MAUS
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04.02.2008 14:16
Kommunikationsstörungen durch die Vorratsdatenspeicherung beklagt
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Umfrage zu den Auswirkungen der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Telekommunikationsdaten gemacht. Demnach behindert die seit Anfang des Jahres geltende Pflicht für Telekommunikationsanbieter bereits "in weiten Bereichen der Gesellschaft die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet als freie Kommunikationsmittel". Dies teilt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern mit, der zugleich einen anonymisierten Schriftsatz (PDF-Datei) mit ausgewählten Einzelberichten der Sondierung veröffentlicht hat.
Die Aktivisten sprechen alarmierend von "Bürgern, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu Informanten verlieren" sowie "Unternehmern, die Unterlagen wieder per Post verschicken müssen". Die von der großen Koalition eingeführte Vorratsdatenspeicherung führe somit in weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in eine Zeit, als es weder Telefon noch Internet gab. Ein Journalist berichtete im Rahmen der Befragung, ein Informant aus einer Sicherheitsbehörde habe ihm bereits in der Neujahrsnacht mitgeteilt, er möchte "ab heute nie mehr unter dieser Nummer" angerufen werden. Ein Steuerberater teilte mit, seine Mandanten würden seit Jahresanfang telefonische Rückfragen bei ihm scheuen. Ein Unternehmer aus Süddeutschland monierte, seine Kunden würden "sicherheitsrelevante Beschreibungen" nur noch persönlich übergeben wollen. Drogenberater und Psychotherapeuten beklagen, dass Anrufe ausbleiben oder inhaltslos verlaufen.
Angesichts des Ergebnisses, dass "politisch aktive Menschen, Firmenkunden und Hilfsbedürftige der Telekommunikation nicht mehr vertrauen", fühlt sich Patrick Breyer vom Arbeitskreis zumindest an Zustände in einer Diktatur erinnert. Die schlimmsten Befürchtungen seien übertroffen worden. Die neuere Überwachungsgesetzgebung werde von den Bürgern auch als Einschränkung ihrer persönlichen Sicherheit empfunden, ergänzt Kai-Uwe Steffens von dem Aktionskreis. Es sei höchste Zeit für eine Kurskorrektur.
Für die nicht-repräsentative Umfrage wandten sich die Bürgerrechtler an rund 8000 Personen, von denen sich eine "dreistellige Zahl" zu Wort meldete. Etliche Schilderungen Betroffener sind für einen Bericht an das Bundesverfassungsgericht zusammengestellt worden, um den dort vorliegenden Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung weiter zu untermauern. Gänzlich überraschend sind die Resultate freilich nicht, da der Arbeitskreis die Sondierung unter den über 30.000 Unterstützern der dazu gehörenden Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale Überwachungsmaßnahme durchführte. Am Samstag hatten zuvor unter dem Motto Freedemo08 nach Polizeiangaben über 500 besorgte Bürger in Regensburg gegen die Vorratsdatenspeicherung und staatliche Überwachung protestiert.
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, hat derweil die Vorratsdatenspeicherung verteidigt. Bei der Beratung eines Antrags der Linken zur Förderung des "Datenschutzes durch Technik" im Landtag bezeichnete er die geplante Entschließung als "einseitig". Darin werde nur die abwehrende Seite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung berücksichtigt. "Datenschutz gestaltet und garantiert nicht nur das Recht des Einzelnen auf die Herrschaft über seine Daten", betonte der CDU-Politiker. Der Bürger sei vielmehr eine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft. Deshalb muss der Einzelne laut Caffier grundsätzlich Einschränkungen seines Verfassungsrechtes im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dagegen die Anregung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützt, den Grundrechtsschutz für persönliche Daten in der digitalen Welt zu verbessern. "Die Debatte darüber, wie die Privatsphäre in der digitalen Welt besser geschützt werden kann, ist überfällig", erklärte Schaar. Bei vielen Gesetzen der letzten Jahre sei es überwiegend darum gegangen, Behörden den Umgang mit persönlichen Daten zu erleichtern und den Datenschutz der Bürger einzuschränken. Deshalb begrüße er den Vorstoß von Zypries, "den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts im Grundgesetz festzuschreiben". Bundesregierung und Bundestag müssten sich aber beeilen, damit ein solches Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht werden könne. (Stefan Krempl) / (jk/c't)
Originalseite mit weiterführenden Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102911
06.02.2008 12:27
Schwere Bedenken im Bundesrat gegen EU-Fluggastdatensammlung
Fachausschüssen des Bundesrats zufolge stehen dem heftig umstrittenen Vorhaben der EU-Kommission zum Aufbau eines eigenen Systems Auswertung von Flugpassagierdaten gewichtige Bedenken entgegen. Die entsprechenden Empfehlungen (PDF-Datei) vor allem der Europa- und Rechtspolitiker für eine Stellungnahme der Länderkammer in anderthalb Wochen lesen sich streckenweise wie ein Verriss des Gesetzesentwurfs aus Brüssel. ...
