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Sachbeschädigung?
16.12.2011 22:14 |
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hey alle...
ich hab grad ne anzeige wegen sachbeschädigung am hals und wollte euch mal fragen, ob so eine stellungnahme einigermaßen oke ist:
Sehr geehrte Damen und Herren von der Polizei,
hiermit möchte ich Stellung zu den Geschehnissen am Sonntag, den 11.12.2011 um 01:05 Uhr nehmen:
Nach der Aussage der Beamten, welche mich und meine Freunde an besagtem Abend anhielten, sahen diese lediglich, wie wir an dem Wegweiserschild zum Weihnachtsmarkt etwas taten. Was genau ist damit aber völlig unbestätigt!
Der Zustand des Schildes, wie ihn die Beamten vorfanden, war bereits so, als wir das Schild berührten. Wir versuchten lediglich das Schild einigermaßen in die Ursprungsform zurückzubekommen.
Nun beziehe ich mich auf Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Für eine solche Schuldnachweisung fehlt es der Anklage an Zeugen und Beweisen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Shadowleake ( hier hab ich natürlich meinen richtigen namen angegeben xD )
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RE: Sachbeschädigung?
16.12.2011 22:28 |
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hi, meiner meinung nach kannst du es probieren, nur, wenn man weiss, wie die staatsroboter ticken, quasi eher zum kassieren da sind anstatt ordnung zu schaffen, dann bezweifel ich das, wobei ich davon ausgehe, dass die meisten staatsroboter die menschenrechte gar nicht kennen.
sorry, aber so ist für mich die realität!
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hm ... also das Schild in die Ursprungsform zu bringen? ... wie ist die Ursprungsform? Auf welche molekulare Ebene willste dich da begeben?
wenn`s denn so war würd ich das so formulieren:
Wir versuchten den beschädigten Wegweiser zum Weihnachtsmarkt wieder zu richten, als die Beamten uns ansprachen und meinten, wir hätten dieses Schild demoliert. Dem ist nicht so, sondern wir fanden das Schild schon (Beschreibung der Beschädigungen) vor.
....
und wenn ihr`s denn doch gewesen sein solltet, schlicht und ergreifend weniger saufen und ansonsten zu dem Mist stehen, den ihr verzapft. Alles andere ist völlig uncool.
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ein erstes danke an euch zwei...ähm nein, wir warens wirklich nicht, es war schon fast so, wie ich es beschrieben hab. der einzige unterschied ist, dass wir es nicht reparieren wollten, sondern einfach nur verdrehen, dass es in eine andere richtung zeigt. dabei haben wir allerdings keinerlei zusätzlichen schaden verursacht. und ich bin auch ein wenig sauer auf den staat xD (mal wieder)
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anna und arthur haltens maul.
wenn du etwas glück hast lässt dich die justiz komplett in ruhe wenn du einfach gar nichts sagst
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Shadowleak
... also verdrehen eines Schildes ist wohl irgendwie keine Sachbeschädigung. Das wird mit ziemlicher Sicherheit wg Geringfügigkeit eingestellt. Problematischer dürfte sein, wenn sie euch das demolieren des Schildes unterschieben wollen, da habt ihr ja genug Zeugen, die belegen, dass ihr das Ding nicht demoliert habt. Auch Beschuldigte sind Zeugen.
Naja ... und wg Verdrehen der Richtungsanzeige ... ist eigentlich ganz einfach, da Erde rund zeigte das Schild dann nicht mehr den kürzesten Weg, aber halt eine mögliche Richtung in die Mensch wandeln kann um zu dem Weihnachtsmarkt zu gelangen
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Sehe das wie reset. Keine Aussagen gegenüber der Polizei machen, vorallem bei solchen Lapalien. Wahrscheinlich wirds eh eingestellt, wenn nicht kommt ein wahrsch. ein Strafbescheid gegen den ihr wieder Einspruch einlegen könnt.
@wafi: Beschuldigte sind eben leider keine Zeugen. Die Aussagen von Zeugen wiegen um einiges mehr, da hier im Gegensatz zu Beschuldigten Haftstrafe für Falschaussage riskiert wird.
The Loathsome mask has fallen the man remains
Sceptreless, free, uncircumscribed, but man
Equal, unclassed, tribless and nationless,
Exempt from awe, worship, degree, the king,
Over himself, just, gentle, wise.
Percy Bysshe Shelley
Indessen ist das gerade wieder der Vorzug der neuen Richtung, dass wir nicht dogmatisch die Welt antizipieren, sondern erst aus der Kritik der alten Welt die neue finden wollen. Karl Marx
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solche sachen machen die bullen nur um einzuschüchtern. gerade bei jugendlichen. hab ich auch schon erlebt. kam bis heute nie ein brief.
scheiße man wieso boxst du die wichser nich um und verpisst dich?
so wird das mit der revolution nichts xD
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ist ja mal crappy. Aber in der Regel kommt da nix.
Ein Kumpel war bei den Tscheschen und hat sich ne Gasknarre und ein Butterfly gekauft gehabt, im august, und am Zoll haben die Bullen den abgezogen und gesagt illegaler Waffenbesitz plus Waffenschmuggel. Bis heute auch noch nichts gekommen, und das ist ja wohl noch bisschen schlimmer als ein Schild zu verbiegen ^^
@reset, geile idee^^
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- "Denn Vodka ist die wärmste Flasche!" -
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| Zitat von Nikita95: |
ist ja mal crappy. Aber in der Regel kommt da nix.
