen bis zu einem Monat ohne Klage zu erheben festgehalten und deren Wohnungen durchsucht werden können. Nach dem Guardian ist bereits eine Umweltschützerin, die am Flughafen entlang geradelt ist, nach dem Antiterrorgesetz für 30 Stunden inhaftiert worden. Die Bürgerrechtsorganisation Liberty kritisiert, die für die Bekämpfung des Terrorismus erlassenen Gesetze gegen friedliche Demonstranten anzuwenden.

(weiterführende Links siehe Originalseite)
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25940/1.html

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MAUS

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16.11.2007 20:17 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Deutschland auf Schleichfahrt in den nächsten Krieg
Führt Schäuble das Kriegsrecht ein?
Von Hans-Dieter Hey


...
Der 13jährige Krieg
Seit 13 Jahren führt Deutschland wieder weltweit Krieg, meist unter dem Deckmantel der Bekämpfung eines Terrorismus, der uns nie wirklich bedroht hat, aber diesen geradezu heraufbeschwört. Trotz allem ist das Land von einer merkwürdigen Ignoranz demgegenüber erfasst, obwohl die Bundesregierungen oft nicht einmal mit Informationen hinter dem Berg halten. Wer sich mit dem Weißbuch der Bundeswehr beschäftigt hat, weiß, wo dieses Land hingetrieben wird. Wer erinnert sich nicht an den Satz des ehemaligen Verteidigungsministers Peter Struck (SPD) vom Dezember 2002, dass die „Verteidigung deutscher Interessen auch am Hindukusch" stattfindet. Am 22. März 2007 teilte der Deutsche Bundestag mit, es seien bisher „200.000 Soldaten zu Auslandseinsätzen abkommandiert worden, viele von ihnen bereits mehrfach." ...
In einer Einladung der Gewerkschaft ver.di Köln zu einer Veranstaltung am 7. November heißt es: „40 Jahre danach wird der Notstand mehr und mehr zum Alltag: Durch Kontrolle von Telefon, Internet, E-Mail-Verkehr und durch Computerschnüffelei; zentrale Datenerfassung eines jeden vom Säugling bis zum Greis; Reservistenkommandos der Bundeswehr unter Leitung von Bundeswehroffizieren, der Einsatz von Spähpanzern und Hubschraubern gegen Demonstranten, Zusammenarbeit von Polizei, Geheimdiensten und Militär im inneren des Landes, Bundeswehrübungen zur Niederschlagung von Streiks und noch vieles, vieles mehr."
Immer deutlicher wird, dass es kaum darum gehen kann, afghanischen Frauen die Burka zu entreißen und den Kindern das Lesen beizubringen oder am Horn von Afrika Terroristen zu kapern, obwohl die Mainstream-Medien uns dies Tag ein Tag aus so zu verkaufen versuchen. ... Die praktizierte Politik schafft seit Jahren unabwendbare Fakten, vorbei an Volkswillen und Grundgesetz, um die Menschen peu à peu auf größere kriegerische Auseinandersetzungen vorzubereiten. In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Reformlüge vom „aussterbenden Volk" eine neue Bedeutung. Denn Krieg kann heutzutage nicht mehr gewonnen und deshalb Sieg genannt werden, wenn er vor allem auch hohe Verluste in der eigenen Bevölkerung mit sich bringt. Und da wird dann eben durch die orakelte demografische Entwicklung bereits der Nachschub eingefordert.
Zu den Zielen künftiger Kriege gehören die sogenannten „asymmetrischen Bedrohungen", zu denen beispielsweise Störungen des freien Welthandels, der Zugriff auf Ressourcen und Migrationsbewegungen zählen. Eine solche Bedrohung sei auch, dass die US-Amerikaner nun davon ausgehen, dass der Iran die Schiiten im Irak und die Taliban unterstützt, so Seymour Hersh, Träger des Friedenspreises 2007 und des Pulitzerpreises, am 8. Oktober im „New Yorker". Ab jetzt gibt es für George W. Bush nicht nur die ohnehin von niemandem mehr geglaubten Atomwaffen als Angriffsgrund. Die Folge eines Krieges mit dem Iran wäre eine Ausweitung des Flächenbrandes in dieser Region, und er wird immer wahrscheinlicher.