Generell sprechen der Europa- und der Rechtsausschuss von einem geplanten "erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Dabei besinnen sich die Politiker in den Ländern, die im Herbst noch die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten abnickten, auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach bestehe außerhalb statistischer Zwecke ein striktes Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat. Auch die europäische Menschenrechtskonvention untersage das "systematische, rechtlich unbegrenzte Sammeln von Daten".
Weiter zweifeln die beiden Ausschüsse die gewählte Rechtsgrundlage in Form eines Rahmenbeschlusses an. Ein solcher betreffe die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden der Mitgliedsstaaten. Mit dem Vorstoß würden aber auch "privaten Fluggesellschaften und Datenmittlern Pflichten auferlegt". Zudem würden Airlines bereits auf Basis einer bestehenden EU-Richtlinie verpflichtet, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten grundlegende Passagierdaten wie Namen, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Geschlecht sowie biometrische Daten in Form der Advanced Passenger Information (API) zu übermitteln. Damit sei ein Instrument zur Verbesserung der Einreisekontrolle und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung geschaffen worden, das auch einen Nutzen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und sonstiger schwerer Straftaten darstelle. Es sollte daher erst geprüft werden, ob dieses Instrument nicht ausreiche.
Die Kommission stellt mit ihrem Vorschlag auf ein dezentrales System zur Vorhaltung von Flugpassagierdaten ab. Fluglinien sollen die begehrten PNR, die über die API hinaus auch Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern enthalten, spätestens 72 Stunden vor dem Start sowie direkt nach dem Abfertigen einer Maschine an so genannte Passagier-Informationseinheiten in jedem Mitgliedsstaat weiterleiten.
Hier sehen die Europa- und Rechtspolitiker auch verfahrenstechnische Schwierigkeiten. Aus ihrer Sicht "muss bei der Vereinbarung europäischer Vorgaben für die Einrichtung einer Zentralstelle sichergestellt sein, dass durch deren spätere Umsetzung die grundsätzlich bestehende Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Länder für die Verfolgung von Straftaten, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, nicht tangiert wird". Ferner müssten die Staatsanwaltschaften die Sachleitungsbefugnis über mögliche Strafverfolgungsmaßnahmen behalten.
Gemeinsam mit dem Verkehrsausschuss bemängeln die Fachgremien für Europa- und Rechtspolitik zudem, dass die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten im Papier der Kommission noch nicht beurteilt werden könnten. Der Entwurf verweise nämlich vor allem auf den beabsichtigten Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Sicherheitsbereich, der im EU-Rat seit Jahren heftig umstritten und nach wie vor nicht offiziell verabschiedet ist. ...
Der Innenausschuss des Bundesrates verweist derweil darauf, dass in Deutschland die allgemein übliche Regelfrist für polizeiliche Datenspeicherungen maximal zehn Jahre betrage. Eine Aufbewahrungsdauer von drei beziehungsweise sieben Jahren sollten seiner Ansicht nach "den Sicherheitsbelangen ausreichend Rechnung tragen". Zugleich setzen sich die Innenpolitiker allein für eine Ausweitung des EU-Vorhabens ein. Demnach sollten die Fluggastdaten "auch den präventiv tätigen Nachrichtendiensten zur Verfügung gestellt werden". Bei der vorgeschlagenen Entwicklung von Risikoindikatoren und der Gewinnung von Erkenntnissen über Reisegewohnheiten handele es sich schließlich "um typische Vorfeldmaßnahmen zur Verhütung von Terrorismus und organisierter Kriminalität". Diese würden "auch und gerade" von Geheimdiensten erbracht.
