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HILFE!!!!!! Eva in Lebensgefahr?
03.06.2010 01:49 |
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sorry ich muss noch mal nerven, weil es scheint sehr dringend
ich habe nicht vor euer forum mit nur noch fällen zu belasten, was ich durchaus könnte, so viele sind es aber wenn ihr mir ausdrücklich die genehmigung gebt, mache ich es natürlich.
Ich muss aber wegen dringlichkeit dieser sache, die heute nacht aufkam, hier noch mal n rat holen was zu machen ist. kenne mich kaum aus, hatte noch nie mit sowas zu tun aber hier sind ja ein paar leute die wissen vielleicht VOR ALLEM, an wen man sich wenden kann inder noch kurz bemessenen zeit
es geht um das hier,
es wurde das hier vermeldet:
habe gerade gehört:
Evas Baby ist heute in ihrem Bauch gestorben
Beim Gynäkologen hörte sein
Herz wohl plötzlich
auf zu schlagen (?)
so weit ich es verstanden habe
Sie musste im Heim schwer schuften
allm orgiens um 5 aufstehen
um 7 anfangen
mit Mittagspause dann bis 20 Uhr durch
Auch Samstags volle Kanne durch
Jetzt ist das Kind tot
sie wussten im Kinderheim,
dass sie hochschwanger war*
sie musste trotzdem arbeiten
Sie hat vielleicht das Kind
totschuften müssen
Sie hat keinen Lohn
für ihre Arbeit bekommen
nur das tote Kind
Das hätte man ihr wohl
eh weg genommen
Vielleicht hat das Kind das ja gespürt
und sich gesagt, nein das mache ich nicht mit
Den Lohn oder die Be-Lohnung dafür
streicht stets das Heim ein
für ihren Zwangsaufenthalt dort
*Ich erlebte heute den Drang zum Dementi
als ich erfuhr, das Heim hätte von alle dem
nichts gewusst
nichts gesehen,
nichts gehört
Die Version des Heimes,
die ich von
hier aus nicht nachprüfen kann ist,dass
man dort erst kürzlich selber erfahren habe
dass Eva überhaupt schwanger sei
Heute nacht holen mich die Eltern ausm Bett und sagen zu mir
wir haben angst das kind könnte noch leben
vor 3 tagen sagte die ärztin dem mädchen
das kind ist tot, heute im krankenhaus als es darum ging
man wolle das "tote" kind aus ihr "heraus schaben"
verschob man plötzlich den Termin, angeblich "weil nicht
genügend personal da war" dem vernehmen nach.
Was läuft da ab hinter den Kulissen?
Das Mädchen ist in dem Glauben das kind ist tot
Heute hat man offenbar inder Klinik nicht die Herztöne mit
einem dafür geeigneten spezialgerät gemessen
zumindest hats die mutter
die anwesend war im krankenhaus nicht mitbekommen
kann man denn mit Ultraschal die Herztöne
überhaupt messen?
statt dessen wurde also ultraschall gemacht
jetzt haltet euch fest, das fruchtwasser war klar
man konnte sehen dass auch das kind nicht etwa
verfärbt war, was es wohl sein müsse
wenns schon ein paar tage tot sei
sondern es lag nur
auf der seite, so als ob es schlafen würde.
vom bild her also keine anzeichen dass
es tot sein könnte, könnte es also auch noch leben?
Das Mädchen ist im 4. Monat !
Ich weiss dass man da wohl keine
Abtreibung mehr machen darf oder?
Es sei denn in Ausnahmefällen,wenn..
weitere Seltsamkeiten
man hat eva aber nicht da gelassen zur beobachtung
man hat sie nicht in eine andere klinik gebracht
man hat sie nach hause geschickt, sie solle
Freitag wieder kommen
Man weiss aber dass auch die Mutter in Gefahr ist
wenn sie ein totes Kind im Bauch trägt
Jeder von uns, der die jugendämter dort kennt
was hier LAIEN eh kaum glauben werden
was man ander Daniel sache gut sehen konnte
hält es leicht für möglich dass man das mädchen nicht
aufklärte was sache ist, sondern sie eventuell belogen hat
und sie auvch nicht gefragt hat was sie wolle.