Das Szenario ist auch für uns bedrohlich, weil Deutschland ein interessanter Verbündeter sein könnte. Wohl nicht ohne Grund hat Angela Merkel George W. Bush in der letzten Zeit überaus häufig besucht, obwohl hierzulande Berlin nach außen hin noch Zurückhaltung übt. Unter dem Bruch der Verfassung hat die Bundeswehr längst ihre Bereitschaft als weltweit agierende Aggressionsmacht zur Durchsetzung gewisser Handelsinteressen bewiesen. „Neue Aufgaben“ könnten deshalb schnell auf sie zu kommen. Die Bestellung von neuen Kampfpanzern für die Bundeswehr im Wert von 2,9 Mrd. Euro, die im neuen Militärtransporter A 400M besonders lufttransporttauglich sind, dürfte den aggressiven Interessen Deutschlands sehr entgegenkommen.
Ein Land unter Generalverdacht
Doch es ist ein Irrtum zu glauben, dass es sich ausschließlich um Konflikte mit dem Ausland handelt. Schon 2004 hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion festgestellt, dass „die Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit heute fließend ist". Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist rechtlich äußerst umstritten. Dennoch sind die Weichen dafür längst gestellt. Die Vorgänge in Heiligendamm warnen uns. Es steht fest, dass für Einsätze dieser Art das „Streitkräfte-Unterstützungskommando" (SKUKdo) zuständig ist, um den Landesregierungen für die Einsatzkoordination Offiziere als „Ansprechpartner der möglichen Unterstützungen zu Verfügung zu stellen". Parallel sollen bundesweit 470 sogenannte Heimatschutzzentren entstehen, in denen Reservisten innerhalb Deutschlands eingesetzt werden können. Hilfsorganisationen, Rotes Kreuz und Technisches Hilfswerk werden im Bedarfsfall dem Kommando der Bundeswehr unterstellt.
Die vielerorts bereits erkennbare Überwachung öffentlicher Plätze ist bei weitem kein Hinweis auf das tatsächliche Ausmaß staatlicher Schnüffelei. Am vergangenen Freitag haben SPD und CDU im Bundestag gegen den Widerstand der FDP und der Linken das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsfirmen werden zwangsverpflichtet, die Verbindungsdaten im Telefon-, E-Mail- und Internetverkehr sechs Monate lang zu speichern. Damit haben Einschränkung der Bürgerrechte und Überwachungsstaat ein neues und kritisches Ausmaß erlangt. Pfarrer, Strafverteidiger und Abgeordnete sind von dem Gesetz ausgenommen, der Journalismus und damit die Pressefreiheit jedoch erfährt eine neue, bedrückende Einschränkung.

Die Kultusminister-Konferenz hatte bereits früher beschlossen, alle zwölf Millionen Schüler zentral zu erfassen und Datensammlungen über sie anzulegen. Nach Verlassen der Schule wird die Datenerfassung in den Betrieben oder für Erwerbslose von der Agentur für Arbeit in „Profilings" fortgesetzt. Am 30. März 2007 wurde die sogenannte „Anti-Terror-Datei" in Betrieb genommen. Zu den dort erfassten Daten zählen sämtliche personenbezogenen Daten, Religionszugehörigkeit, Treffpunkte, Kontaktpersonen und besondere Fähigkeiten, die mit der Vorratsdatenspeicherung abgeglichen werden können. Auf die Daten haben bis zu 40 Sicherheitsbehörden Zugriff, hinzu kommen noch europäische und US-amerikanische Sicherheitsbehörden. Die Sammelwut hat Folgen: Auf den Terrorlisten von UNO und EG tauchen inzwischen unbescholtene Bürger auf, für die dies – so der Europaratsermittler Dick Marty – „das zivile Todesurteil" bedeutet (ARD v.11.11.2007). ...
Grundrechtswidrige Vernetzung der Behörden
Wegen der furchtbaren Erfahrungen im deutschen Faschismus wurde nach dem 2. Weltkrieg im Militärbrief der Westalliierten vom 12. Mai 1949 eine Trennung zwischen Behörden der Staatsanwaltschaft und Geheimdiensten vorgesehen und anschließend im Grundgesetz verankert. Diese für eine Demokratie überlebenswichtige Einschränkung von Machtbefugnissen ist durch die Bundesregierungen von Rot-Grün und nun Schwarz-Rot wegen vorgeblicher Terrorismusgefahr zunehmend aufgeweicht oder aufgehoben worden. ...
In dem genannten Polizeibrief von 1949 hieß es weiter: „Keine Bundespolizeibehörde darf Befehlsgewalt über Landes- oder Ortspolizeibehörden besitzen" und „der Verfassungsschutz soll keine Polizeibefugnisse haben." Wieso ist es dann möglich, dass aus dem ehemaligen Bundesgrenzschutz – gegründet als Vorläufer westdeutscher Militarisierung – eine Bundespolizei entstanden ist? Für übliche Polizeibehörden bedarf es zur Aufnahme von polizeilichen Ermittlungen immerhin einen Anfangsverdacht, für die Bundespolizei (BuPol) gilt dies nicht. Von 1999 bis 2006 wurden 2,5 Mio. verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt. Die BuPol kann sogar geheimdienstlich tätig werden und Observationsergebnisse den Geheimdiensten mitteilen. So ist sie nicht nur im Inneren aktiv, sondern inzwischen – nach Aussage von Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung, (CDU) – in 47 weiteren Ländern. Die unkontrollierbare Anhäufung der Machtfülle von Geheimdiensten, Militär und Polizei muss bedrückend an die der Geheimen Staatspolizei im Hitlerfaschismus erinnern.
Alltäglicher Notstand
Vor fast genau 40 Jahren wurden die Notstandsgesetze von CDU/CSU und SPD gegen den erbitterten Widerstand im Lande beschlossen. Allein die FDP stimmte dagegen. Die Bestimmungen wurden niemals angewandt. Das ist heute anders. Denn rechnet man alle gegenwärtig getroffenen Maßnahmen zur inneren und äußeren Sicherheit zusammen, gibt es dafür nur einen einzigen Grund, nämlich die Vorbereitung der Bevölkerung auf größere kriegerische Auseinandersetzungen. Dazu gehört auch Hartz IV mit verstärkter Rekrutierung von Erwerbslosen in den Arbeitsagenturen, 1-Euro-Zwangsarbeit und der Verarmung großer Teile der Bevölkerung. Das Volk soll sich offensichtlich an Schlimmeres gewöhnen. ...
Durch die Sicherheitsgesetze und das Weißbuch der Bundeswehr wird der Staatsumbau weiter vorangetrieben. Als Strategiepapier ist in ihm ausdrücklich der Einsatz der Bundeswehr im Inneren unter Aufgabe der verfassungsrechtlichen Trennung vorgesehen. Es handelt sich daher um ein Kriegsprogramm nach innen und nach außen, das verfassungs- und völkerrechtswidrig ist. Deutschland ist ohne Zweifel auf dem Weg in einen Militärstaat mit weltweiten kriegerischen Ambitionen, und das sollte dringend Anlass zur Sorge bereiten. ...