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, forderte den beim PNR-Vorschlag federführenden EU-Justizkommissar Franco Frattini mittlerweile auf, die Ergebnisse einer Umfrage seines Hauses zu Datenschutzbedenken der EU-Bürger ernst zu nehmen: "Wenn drei von vier Europäern persönliche Daten im Internet nur mit großen Bedenken angeben und zugleich darüber besorgt sind, was mit ihren Daten passiert, ist dies ein Alarmzeichen." ... (Stefan Krempl) / (jk/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/103065
Kölner Grundrechtekomitee klagt gegen Polizei in Bonn
Köln (NRhZ/KGD, 7.2.) Das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisiert in einer Pressemitteilung die rechtswidrige Speicherung von Daten über politische Betätigungen von Bürgerinnen und Bürgern. Zwei Komitee-Mitglieder wurden vom Polizeipräsidium Bonn wegen eines Aufrufes an die Bundeswehr-Soldaten, die Beteiligung am Angriffskrieg gegen Jugoslawien (1999) zu verweigern, in der Datei "Straftäter linksmotiviert" gespeichert, obwohl der Aufruf laut Berliner Kammergerichtsentscheidung vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt war. Einer der Betroffenen hat jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen diese Datenspeicherung erhoben. Mehr unter www.grundrechtekomitee.de
Originalseite:
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?resso...ssort_menu=News
Terrorwarnung zur Panikmache mit Hilfe der Medien
Berlin (NRhZ/DL, 8.2.) Die Bundesregierung behauptet wieder einmal in den Medien, sie habe „Hinweise darauf, dass das El Kaida-Terrornetzwerk Anschläge in Deutschland vorbereitet“. Laut Staatssekretär Hanning vom Bundesinnenministerium ist „bei den Führern der Terrorgruppe im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet [sei) die Entscheidung gefallen, in der Bundesrepublik Anschläge zu verüben“. Dazu erklärt Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die LINKS-Fraktion, derartige Meldungen „erwecken den Eindruck, als sollten damit wie so oft die Ängste der Bevölkerung geschürt werden". Dem Innenausschuss wurde bislang dazu kein Bericht geliefert, Fakten seien dazu nicht bekannt. Weil die Bundesregierung in der Vergangenheit „oft grundlos Panik verbreitete, zum Beispiel durch die vöellig haltlose Behauptung, dass Terroristen Anschläege mit Nuklearmaterial verüeben köennten, bleiben auch hier Zweifel“ Schliesslich gehöre es zur Praxis des Innenministers, Terrorwarnungen zu instrumentalisieren, um am Wochenende Interviews zu geben, in denen er drastische Eingriffe in die Grundrechte fordert. (Lesen Sie dazu, wie die üblichen Medien mit diesem Thema umgehen, die nächste NRhZ-Ausgabe.)
Originalseite:
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?resso...ssort_menu=News
09.02.2008 10:37
Bundesregierung begrüßt EU-Vorschlag zur Fluggastdatensammlung
Das Bundesinnenministerium sieht die Nutzung von Flugpassagierdaten als "wichtiges Instrument zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und anderer schwerer Straftaten wie der organisierten Kriminalität". Die Bundesregierung begrüße daher, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über den Aufbau eines eigenen europäischen Systems zur Auswertung von Passenger Name Records (PNR) auf Bitten des EU-Rates vorgelegt hat. Eine EU-weite Regelung ermögliche, dass die einzelnen mitgliedstaatlichen Behörden sich einander die Fluggastdatensätze im Bedarfsfall zur Verfügung stellen könnten.