Wie gesagt, sie ist 17
Arne als FACHEXPERTE für freie Selbstbestimmung von
16 jährigen sollte hier hellhörig werden wie es denn jetzt
mit der 17-jährigen ausschaut.
welche handlungsmöglichkeiten gibt es
hier noch rechtzeitig einzugreifen?
Das gesundheitsrecht liegt beim Jugendamt
morgen ist Feiertag im Süden , wo das abläuft
gut abgekartelt, oder?
Will man am Freitag eine Abtreibung durchführen
beim Mädchen und sie im Glauben lassen das Kind sei tot?
Kann es sein, dass das Kind noch lebt?
Klar ist , sie wollen auf jeden Fall erreichen dass
Eva ihre Lehre zuende macht, sprich weiter schuftet
und Kohle rein bringt.
Sicher sagen sie auch das mädchen ist zu jung
ein Kind auf die Welt zu bringen
schliesslich sei sie ja sozial gar nicht abgesichert
Ausserdem spielt im Hintergrund sicher
die Angst mit, dass sie dann evtl wieder nach
hause könnte,
Jetzt ist guter Rat teuer. Wir haben wiederum
nur 24 Stunden Zeit um (was)? zu machen
Spiegel
der meint alles so halbwegs richtig wieder gegeben zu haben
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Spiegel am 03.06.2010 02:08.
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Das "Gesundheitsrecht", was immer das sein soll, kann bei keinem Jugendamt liegen. Nach § 55 SGB muss das Jugendamt eine natürliche Person mit der Wahrnehmung der Aufgaben beantragen. Natürliche Personen leben auch an Feiertagen, sind also erreichbar, ansonsten gibt es in jeder Gemeinde ein Nottelefon, das Dienst hat, um Fragen zu regeln. Kann man ganz leicht aus dem Internet sehen.
Als 17jährige hat sie einen gesetzlichen Vormund, der für alle gesetzlichen Belange zuständig ist, auch für die gesundheitliche Vorsorge. Der ist zuständig. Ist der nicht erreichbar, s.o.
Wenn sie Bedenken gegen die bisherige Diagnose hat, dann soll sie eine zweite durchführen lassen. Ob das unbedingt so dringlich ist, weiß ich nicht, ich bin kein Gynäkologe.
Man muss die Ärzte evtl. noch darauf hinweisen, dass ein akuter Notfall vorliegen muss. Ansonsten ist es auch nur mit Anordnung des Vormundschaftsgerichtes möglich, wenn jemand unter Vormundschaft z.B. sterilisiert werden möchte. Dadurch kann man darauf hinweisen, dass die Diagnose, dass das Kind verstorben ist, abgesichert sein muss ggf durch einen zweiten Arzt.
Unklar ist in der Schilderung, woher diese Eva weiß, dass sie schwanger ist, seit wann sie das weiß und wann sie es ihrem Arbeitgeber bzw. demjenigen gemeldet hat, der für ihre wirtschaftliche Tätigkeit die Sorge trägt. Eine Schwangerschaft muss sofort nach Eintreten dem Arbeitgeber gemeldet werden, damit dieser die Berufsgenossenschaft informieren kann, sonst wird das teuer für den. Die legt auch fest, wie lange man als Schwangere arbeiten darf in welchem Job.
(Z.B. bei chemischen Reinigungen ist das ab dem 1.Monat verboten, weil die Chemikalien da dermaßen giftig sind, dass das sofort zu Fehlgeburten führt. Genau das gleiche gilt für Arbeit mit Kindern, wenn man noch keine Röteln hatte.)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Arne Reload am 03.06.2010 04:38.