Wie heißt es noch in Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes? „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Die gegenwärtige Situation könnte sich als ein solcher Fall herausstellen. (CH)
Online-Flyer Nr. 121 vom 14.11.2007

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MAUS

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18.11.2007 15:52 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

So schnell landet man bei den Kriminellen... Ist vielleicht auch in Bezug auf diverse Sympathiestatements in diesem Forum, zB für Amokläufer, nicht ganz uninteressant, denn eins ist sicher, hier wurden von einigen schon weit aus radikalere Ansichten vertreten...


16.11.2007 14:03
Gericht verlangt Herausgabe der IP-Adressen von Benutzern des Erwerbslosenforums


Vor vier Wochen bereits wurde Martin Behrsing, der für das Erwerbslosenforum verantwortlich ist, vom Aachener Polizeipräsidenten, Abteilung Staatsschutz, zur Herausgabe der IP-Adressen von Teilnehmern des Onlineforums der Erwerbslosen aufgefordert. Sie sollen in einem Ermittlungsverfahren gegen Nutzer des Forums herangezogen werden.

Beschuldigt werden die Nutzer der "Volksverhetzung" und Billigung von Straftaten, weil sie einen Vorfall am 5. September zum Teil mit Verständnis kommentiert hatten. Eine 46-jährige Erwerbslose hatte an diesem Tag zwei Mitarbeiter des Jobcenters mit der Waffe bedroht und als Geiseln genommen. Nach knapp zwei Stunden war die Aktion unblutig beendet worden. Beispielsweise hatte sich ein Nutzer gefragt: "Was mich dabei wundert: Wieso kommt das nicht öfter vor?" Manche machten unter anderem willkürliche Sanktionen der Jobcenter mit für die Aktion verantwortlich.

Am Mittwoch hat nun das Amtsgericht Aachen dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach Herausgabe der IP-Adressen stattgegeben. Martin Behrsing bezeichnet die Vorwürfe "maßlos übertrieben". Er erklärte, dass er Anwälte eingeschaltet habe, "um unsere Mitglieder vor derart überzogenen Verdächtigungen zu schützen. Der Staatsanwaltschaft so ohne Weiteres nachzugeben, würde bedeuten, dass sich viele Menschen bei uns nicht mehr sicher fühlen, die sich mit sehr vertraulichen Problemen an uns wenden. Es muss auch gestattet sein, dass man ein gewisses Verständnis für Menschen äußert, die offensichtlich unter Druck stehen und derartige Taten begehen. Das bedeutet aber keineswegs, dass damit Straftaten belohnt oder gebilligt werden."

Wie Behrsing gegenüber Telepolis betont, könne er auch gar keine Daten herausgeben, weil er keine besitzt: "Wir speichern die IP-Adressen grundsätzlich nicht", sagte er. In einer Mitteilung wies er darauf hin, "dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, wonach wir zur Speicherung von Internetdaten verpflichtet wären".

Siehe dazu auch in Telepolis:
Wenn Verständnis zu Volksverhetzung wird
(fr/Telepolis)

weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99119

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Arne Kroger
unregistriert
19.11.2007 04:44 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Meine Fresse, was müssen wir uninteressant für den Verfassungsschutz sein, wenn wir immer noch nicht beobachtet werden. traurig

http://de.youtube.com/watch?v=mQVtg0wIw6s
dian
unregistriert
19.11.2007 14:07 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Beschuldigt werden die Nutzer der "Volksverhetzung" und Billigung von Straftaten, weil sie einen Vorfall am 5. September zum Teil mit Verständnis kommentiert hatten. Eine 46-jährige Erwerbslose hatte an diesem Tag zwei Mitarbeiter des Jobcenters mit der Waffe bedroht und als Geiseln genommen. Nach knapp zwei Stunden war die Aktion unblutig beendet worden. Beispielsweise hatte sich ein Nutzer gefragt: "Was mich dabei wundert: Wieso kommt das nicht öfter vor?" Manche machten unter anderem willkürliche Sanktionen der Jobcenter mit für die Aktion verantwortlich.