Die heftig umstrittene Auswertung der PNR kann nach Einschätzung der Bundesregierung insbesondere durch die Analyse des Reiseverhaltens Verdächtiger auch zur Klärung von Tatvorbereitungen, tatrelevanten Kontakten sowie Netzwerkstrukturen beitragen, schreibt das Bundesinnenministerium in einer Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. ...
PNR, die über die API hinaus auch unter anderem Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern enthalten (zu den mit den USA vereinbarten Datenfeldern in den PNR siehe Heikle Hilfestellung zur Weitergabe von Fluggastdaten), sind laut Innenministerium umfassender, unterliegen anderen Speicherfristen und könnten "mit geringeren Belastungen für die Betroffenen und die Fluggesellschaften zu weiteren Flugstrecken erhoben werden". ...
Die scharfe Kritik der EU-Datenschützer der Mitgliedsstaaten und des EU-Datenschutzbeauftragten hat die Bundesregierung "zur Kenntnis genommen", heißt es weiter. Sie bleibe aber bei ihrer Auffassung. Fachausschüsse des Bundesrats hatten dem Plan zuvor gravierende Bedenken entgegengehalten.
Weiter fortgeschritten ist derweil der Plan der Bundesregierung, auch Seereisen stärker zu kontrollieren. Ende Januar stimmte der Bundestag mit der Mehrheit der großen Koalition dem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Seerechts zu. Teil des Vorhabens ist die Einfügung einer Klausel in das Seeaufgabengesetz, wonach die zuständigen Behörden neben Identifikationsmerkmalen von Schiffen oder deren Eigentümern unter anderem zahlreiche persönliche Daten der an Bord befindlichen Reisenden erfassen sollen. Dazu kommen sollen Informationen etwa über den letzten Auslauf und den nächsten Anlaufhafen sowie weitere statistische Daten der Reise.
"Mit diesem Gesetz geht wieder ein Stück Freiheit verloren", monieren Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Die Liberalen haben den Entwurf als einzige im Parlament abgelehnt. Die USA würden bereits Angaben aller Flugpassagiere speichern, in der EU werde Ähnliches diskutiert und bei den Autofahrern scanne die Polizei die Nummernschilder, moniert der FDP-Verkehrspolitiker Patrick Döring. Wenn das so weitergehe, könnten die Behörden bald lückenlos verfolgen, wo sich jemand befindet und von welchem Ort er dort wie hingekommen ist. Durch "Täuschung und billige Tricks" habe die Regierung auch eine öffentliche Debatte des Entwurfs im Parlament verhindert. ... (Stefan Krempl) / (jk/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/103225
12.02.2008 11:17
Bürgerrechtler starten Kampagne zum Stopp der Fluggastdatenspeicherung
Am kommenden Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Thema der Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) für die Strafverfolgung in Europa. Um die EU-Pläne "rechtzeitig aufzuhalten", hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Liste der Faxnummern der Ministerpräsidenten veröffentlicht und bittet Bürger, von ihrer Landesregierung den endgültigen Stopp des Vorhabens zu verlangen. Patrick Breyer vom Arbeitskreis hält die Ansicht der Bundesregierung (PDF-Datei), die PNR-Nutzung könne ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sein, für wissenschaftlich nicht haltbar und unseriös: "Für keine einzige Straftat und erst recht nicht für terroristische Anschläge ist nachgewiesen, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können."
... Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stört sich daran, dass die Abstimmungsvorlagen (PDF-Datei) des EU- und des Innenausschusses lediglich "eine Abschwächung der millionenfachen Überwachung von Flugreisenden" vorsehen. Trotz der entgegenstehenden Vorgaben des Grundgesetzes wolle der Innenausschuss eine zehnjährige staatliche Vorhaltung sämtlicher Flugbewegungen und persönlicher Daten von Flugpassagieren erreichen. (anw/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/103343
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HOFFNUNG IST DER IRRSINNIGE GLAUBE AN DAS UNMÖGLICHE
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MAUS
Too old to die young

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Oh man, ich komm momentan echt zu gar nix mehr... mal wieder ein kleiner Nachtrag, der schon wieder überholt ist...