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Spiegel unregistriert
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also, es scheint so, dass alle zuständigkeiten unklar sind, dass die eltern völlig im unklaren gelassen wurden bisher, wer für was zuständig ist. fakt ist dass die krankenkassen vom vater beim lohn abgezogen wird, bei der AOK sagte man ihm auf nachfragen , der jenige, der die krankenkasse bezahle habe das gesundheitsrecht. fragliche auskunft, aber wenn das jugendamt das zahle, sei das jugendamt zuständig. die eltern schwankten, sagten mir diesmal, das gesundheitsrecht läge bei ihnen. wird sich auf die schnelle auch nicht rausfinden lassen ob dem so ist. weiterhin scheint es keinen zuständigen menschen beim jugendamt zu geben. bei einer gerichtsverhandlung tauchte zwar ein mensch auf, der sich als solcher ausgab, es wurde aber vorm gericht festgestellt, dass er nicht der gesetzliche vormund sei. das sorgerecht läge teilweise beim jugendamt, teilweise bei den eltern heisst es jetzt. die eltern sind-genau wie ich übrigens- mit den juristischen backgrounds überfordert. ob dem arbeitgeber das gemeldet wurde ist unklar, keine infos an die eltern. eva hat am letzten samstag erfahren dass sie schwanger ist. .am montag war sie beim gynäkologen,der sagte, das kind sei tot. ob und wer da mächtigen einfluss ausübte um dem mädchen diese version mitzuteilen, offiziell, um sie zu "schonen" kann nicht rausgefunden werden im moment. gestern im klinikum sollte die "auschabung" (Volksmund, im fachjargon würde das "Ausräumung" heissen) erfolgen, der termin wurde verlegt. eva wurde wieder ins heim zurück geschickt. das hätte nicht erfolgen dürfen,weil bei sowas müsse sofort wg evtl lebensgefahr der mutter gehandelt werden. richterlich ist gar nix drin weil heute dort feiertag ist. die eltern befürchten, wenn sie das mädchen jetzt zu einem zweiten gynäkologen bringen dass sie die besuche beim mädchen kappen und sie strafanzeige bekommen .wenn sie das mädchen einfach zu einem anderen arzt bringen, wird man sie nicht mehr zu ihr lassen. selbst wenn jetzt jemand auskunft holte, der vom fach ist, würde man der sache nicht mehr vertrauen, es ist ein leichtes fürs jugendamt, auch ärzte einzuschüchtern? man will es genau wissen, man will,genau wissen, ob das kind wirklich tot ist
SP
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Spiegel am 03.06.2010 14:18.
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Es gibt keinen Krankenkassenbeitrag für Kinder, der vom Lohn abgezogen wird.
Noch nicht. Das wird sich demnächst ändern, wenn es eine Kopfpauschle gibt. Ein Arbeitnehmer bekommt immer ca 8 % von seinem Lohn abgezogen für die Krankenversicherung,, dafür sind er und seine Familienmitglieder krankenversichert, egal, ob er allein stehend, verheiratet oder 1, 3 oder 30 Kinder hat. Beiträge für Kinder extra gibt es nicht.
Das hat nix mit dem Recht zu tun, gesundheitliche Fürsorge für denjenigen zu treffen, der über einen da versichert ist.
Wenn es ein Urteil eines Gerichtes gibt, dann haben die Eltern dazu eine Abschrift bekommen, da steht drin, für welche Bereiche innerhalb der Vormundschaft sie zuständig sind.
Eine 17jährige ist, sofern sie in der Lage ist, zu reden, sich also halbwegs verständlich zu artikulieren, durchaus in der Lage, zu sagen, dass sie einen zweiten Arzt aufsuchen möchte. Da braucht sie weder Eltern noch Jugendamt noch sonst einen Vormund für. Insofern ist es lächerlich, sofern Eva das tatsächlich will und ihre Eltern bittet, sie zu einem Gynakologen zu bringen, diese mit Konsequenzen rechnen wie Strafanzeigen. Wenn mich jemand fragt, der Hilfe braucht, ob ich ihn zum Arzt bringen kann, mache ich mich nicht strafbar, ausschließlich andersrum. Sofern Eva also z.B. ihre Eltern bittet, dass sie zu einem Arzt gebracht werden will, weil sie sich unwohl fühlt und die Eltern machen das NICHT, dann machen sie sich evtl. wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.