Es hat auch schon Staatsanwälte gegeben, die durchgestrichene Hakenkreuze verbieten wollten, und ähnlichen Unsinn.
Ist aber dann doch nicht passiert, weil ein Staatsanwalt zwar vieles tun darf, aber letztlich eben doch ein Gericht zu entscheiden hat, was strafrechtlich relevant ist und was nicht.
Dass obige Äußerungen zu einer Vorurteilung wegen "Volksverhetzung" ausreichen, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
Und "Billigung einer Straftat" ist juristisch gesehen meines Wissens auch etwas ganz anderes, als Verständnis für die Motive zu äußern...
Wenn ich beispielsweise sage: "Ich kann es nachvollziehen, wenn jemand, der von Sozialhilfe leben muss, eine Bank überfällt", dann ist das ja wohl nie im Leben strafbar.
Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen, weshalb ich mich von so einer Meldung natürlich auch nicht davon abhalten lassen, das zu sagen, was ich denke.
Falls sich jemand auskennt, wie die Rechtssprechung in solchen Fällen konkret aussieht, dann möge er uns doch bitte mal aufklären. (Aber aller Erfahrung nach gibt es im Unity-Forum zwar vieles, nur eben definitiv keine Jura-Studenten... auch wenn sie manchmal vielleicht sogar sinnvoll wären.)
Arne Kroger
unregistriert
20.11.2007 02:59 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Ist mir piepenhagen, wie das juristisch aussieht.

Ich persönlich habe wenig Verständnis für Vorfälle in Arbeitsagenturen, die unblutig enden und distanziere mich bekanntlicherweise immer mit dieser göttlicher Szene aus "Eat The Rich" von unblutigen Vorfällen.

MAUS

Too old to die young

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20.11.2007 13:10 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

[...] Ob es dann tatsächlich zu ner Verurteilung kommen würde, ist eigentlich auch erst mal zweitrangig, denn erst mal haben die, unter fadenscheinigen Argumenten Angeklagten, ne ganze Menge stressige Unannehmlichkeiten. Und ich glaube schon, daß sich dann eben durchaus gar nicht mal so wenige Menschen 3 Mal überlegen, ob sie sich noch kritisch äußern [...]



Beitragsänderung:
aufgrund von Dämlichkeit der Administration:
Entschuldige, MAUS! Ich habe aus Versehen auf Editieren statt auf Antworten geklickt und dadurch einen Großteil deines Postings exekutiert. Ich hoffe, du nimmst es mir nicht krumm. Kannst es ja wieder einfügen, falls du noch weißt, was du geschrieben hattest..



Edit:
Och nö, dazu fehlt mir nun echt die Motivation, da ich den gestern aufgrund von PC-Absturz schon 2x getippt habe...

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dian
unregistriert
20.11.2007 14:31 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Ob es dann tatsächlich zu ner Verurteilung kommen würde, ist eigentlich auch erst mal zweitrangig, denn erst mal haben die, unter fadenscheinigen Argumenten Angeklagten, ne ganze Menge stressige Unannehmlichkeiten. Und ich glaube schon, daß sich dann eben durchaus gar nicht mal so wenige Menschen 3 Mal überlegen, ob sie sich noch kritisch äußern


Ja, schon klar. Aber wenn der Staat selber solche Fälle nun gar nicht an die große Glocke hängt, (weshalb diese Fälle eigentlich gar keine abschreckende Wirkung entfalten könnten), und nur alternative Medien wie Heise.de überhaupt darüber berichten... ist dann wirklich der Staat derjenige, der unter den Leuten Panik erzeugt und sie dazu bringt, ihren Mund zu halten, oder sind es nicht eher die vermeintlich aufklärerischen Medien selbst?
Das mag jetzt vielleicht dem einen oder anderen wie Ketzerei erscheinen... aber der Gedanke erscheint mir angesichts mancher Berichterstattung zumindest nachvollziehbar zu sein.

@ Arne:
Du warst doch damals ein jugendlicher RAF-Sympathisant. Würde mich jetzt schon mal interessieren, wie das mit der Rechtslage damals gewesen ist...
Welche Äußerungen waren damals noch juristisch erlaubt, und wo war die Grenze, ab der es strafbar geworden ist?
Müsste ja eigentlich heute noch ähnlich sein... es sei denn, die haben in der Zwischenzeit massive Änderungen durchgeführt.
Arne Kroger
unregistriert
21.11.2007 03:51 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Das war genauso wie heute!

Das hängt immer von der Staatsanwaltschaft ab, die zuständig ist. Also in Bayern und Baden-Württemberg sollte man evtl. etwas vorsichtiger sein als in Berlin.