Lokales
Interview mit Martin Singe vom Kölner Komitee für Grundrechte
Klagt gegen seine Abspeicherung
Von Peter Kleinert
Martin Singe wohnt in Bonn und arbeitet seit 15 Jahren als politischer Sekretär des Komitees für Grundrechte und Demokratie in Köln. Zuvor war der katholische Diplomtheologe 13 Jahre lang in der Jugendbildungsarbeit tätig. Seit den 80er Jahren ist er in der Friedensbewegung engagiert, u.a. auch in der Bonner Pax-Christi-Gruppe. Als Redakteur der Zeitschrift „Friedensforum“ schreibt er regelmäßig zu aktuellen friedenspolitischen Themen.
Frage: Sie selbst und ein Mitglied der Pax-Christi-Friedensbewegung sind wegen eines Aufrufs von 1999 an die Soldaten der Bundeswehr, den rechtswidrigen Einsatz im Krieg der NATO gegen Jugoslawien zu verweigern, mit dem personenbezogenen Hinweis „Straftäter linksmotiviert“ in der entsprechenden Polizei- oder Staatsschutz-Datei abgespeichert worden. Wie haben Sie davon erfahren?
Antwort: Die resist-Blockadeaktionen zu Beginn des Irak-Krieges vor der US-Airbase in Frankfurt waren eigentlich der Anlass. Da ich diese Aktionen mit koordiniert hatte und auch bei der Begleitung der anschließenden Strafprozesse dabei war, erfuhr ich, dass einige der Angeklagten in der „LIMO“- Datei (personenbezogener Hinweis „Straftäter linksmotiviert“) gelandet waren. Deshalb fragte auch ich bei den entsprechenden Stellen nach. Über diese Aktion war nichts zu meiner Person eingetragen; aber ich erfuhr dabei, dass viele frühere Aktionen, die bis 1994 zurückreichen, vom Polizeipräsidium Bonn registriert worden sind.
Frage: Aber die Leute, die diesen Aufruf unterzeichneten, der zu Ihrer Abspeicherung führte, sind doch damals vom Berliner Kammergericht freigesprochen worden, weil der Inhalt des Aufrufs vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Also war der Eintrag illegal. Wie hat man Ihnen gegenüber nun den Eintrag in die Datei begründet?
Antwort: Als ich Akteneinsicht beim Datenschutzbeauftragten im Polizeipräsidium vornahm, wurde bestätigt, dass bei Freisprüchen eigentlich eine Speicherung als Straftäter nicht zulässig sei. Die Speicherung werde aber schon bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vorgenommen. Angeblich könne die Polizei dann nicht regelmäßig verfolgen, wie die Verfahren enden, wurde behauptet.
Frage: Sie und das Komitee haben jetzt Klage beim Verwaltungsgericht gegen diese rechtswidrige Speicherung erhoben. Was wurde da alles gespeichert? Hat das Verwaltungsgericht die Klage zugelassen? Und wie schätzen Sie Ihre Erfolgsaussichten ein?
Antwort: Ich habe die Löschung jetzt gerichtlich beantragt, da ich immer wieder hingehalten wurde. Erst müssten noch Erkundigungen bei den entsprechenden Staatsschutzabteilungen eingeholt werden, ehe eine Löschung geprüft werde, lautete der letzte Bescheid. Zudem waren Daten von diversen weiteren politischen Aktionen gespeichert, bis hin zu einer harmlosen Anmeldung einer Mahnwache beim G-8-Gipfel in Köln 1999. Die Klage wurde zugelassen, allerdings kostet es erstmal eine ganze Stange Geld, sein Recht einzuklagen, da der Streitwert auf 5.000 Euro festgelegt wurde.
Frage: Können Sie – bei einem Erfolg vor Gericht – eigentlich sicher sein, dass Sie danach nicht mehr als „linksmotivierter Straftäter“ abgespeichert sein werden?