Inwiefern besteht Lebensgefahr für Eva, wenn ein toter Fötus nicht am gleichen Tag entfernt wird? Zeigt sie irgendwelche Anzeichen einer Toxis?
Wenn Eva das am Samstag erfahren hat, dann sollte sie, sobald wie möglich das ihrem Arbeitgeber melden und nicht noch arbeiten gehen, bevor das geklärt ist.
Ärzte interessieren sich i.d.R. nicht unbedingt dafür, was irgendwelche Jugendämter sagen, wenn Gefahren für Leib und Leben vorliegt, die sind es gewohnt, dann auf eigenes Risiko zu handeln.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Arne Reload am 03.06.2010 22:44.
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Spiegel unregistriert
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dieses posting werde ich zweimal beantworten einmal aus meiner sicht als laie und einmal samstag aus der sicht der eltern um ihre antworten auf dein posting einzuholen. Hier zunächst meine Antwort als Laie:
| Zitat: |
| Es gibt keinen Krankenkassenbeitrag für Kinder, der vom Lohn abgezogen wird.etc..[..] |
weiss ich nicht frage ich nochmal genau nach
Dein Glaube an legales beamtentum ist hanebüchen. Bei den Fällen mit denen ich zu tun habe ist jede Rechtmässigkeit längst ausser Kraft gesetzt
| Zitat: |
| Eine 17jährige ist, sofern sie in der Lage ist, zu reden, sich also halbwegs verständlich zu artikulieren, durchaus in der Lage, zu sagen, dass sie einen zweiten Arzt aufsuchen möchte. |
Eva hatte Angst ist ähnlich einschüchterbar wie Daniel, es war reiner ZUFALL dass sie am Donnerstag frei hatte und so konnte das mit dem Arzt gemanagt werden. Die Eltern waren von sich aus verunsichert, dem Mädchen schaden zu können und haben erst nach etwas längerer Diskussion den Kontakt zu Eva herstellen können, zu einem zweiten Gyno zu gehen was sie im Nachhinein voller leichtert aufgenommen hat. Um den Arzt aufzusuchen musste eine Strecke von ca 100 km überwunden werden. Ohne ein nächtliches herumtelefonieren durch halb Bayern wäre es zeitlich nie und nimmer hingehauen, dass Eva noch einen Artzt am Feiertag gefünden hätte.
| Zitat: |
Da braucht sie weder Eltern noch Jugendamt noch sonst einen Vormund für. |
Du gehst stets davon aus, dass die Mädchen unter der Fuchtel des Heimes das können. Wenn sie ihr am Mittwoch sagen du hast Freitag einen Termin, dein totes baby "auszuräumen", dann ist sie erstmal voll gelähmt und klar, dass sie sich dann erst mal sagt, es hat eh keinen sinn mehr da zu widersprechen, dann mach ichs halt.
| Zitat: |
Insofern ist es lächerlich, sofern Eva das tatsächlich
will und ihre Eltern bittet, sie zu einem Gynakologen
zu bringen, diese mit Konsequenzen rechnen wie
Strafanzeigen. Wenn mich jemand fragt, der Hilfe
braucht, ob ich ihn zum Arzt bringen kann, mache
ich mich nicht strafbar, ausschließlich andersrum. |
Eva hat erst den festen Entschluss gefasst als sie
erfuhr, dass es eine Möglichkeit gibt für sie
einen anderen Arzt zu konsultieren.