Meistens sind aber irgendwelche Urteile dann von einer oberen Instanz einkassiert worden. Am bekanntesten war ja der sog. Mescalero-Aufruf, der beschrieb, dass man sich angesichts der Ermordung von Generalstaatsanwalt Buback doch zumindest "klammheimlich" freuen sollen. Damals hat sogar ein gewisser Rechtsanwalt Gerhard Schröder die Menschen verteidigt, die den Aufruf weiter verbreiteten.

Letztendlich sind das alles, bis hin zum §129a alles Gummiparagraphen, die nix genaues beschreiben, und nur dem Staat das Recht geben sollen, dann einzugreifen, wenn er Lust hat.

MAUS

Too old to die young

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24.11.2007 13:53 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

21.11.2007 08:32
Tierschützer erstes Ziel des britischen Überwachungsgesetzes?


Im Zuge der Terrorbekämpfung wurde in Großbritannien unter der Blair-Regierung das umstrittene RIPA-Gesetz (Regulation of Investigatory Powers Act) heftig diskutiert und teilweise verabschiedet. Der dritte und umstrittenste Teil trat erst im Oktober dieses Jahres in Kraft. Danach können Besitzer von Computern, die Daten auf ihrer Festplatte verschlüsselt haben, unter Strafandrohung zur Herausgabe der Schlüssel gezwungen werden. Beschränkt sein sollte RIPA allerdings auf schwere Verbrechen.

Treffen könnte es als erste allerdings nicht Terroristen, sondern Tierschutzaktivisten. Im Mai hatte die Polizei Computer von 30 Tierschützern beschlagnahmt. Sie haben nun Anfang November vom Staatsanwalt die Aufforderung erhalten, wie BBC berichtet, die Schlüssel nach dem RIPA-Gesetz herauszugeben. Zudem wurde ihnen nach Artikel 54 auferlegt, über den Vorgang schweigen zu müssen. Bei Zuwiderhandlung droht Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahre. Die BBC hat mit einem der Tierschützer sprechen können, der aber anonym bleiben will. Die Staatsanwaltschaft will dazu keinen Kommentar abgeben. Unklar ist freilich noch, ob die Tierschützer nur "gebeten" (invited) oder aufgefordert wurden, die Schlüssel herauszugeben.

Schon zuvor hatte eine der Betroffenen anonym von dem Vorgang auf Indymedia berichtet. Die Frau erklärt, sie habe ihre Daten nicht verschlüsselt. Da aber verschlüsselte Dateien auf ihrem Computer von der Polizei gefunden wurden, streitet sie ab, dass sie von ihr kommen.

Problematisch ist das Gesetz nicht nur deswegen, weil es nun offenbar auch auf Verdächtige angewendet wird, die keine schweren Verbrechen begangen haben. Kriminelle, denen hohe Strafe droht, könnten hingegen eine viel geringere Strafe als für ihre eigentliche Tat absitzen, wenn sie die Schlüssel nicht herausgeben. Schwer dürfte es auch werden, jemanden nachzuweisen, dass er das Kennwort kennen muss, auch wenn er behauptet, er habe es vergessen. (fr/Telepolis)

Originalseite mit weiterführenden Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99313

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28.11.2007 12:41 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

23.11.2007 09:13
BKA-Tagung: Das harte Brot digitaler Ermittler


Am dritten Tag der BKA-Herbsttagung zum "Tatort Internet" hatten zunächst Juristen und die juristischen Praktiker der Staatsanwaltschaft das Wort, während die Kritiker erst für den krönenden Abschluss vorgesehen waren. En Detail zeigten sich dabei Risse im Gruselbild vom digitalen Tatort. ...
So beschäftigte sich Ulrich Sieber, Leiter der strafrechtlichen Abteilung am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht über die Veränderungen des Strafprozessrechts. Sieber gehört zu den Sachverständigen, die bei der Verfassungsklage gegen die nordrhein-westfälische Variante der Online-Durchsuchung gehört wurden. Er verwies auf den Abbau von traditionellen rechtsstaatlichen Sicherungen, die mit der Online-Durchsuchung kommen, hoffte aber auf Schutz- und Ausgleichsmechanismen, die die Technik begrenzen. Am besten seien jedoch "Alternativmechanismen der Sozialkontrolle", die verhinderten, dass Jugendliche in den Terrorismus abgleiten. ...
Rainer Griesbaum, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof und ständiger Vertreter des Generalbundesanwaltes sowie Abteilungsleiter Terrorismus, berichtete aus der praktischen Arbeit der Behörde im weltweiten Netz. "Das weltweite Netz wird zum Tatort, das weltweite Netz ist Tatmittel und das weltweite Netz wird darum auch zum Ereignisraum der Ermittlungen." Griesbaum beklagte, dass beim Umgang mit terroristischen Zellen, Begriffe wie "Unterstützer" und "Sympathisant" benutzt werden, die aus den Zeiten der RAF stammen. Sie seien nicht mehr zeitgemäß und würden die diffusen Strukturen der Terror-Zellen nur unzureichend wiedergeben. Nach § 129a müsse die Frage beantwortet werden, ob eine Internet-Zelle eine festgefügte Organisation ist und zu einem übergeordneten Verband gehört. Hier zeichne sich eine europaweite Einigung ab, dass diffuse Internet-Strukturen als Terror-Organisationen bewertet werden können.