Antwort: Nein, sicher sein kann man nicht. Ich habe ja jetzt schon bei der Akteneinsicht erfahren, dass es über die Daten hinaus, die ich in meiner Kriminalakte einsehen konnte, gespeicherte Daten gibt, da ein Datenblatt eine Erkenntnismitteilung an den Berliner Staatsschutz über vier Aktionen enthielt, die wiederum selbst nicht in dieser Akte gespeichert sind. Wenn in der Kriminalakte Einträge gelöscht werden, weiß ich immer noch nicht, was der Staatsschutz noch im Computer hat. Außerdem weiß man nicht, wie die Behörden, denen Daten weitergegeben wurden, nach einer Löschung der eingebenden Behörde damit umgehen. Der Datenschutzbeauftragte Baden- Württemberg mahnte in seinem letzten Jahresbericht z.B. an, dass das BKA nur das LKA als Mitbesitzerin dieser Daten löscht, wenn dieses Daten löscht.
Frage: Sie sind ja nicht der einzige aus solchen und ähnlichen Gründen Abgespeicherte. Welche Gründe vermuten Sie bzw. das Komitee in Ihrem Fall? Stecken dahinter „nur“ übereifrige Polizisten oder Staatsschützer, oder muss man davon ausgehen, dass die im Auftrag höherer Instanzen, z.B. aus Schäubles Innenministerium folgen?
Antwort: Die LIMO-Straftäter-Datei geht auf einen Erlass der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 2000 zurück. Dieser Erlass ist allerdings geheim. Die Polizeigesetze der Länder sind hinsichtlich der Möglichkeiten der Datenspeicherungen schon schwammig genug. Wenn nun dahinter noch eine Ebene geheimer Erlasse rangiert, wird alles noch undurchsichtiger und undemokratischer. Offensichtlich wird die LIMO-Datei, die ja offensichtlich eine Gesinnungs-Datei ist, systematisch und widerrechtlich immer weiter ausgedehnt.
Frage: Welche Folgen können derartige Abspeicherungen für die Betroffenen haben?
Antwort: Zunächst sind konkrete Grundrechtseinschränkungen für die Eingetragenen möglich: Ausreiseverbote bei demonstrativen Großereignissen, vorbeugende großräumige Platzverweise usw., also eine Einschränkung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Für Beamte kann der Eintrag auch berufliche Folgen haben, sowohl hinsichtlich Anstellungen als auch bei Beförderungen. Und insgesamt geht von der Existenz der Datei natürlich eine demokratiefeindliche Wirkung aus, weil Bürgerinnen und Bürger aus Angst vor polizeilicher Erfassung ihre Grundrechte nicht mehr ausüben.
Frage: Wenn jemand den Verdacht hat, er/sie sei von Polizei oder Staatsschutz heimlich abgespeichert worden – welches Recht, welche Mittel hat man dann, darüber die Wahrheit zu erfahren?
Antwort: Als erstes sollte man bei einem Verdacht die entsprechenden Stellen (BKA, LKAs, zuständige Polizeibehörden, Ämter für Verfassungsschutz) schriftlich unter Berufung auf das Datenschutzgesetz des eigenen Bundeslandes zur Datenauskunft auffordern. Die eingebende Stelle ist dann zur Auskunft verpflichtet. Danach kann man Akteneinsicht beantragen. Wenn der Eintrag rechtswidrig ist, sollte man die Löschung beantragen, ggf. klagen. Auch die Landesbeauftragten für Datenschutz sollte man möglichst einschalten und natürlich die örtliche Presse informieren. Auch die Löschung rechtlich formal zulässiger Einträge kann man beantragen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird ja bereits durch das bestehende Recht weitgehend verletzt. Der Datenschutz muss ausgeweitet statt weiter zurückgedrängt werden. (PK)
Mehr unter www.grundrechtekomitee.de
Online-Flyer Nr. 133 vom 13.02.2008
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12080
Inland
Mehr (Un-)Sicherheit durch neue Personalausweise und Reisepässe?
Gläserne Bürger
Von Markus Pachali
Wer seit dem 1. November 2005 einen Reisepass beantragt, bekommt diesen nur noch in einer Version, in der sich ein sogenannter RFID-Chip (Radio Frequency Identification) befindet. Auf diesem Chip sind alle Daten (Name, Geburtsdatum, etc.), die sich im Pass befinden, gespeichert. Zusätzlich befindet sich auf dem Chip auch ein digitalisiertes Gesichtsbild sowie ab dem 1. November 2007 von jeder Hand ein Fingerabdruck.