Ein Kumpel war bei den Tscheschen und hat sich ne Gasknarre und ein Butterfly gekauft gehabt, im august, und am Zoll haben die Bullen den abgezogen und gesagt illegaler Waffenbesitz plus Waffenschmuggel. Bis heute auch noch nichts gekommen, und das ist ja wohl noch bisschen schlimmer als ein Schild zu verbiegen ^^ |
ja weil die bullen den vorfall nich melden wollten um die waffen selber zu behalten^^
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Wenn man sich mit der Rechtssituation nicht sehr genau auskennt, dann Fresse halten und nix aussagen. Sich weiter in die Scheiße zu reiten (wie mit diesem Brief) ist einfach, sich da rauszuziehen nicht.
| Zitat: |
1. Skateplatz zählt zu Grünfläche, betreten nach 22:00 verboten
2. Es war 1:00
3. Wir waren alle unter 16, sprich sollten 22:00 zu Hause sein
4. Auf Skateplätzen ist Alkohol verboten
5. Cann*abis ist generell verboten |
1.: Ist örtlich völlig verschieden geregelt und interessiert die Polizei nicht, wenn der Betreiber keine Anzeige macht.
2. Es ist jeden Tag mindestens 1 mal 1 Uhr.
3. Es gibt keine Regelung wann unter 16 jährige zuhause sein müssen. Die können auch die ganze nacht irgendwo draußen bleiben. Nur Kneipen- und Diskobesitzer dürfen ihnen nicht erlauben, sich im Lokal aufzuhalten. Das ist ein deutlicher Unterschied.
4. Ist der Polizei egal. Der Besitzer des Skateparks kann euch Hausverbot erteilen, wenn er keinen Alkohol da haben will.
5. Der Konsum ist nicht verboten.
Ich gehe also mal stark davon aus, dass die euch aufgrund der Gefahrenabwehr heimgeschickt haben. Dass kein Brief kam, liegt daran, dass kein Verstoß vorlag.
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Naja in Dresden ist das komisch geordnet, und der Platz gehöhrt der Stadt, sprich unser Ordnungsamt kann uns da durchaus stress machen.
Sprich die Polizei, als Vertreter des Staates, welcher Platzbsitzer ist, kann uns da schon stress machen
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- "Denn Vodka ist die wärmste Flasche!" -
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naja, ein brief kam schon, und eure idee ist: gar nicht drauf antworten?
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Was steht denn da ungefähr drin?
Wenn es Zeugen gibt, die bestätigen können, dass ihr da was beschädigt habt, dann ist die SACHLAGE eindeutig zunächst. Man sollte nur dann was sagen, wenn man wirklich etwas SUBSTANTIELLES vorzutragen hat, was einen auch wirklich entlastet. Das kann man dann aber notfalls auch noch vor Gericht vortragen, sollte es jemals soweit kommen. Als Beschuldigter muss man gar nix sagen und sollte das daher auch nur tun, wenn man wirklich was zu sagen hat, ansonsten lieber schweigen.
Edit:
Abstreiten kann man die Sache natürlich immer. Du gibst aber beispielsweise in deinem Schreiben im Eröffnungspost bereits zu, dass ihr an dem Schild was gemacht habt. Das ist unnötig, wieso sollte man das zugeben? Entweder die wissen das schon, dann gibt es keinen Grund, das zu sagen oder sie wissen das noch nicht, dann sagt man es auch nicht.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Weinhaus am 18.12.2011 22:28.
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Der genaue Vorwurf wäre in der Tat interessant.
Wenn der Bogen mit der normalen Post kam kann der schonmal verloren gehen, also macht es nix, den nicht zurückzuschicken. Wenn die dann was von dir wollen, melden die sich nochmal.
Du bist nicht dazu verpflichtet, irgendwelche Angaben zu machen außer deinen Personalien. Erst recht sollte man nix dazu sagen, falls die anrufen oder vor Ort auftauchen.
Was haben denn die anderen erhalten?
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Tatvorwurf hat er doch geschrieben: Sachbeschädigung
Was schleierhaft bleibt, ob sich diese Sachbeschädigung auf das Verdrehen des Schildes bezieht oder ob es sich auf das Demolieren des Schildes bezieht, zumindest habe ich bislang draus gelesen, dass das Schild auch demoliert war.
Werd mal mein Töchterchen morgen fragen, was du sinnvoll antworten solltest, vielleicht rezählst du noch etwas zum Thema, wie das Schild denn aussah. Zur Info, Töchterchen hat demnächst 1stes Staatsexamen Jura, keine Ahnung wie fitt sie in Realita ist, aber zumindest kann sie etwas fundierter was dazu sagen.
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| Zitat: |
| Tatvorwurf hat er doch geschrieben: Sachbeschädigung |
Das ist der Straftatbestand. Ihm müsste aber konkret vorgeworfen werden, was er denn getan haben sollte, was eine Sachbeschädigung wäre. Da steht garantiert nicht "Sie begingen Sachbeschädigung." sondern sowas wie "Ihnen wird zu Last gelegt am... um...Uhr in..mit einem ...Schild bla und blub getan zu haben.". Und dann müssten auf dem Bogen auch die Zeugen genannt sein. Und DANN weiß man auch was diese Zeugen gesehen haben wollen, nämlich genau das, was oben als Tatvorwurf aufgeführt wurde.
Eine Information "ich hab das was bekommen, da steht Sachbeschädigung drin" ist zu unkonkret, auch für eine Jura-Studentin.
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eben Weinhaus. deshalb hab ich ja auch drum gebeten das weiter zu konkretisieren, was denn unter der Sachbeschädigung zu verstehen sein soll.
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