Griesbaum berichtete von einem Ermittlungsfall, der sich ausschließlich im Internet abspielte, in dem ein Täter eine virtuelle terroristische Zelle gegründet hatte und weitere Mittäter "über Fragebogenaktion via Chat-Rooms" angeworben hatte. Der Täter wurde im Rahmen der TKÜ überwacht, doch das Verfahren wurde erst durch die traditionelle Beschlagnahme von Computern abgeschlossen. Dennoch sei das Verfahren sehr schwierig gewesen, weil nach einem Monat Überwachung einer DSL-Leitung allein 25 Stehordner mit Protokollen von Telefongesprächen angefallen waren, außerdem wurden 500.000 Dateien aller Art sichergestellt, alles überwiegend in arabischer Sprache. "Wir kommen an die Grenze des Machbaren bei der Auswertung der Daten", warnte Griesbaum. Sie würden nur stichwortartig ausgewertet werden können, um Dateien besonderer Qualität zu finden, die dann übersetzt werden. Schwierig sei es gewesen, die Mittäter in arabischen Staaten zu ermitteln, die selbst nur ungern gerichtsverwertbare Beweise liefern würden. Aufwendig sei auch die kriminalistische Kleinarbeit gewesen, weil der Täter Proxy-Server benutzt habe.

Unter Verweis auf die Verhafteten der islamischen Dschihad-Gruppe von Oberschledorn erklärte Griesbaum, dass die Strafverfolger nur mit einer Vielzahl von Ermittlungstechniken in der Kombination zum Ziel kommen konnten. Über 20 richterliche Beschlüsse mussten dabei erwirkt werden. Besonders erfolgreich sei die Observation in Call-Shops begleitet durch eine Video-Überwachung der Täter in diesen Internet-Cafes gewesen. "Eine Online-Durchsuchung wäre sicher ganz wünschenswert gewesen, wenn sich Konstellationen ergeben hätten, dass die Beschuldigten auf ihren Laptops Tatanweisungen und Zielauswertungen hergestellt hätten, die nicht zur Kommunikation mit anderen Beteiligten gedacht gewesen wären." Aber die Online-Durchsuchung alleine sei kein Königsweg, zumal die Verhafteten von Oberschledorn in Erwartung der Überwachung laufend die Laptops und Rechner gewechselt hätten.

Abschließend warnte Griesbaum vor der großen Gefahr, dass sich die Staatsanwaltschaft vom Wissensvorsprung der IT-Fachleute abhängig mache. Das könne zur Folge haben, dass Staatsanwälte nicht mehr eigenverantwortlich über ihre Maßnahmen entscheiden können. IT-Fachleute könnten verschleiern, dass es andere Auswertungsmöglichkeiten geben könnte, die sie entbehrlich machen würden. Problematisch sei auch, wenn in angeordneten Ermittlungen die IT-Umsetzung auf sich warten lasse, weil die Fachleute fehlen. ... (Detlef Borchers) / (jk/c't)

gesamter Text + weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99447

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04.12.2007 09:08 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

BGH formuliert strenge Auflagen für 129a-Verfahren
Peter Nowak 28.11.2007


Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" herausgestellt, dass Ermittlungen nach dem §129a nur gegen terroristische Vereinigungen geführt werden können, wenn diese objektiv die Bevölkerung einschüchtern, Behörden nötigen oder den Staat in seinen Grundfesten erschüttern
Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof seine seit mehreren Wochen erwartete Entscheidung über die Frage getroffen, wann und nach welchen Kriterien nach dem §129a ermittelt werden kann. Er hatte über die Haftbeschwerde gegen drei Männer zu entscheiden, die seit dem 31. Juli 2007 in Berlin in Untersuchungshaft saßen (Angeblicher Schlag gegen Militante Gruppe). Sie werden beschuldigt, in Brandenburg einem Brandanschlagsversuch gegen Militärfahrzeuge begangen zu haben. Gegen sie wurde nach dem §129a wegen Mitgliedschaft in der "militanten gruppe" (mg) ermittelt. Das bedeutete Einzelhaft, Trennscheibe bei Besuchen, Postkontrolle sowie akribische Ermittlungen gegen die Beschuldigten und ihr vermeintliches politisches Umfeld.

Heute hat der BGH entschieden, dass ein Verfahren nach dem §129a, wie es die Bundesanwaltschaft eingeleitet hatte, in diesem Fall nicht in Betracht kommt. Die Haftbefehle der drei Beschuldigten wurden gegen Meldeauflagen und eine Kaution außer Vollzug gesetzt, so dass sie bis zu Beginn ihres Prozesses auf freien Fuß bleiben können, falls diese Entscheidung auch nach einer möglichen Berufung der Staatsanwaltschaft Bestand hat.