Deine Strafanzeigenversion
ist lächerlich, weil Eva systematisch von Ihren Eltern
und von Infos an ihre Eltern abgehalten wurde
Den Heimbonzen hätte sie niemals sich anvertraut
und gesagt "ich glaube Ihnen das nicht
ich will eine zweite Untersuchung"
| Zitat: |
Sofern Eva also z.B. ihre Eltern bittet, dass
sie zu einem Arzt gebracht werden will,
weil sie sich unwohl fühlt und die Eltern
machen das NICHT, dann machen sie
sich evtl. wegen unterlassener Hilfeleistung
strafbar. |
Strafbar haben sich die Heimis offenbar gemacht
Es wird jetzt zu einer Strafanzeige gegen sie kommen
| Zitat: |
In wiefern besteht Lebensgefahr für Eva,
wenn ein toter Fötus nicht am gleichen Tag
entfernt wird? Zeigt sie irgendwelche Anzeichen
einer Toxis? |
Nein, hat sie nicht gezeigt
Aber im Vorfeld was ihre körperliche Zurichtung
in zweierlei Hinsicht anbelangt
gibt es jetzt ein Ermittlungsverfahren
gegen das Heim
| Zitat: |
Wenn Eva das am Samstag erfahren hat,
dann sollte sie, sobald wie möglich das
ihrem Arbeitgeber melden und nicht noch
arbeiten gehen, bevor das geklärt ist. |
Samstag war wochenende
Sonntag war wochenende
montag war sie beim Gynäkologen Nr.1
der sagte das Baby ist tot
Denkst Du da an den Arbeitgeber?
dienstag war alles offen
Mittwoch war sie zum Ausräumen" da, was verschoben wurde
Donnerstag war Feiertag, sie war beim Gyno Nr.2
Freitag arbeiten sie dort auch nicht
Samstag Sonntag wieder Wochenende
| Zitat: |
Ärzte interessieren sich i.d.R. nicht unbedingt
dafür, was irgend welche Jugendämter sagen,
wenn Gefahren für Leib und Leben vorliegt,
die sind es gewohnt, dann auf eigenes Risiko
zu handeln. |
Du anscheinend nicht
Du scheinst in Deinem Handeln
total abhängig zu sein
von dem Jugendamt
Weil von ihm ziehst
Du Deine Kohle
Unabhängige Ideen kann ich bisher
bei Dir nicht feststellen
RADFAHRER,
SCHLEIMER;
FEIGLING,
LÜGNER!
KINDERVERARSCHER!
Spiegel
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Spiegel am 05.06.2010 00:57.
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Ja, in dem Posting merkt man richtig, wie lange der Schreiber Fähigkeiten hat, konzentriert genaue Antworten zu geben und ab wann er überfordert ist und diese Überforderung dann nur noch in Pöbeleien enden. Müsst Ihr mal drauf achten, wie der erst sich zusammenreißt und tatsächlich sachlich antworten kann und dann am Ende wohl wegen dem Posting und der damit verbundenen Denkleistung, sachlich auf Fragen einzugehen, wohl dann am Ende völlig überfordert ist.
Wenn da eine halbwegs intelligente Gruppe hinter steht, dann ist das auch eine ziemliche unfreundliche Sache, dann jemanden wie Spiegel sowas zuzumuten, weil er ja irgendwann damit so überfordert ist, dass er aggressiv wird.
Wenn man vom jemanden, der auf dem Entwicklungsstand eines 7 Jährigen ist, dauernd verlangt, er müsse sich wie ein Erwachsener benehmen, dann ist der auch mal irgendwann völlig überfordert und schlägt ggf. um sich.
Ich vergleiche das immer damit, als wenn man jemanden, der sich gerade einen Fuß verstaucht hat oder so, erstmal einen Waldlauf machen lässt.
Ach so:
Ich muss mich in einem Fall korrigieren:
Wenn die Eltern, wie oben angedeutet Beamte sind, dann sind sie keine Arbeitnehmern und somit nicht über die gesetzliche Krankenkasse versichert, sondern privat. Dann zahlt man auch für jede Person, die versichert ist, extra. Das gleiche gilt, wenn man über 7000 € oder so monatlich brutto hat, auch dann kann man sich statt gesetzlich auch privat versichern lassen.
Wenn man privat versichert ist, ist es allerdings auch sehr leicht, einen Arzt zu finden, auch an einem Feiertag.
Aber dass man dann automatisch das recht hätte, die Belange der gesundheitliche Vorsorge für jemanden zu regeln, ist natürlich auch nicht der Fall.
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Spiegel unregistriert
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| Zitat: |
| Ja, in dem Posting merkt man richtig, wie lange der Schreiber Fähigkeiten hat, konzentriert genaue Antworten zu geben und ab wann er überfordert ist und diese Überforderung dann nur noch in Pöbeleien enden. |
ja wahrscheinlich hat er ne geistige krankheit, man sollte ihn doch mal auf seine konzentrations-lager-fähigkeit untersuchen, diese variable hatten wir ja noch nicht. irgend eine krankheit muss er doch haben. welche medikamente sind da eigentlich angezeigt? ich hatte auch mal son paar ratten, die habe ich in einer wissenschaftlich fundierten versuchsreihe absichtlich so lange gestichelt, bis ich endlich die gewünschten reaktionen hatte, um ihnen meine wuntertütenschablonen überstülpen zu können, denn was haben wir von denn all unserm dreck zum wohle der kohle, wenn uns die objekte fehlen, auf die wir ihn schleudern können? Abgesehen davon ist das immerhin die beste möglichkeit, die mir so einfällt, einfach den Typen problematisieren, dann werden wir sicher gut davon ablenken können um welches thema es hier eigentlich geht. Zu dem mir hier einfach nichts mehr einfällt. Schade aber auch, ich hätte ja so gerne geholfen. Im übrigen war ich schon immer dafür, die menschheit einzuteilen in höchst empfängnis - und duldungsbereite, da intelligente Aushälter und Zuhälter dieser rotbraunen Gesundheitsaufoktuierungen und in dummes asoziales, heroinsüchtiges schwangeres kotzbrocvken gesocks, das noch nicht mal richtig ficken kann, das eh nur in kreisen verkehrt, die man endlich irgend wie, egal auf welche art und weise ausrotten sollte, denn ihr seht ja, wie sie nerven und unsere heilige soziale struktur asozial und geistig behindern so wie sie ist und sind, annagen und zu zerstören versuchen.
Wenn man vom jemanden, der auf dem Entwicklungsstand eines 7 Jährigen ist, - ich gehe mal davon aus, ihr wisst, welchen Entwicklungsstand alle normalen siebenjährigen in der regel haben, ich kann noch mehr aus meiner angelesenen quaksalber psychofaschotasche plaudern, wenn ihr in der inbrunst eures verlangens und eurer erwartungshaltungen an siebenjährige also nicht enttäuscht werden möchtet, so solltet ihr euch schleunigst alle techniken gewaltfreier gewaltanwendung aneignen, vielleicht erreicht ihr dann ja eher, dass ihr verdammten lügenmonsterheuchler euch endlich wieder wie kinder benehmt, denn die könnten schon einiges bewirken und auf die beine stellen, imgegensatz zu euch, wenn man sie denn liesse, im gegensatz zu euch hatte ich grad angemerkt, erinnert ihr euch noch, die ihr ja schon so tot seid, dass ihr Euch einbildet, ihr würdet ja noch leben, aber nicht mal mehr euern hintern hoch kriegt, wenn es darum geht, menschenrechte zu verwirklichen wenigstens in diesem land, und keine bedingungen daran zu knüpfen, zum beispiel, wie denn ein mensch sein müsse, dem alle menschenrechte zustehen, und wie einer sei, dem sie nicht zustehen würden, denn menschenrechte sind ja schliesslich nicht unteilbar, so intellent seid ihr doch, um das wenigstens endlich mal zu schnallen aber so wie es aussieht, dann seid ihr ja auch irgend wann mal völlig überfordert und schlagt ggf. um Euch und genau diesen punkt kann man bei bestimmtem Zeitgeistsituationen hier im forum an euch schon sehr gut beobachten und wie ich Arier.net schon öfter erfolgreich experimentiert habe, auch genau ausreizen kann, ddas ist wissenschaftlich genau erforscht, Reiz Reaktion; Appetenz, Aversion; Repression Agression; und so weiter das wollte ich euch noch sagen, ihr maschiert ja schon ganz schön brav in diese richtung und von euren prügelorgien seid ihr wirklich nicht mehr weit entfernt, Ich vergleiche das immer damit, als wenn man jemanden, der sich gerade einen Fuß verstaucht hat oder so, erstmal einen Waldlauf machen lässt. Naja, und wenn er das nicht will, ich war früher mal bei der bundeswehr, da haben wir schon unsere mittelchen gelernt dass er trotzdem in den wald gehen will und laufen will wie wir das wollen, auch wenner das nicht will
Euer Arne, Abteilung Forumsgehirnwäscherei e.V.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Spiegel am 05.06.2010 11:26.