Nach Ansicht des BGH sind die Beschuldigten der versuchten Brandstiftung und der Mitgliedschaft in der mg dringend verdächtigt. Doch gegen diese Gruppe könne das Instrumentarium des § 129a nicht angewendet werden:
--------------------------------------------------------------------------------
Obwohl die Tätigkeit der "militanten gruppe" darauf ausgerichtet ist, Brandanschläge namentlich gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Institutionen sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Einrichtungen zu begehen, kann die Gruppierung nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden.
Pressemitteilung des BGH


In der Begründung wird auf die Reform des §129a im Jahre 2002 verwiesen. Sie stand im Zusammenhang mit der Angleichung der europäischen Anti-Terrorgesetzgebung. Danach reicht für ein 129a-Verfahren das Kriterium der "gemeingefährlichen Straftaten" und der "qualifizierten Sachbeschädigung" nicht mehr aus. Notwendig ist vielmehr der Nachweis einer zielbewussten Einschüchterung der Bevölkerung, der Nötigung von Behörden oder Verfassungsorganen sowie von Bestrebungen, die den Staat in seinen Grundfesten erschüttern. Diese Voraussetzungen sieht der BGH bei der mg objektiv nicht erfüllt:
--------------------------------------------------------------------------------
Die von der Gruppierung begangenen Taten konnten - auch im Zusammenwirken mit möglicherweise geplanten weiteren vergleichbaren Taten weder durch die Art ihrer Begehung noch durch ihre Auswirkungen die Bundesrepublik Deutschland, die als betroffener Staat hier allein in Betracht kommt, erheblich schädigen.

Bundesanwaltschaft nicht mehr zuständig

In der Begründung geht der BGH auch auf die Konsequenzen der Entscheidung ein, die über das aktuelle Verfahren hinausreichen. So sei es dem Senat bewusst, dass die Anwendung des §129a damit erheblich eingeschränkt werde. Doch damit befinde er sich in Übereinstimmung mit dem Gesetzgeber, heißt es in der Begründung. Verwiesen wird auf die parlamentarische Erörterung und die Expertenanhörungen im Vorfeld der 129a-Reform. Dort hatten mehrere Juristen erklärt, dass Ermittlungen nach diesem Paragraphen erheblich erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht würden, wenn die Reform beschlossen werde. Diesen Bedenken wurden von anderen Juristen mit der Erwiderung zurück gewiesen, dass eine Strafverfolgung weiter möglich sei, nur dass dann die Bundesanwaltschaft nicht mehr zuständig ist. Hat die Entscheidung Bestand, wäre genau das die Folge. Das Verfahren gegen die drei Beschuldigten müsste an die Berliner Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Darauf haben die Anwälte der Beschuldigten schon vor Monaten hingewiesen ("Beweisnot der Ermittlungsbehörden").

Fragen kann man sich, warum die Bundesanwaltschaft sich so lange gesperrt und den §129a weiterhin so angewandt hat, als habe es eine Reform nie gegeben. Das gilt übrigens auch für einen weiteren Verfahrenskomplex gegen Personen aus dem autonomen Umfeld. Die Hausdurchsuchungen in diesem Zusammenhang haben im Vorfeld der G8-Proteste in Heiligendamm für große Aufmerksamkeit gesorgt (Präventivstaat in Aktion; Erinnerung an Genua). Auch hier wird die Bundesanwaltschaft wohl das Verfahren abgeben müssen, weil die für den §129a maßgebliche Sachlage nicht erfüllt ist. Doch mittlerweile ist bekannt geworden, wie intensiv hier ermittelt wurde. Personenprofile von Personen, die in ganz legalen Zusammenhängen mit den Beschuldigten zu tun hatten, wurden erstellt, die Post an verschiedene Zeitungen wurden nach möglichen Bekennerbriefen kontrolliert.

Welche Folgen diese Überwachung für Betroffene haben kann, machte der am 31.7.07 im Zusammenhang mit dem mg-Verfahren ebenfalls Festgenommene Berliner Stadtsoziologe Andrej Holm in Zeitschriftenbeiträgen (Anti-Terror mit der Stasi; Andrej H., § 129a und die verdächtigen Begriffe) und seine Freundin in einem Weblog deutlich (Ein Weblog des Terrors). Gegen ihn besteht mittlerweile kein dringender Tatverdacht mehr, so dass der Haftbefehl ganz außer Vollzug gesetzt wurde (Verdacht ist nicht genug).

129a hat seinen Zweck erfüllt

So kann man sagen, dass der BGH mit seiner heutigen Entscheidung deutliche Grenzen für künftige 129a-Verfahren gesetzt hat. Das ist auch für die Justiz von Vorteil. Denn er war in erster Linie ein Ermittlungsparagraph. Nur ein Bruchteil der 129a-Verfahren kamen überhaupt zur Anklage. Der Anteil der Verurteilungen war noch wesentlich geringer. Kritiker (www.freilassung.de/div/texte/129a.htm) sprachen denn auch davon, dass es bei der Anwendung des §129a vor allem um die Durchleuchtung politischer Zusammenhänge gegangen sei. Das dürfte aber im Zeitalter der Vorratsdatenspeicherung und der angestrebten Online-Überwachung auch ohne den 129a möglich sein. Bisher haben Gruppen mit einer gewissen Breitenwirkung die Abschaffung des §129a gefordert. Welche Bedeutung die Beschränkung dieses Instrumentariums haben wird, hat man in diesen Kreisen auch erst in Ansätzen diskutiert.

Originalseite: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26711/1.html

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quaid

their law


04.12.2007 15:16 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

puh, irgendwie schaltet mein hirn bei so einer art von berichterstattung ab.
das is wie wenn ich viel rede, aber wenig sage. nur eben umgedreht..in bezug aufs verstehen ^^

was mich auf jeden fall interessieren würde, wären ein, zwei sätze mit deiner persönlichen meinung dazu, @maus smile
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Arne Kroger
unregistriert
05.12.2007 02:05 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

@quaid möchte sagen: "Geben sie den Text kurz zusammengefasst mit ihren eigenen Worten wieder!" Zunge raus

Also, es geht um folgendes:
Dieser §129a, der im Zusammenhang mit der RAF damals eingeführt wurde, war immer ein Gummiparagraph.
Der Staat durfte selber völlig frei von den Definitionen festlegen, was seiner Ansicht nach eine "terroristische Vereinigung" ist oder nicht. Er kann z.B. auch die Unity als so eine definieren, völlig unabhängig davon, ob es tatsächliche Straftaten gegeben hat oder nicht.

Dadurch, dass die EU aber einige neue Grundsätze zum Terror beschlossen hat, musste der Paragraph reformiert werden. Das hat jetzt eben zur Folge, dass der anders angewendet werden muss. Das hat auch der BGH wohl so gesehen.

Da aber für den Staat eben immer interessant war, mit dem §129a auf Ermittlungsmethoden zurückgreifen zu können, die eigentlich ziemliche Stasimethoden beinhalten, ist das auch wurscht, weil aufgrund der EU-Terrormaßnahmen sowieso sich jeder EU-Staat eine Stasi erlauben darf.

Mehr heißt das nicht.

Verständlicher?

MAUS

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08.12.2007 13:07 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von quaid
was mich auf jeden fall interessieren würde, wären ein, zwei sätze mit deiner persönlichen meinung dazu, @MAUS smile

Sorry, fehlte mir der Kopf für, deshalb thanx @ Arne für die Zusammenfassung, insbesondere für diese meine Meinung Augenzwinkern :

Zitat:
Original von Arne Kroger
Da aber für den Staat eben immer interessant war, mit dem §129a auf Ermittlungsmethoden zurückgreifen zu können, die eigentlich ziemliche Stasimethoden beinhalten, ist das auch wurscht, weil aufgrund der EU-Terrormaßnahmen sowieso sich jeder EU-Staat eine Stasi erlauben darf.

oder in Worten des Originaltextes:

Zitat:
Kritiker sprachen denn auch davon, dass es bei der Anwendung des §129a vor allem um die Durchleuchtung politischer Zusammenhänge gegangen sei. Das dürfte aber im Zeitalter der Vorratsdatenspeicherung und der angestrebten Online-Überwachung auch ohne den 129a möglich sein.


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MAUS

Too old to die young

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14.12.2007 07:51 Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

... naja, was aber, wie man sieht, offensichtlich trotzdem nicht dazu führt, daß dieser nicht mehr mal eben so als Vorwand für Schnüffelei und Schikane benutzt wird... aber naja, *g* "Tag x" ist ja auch noch nicht in Kraft getreten...



Terrorkeule gegen linke Journalistin
Köln (NRhZ/DL, 12.12.) Laut Pressemitteilung der Generalbundesanwaltschaft wurde die Journalistin Heike Schrader am Montag bei der Einreise nach Deutschland auf dem Kölner Flughafen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§129a StGB) verhaftet. Nach der Haftprüfung wurde sie mittlerweile gegen Kaution und Auflagen freigelassen. Die in Athen lebende Journalistin wird auf einer Lesereise das von ihr übersetzte und kommentierte Buch "Guantanamo auf griechisch" über Folter im EU-Mitgliedsland Griechenland vorzustellen. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, wirft der Bundesanwaltschaft vor, weiter "die Terrorismuskeule des Paragraphen 129a" zu schwingen: „Nach kritischen Sozialwissenschaftlern und Antimilitaristen in Berlin trifft es diesmal die in Athen lebende linke Journalistin Heike Schrader. Offenbar geriet sie ins Visier der Terroristenjäger, als sie Ende der 90er Jahre von Prozessen gegen Aktivisten der verbotenen linken türkischen Organisation DHKP-C in Deutschland berichtete.“ Heike Schrader stellte ihr in diesem Monat im Pahl-Rugenstein Verlag Bonn erscheinendes Buch am Mittwochnachmittag im Deutschen Bundestag bei der Fraktion DIE LINKE vor.

Originalseite: http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?resso...ssort_menu=News

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