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Die Aktualität dees Problems ist längst überholt. Die Sache ist geregelt. Die Eltern haben alles richtig gemacht. Wir haben alles richtig gem,acht.
Trotzdem am Rande
Es gibt keinen Krankenkassenbeitrag für Kinder, der vom Lohn abgezogen wird.
Sie haben eine Familienversicherung. Das heisst dass die Kinder alle beim Vater versichert.
Die Krankenkasse sagte, sie können ihm das gesundheitsrecht nicht nehmen, das geht nur wenn sie beim Sozialamt versichert wären
| Zitat: |
Noch nicht. Das wird sich demnächst ändern, wenn es eine Kopfpauschle gibt. Ein Arbeitnehmer bekommt immer ca 8 % von seinem Lohn abgezogen für die Krankenversicherung,,
dafür sind er und seine Familienmitglieder krankenversichert, egal, ob er allein stehend, verheiratet oder 1, 3 oder 30 Kinder hat. |
Kopfgeldähnliche prämien/regelungen gibt es schon ewig
Beiträge für Kinder extra gibt es nicht.
Ausser sie arbeiten, dann sind sie übern Arbeitgeber versichert
Das mädchen arbeitet, Arbeitsamt bezahlt, sie ist aber trotzdem noch beim vater versichert
Mutter unterschrieb dass eva im kankenhaus behandelt wird.
| Zitat: |
Wenn die kinder bei den eltern versichert sind, haben sie das gesundheitsrecht |
Der Familienrichter ist anhand zahlreicher Jugendamtsdrangsalien schon ausgeflippt und hat es nicht mehr gepackt mit den Jugendämter ER äusserte sich dahingehend,es nicht mehr verantworten zu können ,dass immer mehr Kids weg kommen sollten von den Familien, das hat er nicht mehr gepackt und sich versetzen lassen
Es scheint so zu sein dass die jugendämter mehr macht haben als sie richter.
| Zitat: |
| Wenn es ein Urteil eines Gerichtes gibt, dann haben die Eltern dazu eine Abschrift bekommen, da steht drin, für welche Bereiche innerhalb der Vormundschaft sie zuständig sind. |
Es gibt keinen vormund. Jugendämter haben nur das aufenthaltsbestimmungsrecht und einen teil von Errziehungsrecht und evtl doch einen teil vom gesundheitsrecht, damit die kinder die akut vor Ort krank sind pflichtgemäss versorgt werden können wenn ihnen vor ort etwas zustösst. das jugendamt hat zwar gewusst dass die eva schwanger ist, aber was mit dem Kind sei, dass es tot,sei, wussten sie nicht.
| Zitat: |
| Inwiefern besteht Lebensgefahr für Eva, wenn ein toter Fötus nicht am gleichen Tag entfernt wird? Zeigt sie irgendwelche Anzeichen einer Toxis? |
Die befürchtung war da, und auch berechtigt es gibt die gefahr einer leichenvergiftung, wenn der fötus tot ist vergiftet er das fruchtwasser und es besteht eine vergiftungsgefahr angeblich auch im blutkreislauf richtung Herz
| Zitat: |
| Wenn die Eltern, wie oben angedeutet Beamte sind, |
enem beamten gleich gestellt weil vater im öffentlichen dienst arbeitet
| Zitat: |
dann sind sie keine Arbeitnehmer und somit nicht über die gesetzliche Krankenkasse versichert, sondern privat. |
Neinsie sind nicht privat versichert, vater ist nur bei der krankenkasse
Er kriegt auch keine persion sondern rente
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