Die auf dem Chip gespeicherten Daten können über eine Distanz von bis zu 10 Metern kontaktlos ausgelesen werden. Begründet wurde diese Neuerung mit der verbesserten Fälschungssicherheit und dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Ab 2008 soll die RFID-Technik auch Einzug in den deutschen Personalausweis halten. Diese Vorstöße der Regierung sind jedoch bei weitem nicht so ungefährlich wie immer behauptet wird, sondern bergen große Risiken. ...
Milliardengeschäft für die Industrie
Das Hauptargument des Bundesinnenministeriums, warum dringend ein RFID-Chip in die Pässe und Ausweise integriert werden muss, war immer die "Erhöhung der Sicherheit". Gerhard Schabhüser vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führt jedoch ganz andere Gründe an, und zwar "industriepolitische" [4]. In Deutschland wurden die elektronischen Reisepässe ein halbes Jahr eher eingeführt als dies von der EU vorgesehen war. Dadurch hatten die Industriezweige, die auf diesem Gebiet forschen und entwickeln, einen erheblichen Vorsprung vor ihren Konkurrenten in anderen Ländern, welche ihre Produkte erst zu einem späteren Zeitpunkt fertig haben mussten. Die Ausstattung von allen Grenzübergängen, Flughäfen und ausstellenden Behörden ist allein im Inland schon ein Milliardengeschäft. Das "Büro für Technikfolgenabschätzung" rechnet mit einmaligen Kosten in Höhe von 670 Millionen Euro und 610 Millionen Euro an laufenden Kosten pro Jahr nur für Deutschland [5]. Bei diesem Auftragsvolumen ist es nachvollziehbar, wenn die Industrie hier daran interessiert ist, ihre Produkte in so viele Länder wie möglich exportieren zu können. Hinzu kommt, dass die deutschen Pässe bisher auch ohne RFID-Chip zu den sichersten Dokumenten weltweit zählten [6]. Im Zeitraum von 2001 bis 2006 konnte die Bundespolizei in gerade einmal 6 Fällen Fälschungen von Pässen feststellen [7]. Hätte man also fälschungssicherere Pässe haben wollen, hätte man einfach das deutsche Passmodell auf alle anderen EU-Staaten übertragen können. ...
Bis jetzt sind von den Problemen nur die Antragssteller von Reisepässen betroffen. Die Bundesregierung plant jedoch für das Jahr 2008 auch die Einführung eines neuen Personalausweises [9]. Dieser soll dann genau wie der Reisepass einen RFID-Chip beinhalten und es werden auch hier zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert. Kein Bundesbürger ist dazu verpflichtet, einen Reisepass zu besitzen, jedoch muss jeder Bundesbürger ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzen. Spätestens zehn Jahre nach Einführung dieser elektronischen Personalausweise würden dann alle Bundesbürger, die älter als 16 Jahre sind, diesen Ausweis besitzen. Der Staat würde damit in die Lage versetzt, alle diese Daten in einer großen Datenbank zu speichern. Diese könnte bei Bedarf mit den Daten aus anderen Datenbanken, zum Beispiel von Steuerbehörden oder denen, in denen die Daten der Vorratsdatenspeicherung liegen, verknüpft werden und die Erstellung eines genauen Bildes des Bürgers ermöglichen. Der gläserne Bürger würde entstehen. Von den so geschaffenen Möglichkeiten konnte der Überwachungsapparat der ehemaligen DDR nur träumen. (PK) ...
Online-Flyer Nr. 133 vom 13.02.2008
gesamter Text + weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12073
Inland
„Ein al-Qaida-Terrorlastwagen wird kommen – vielleicht als Kleinbus“
Medial geschürte Terrorhysterie
Von Helmut Lorscheid und Peter Kleinert
Obskure Meldungen über terroristische Bedrohungen werden – wie vergangene Woche wieder einmal von BKA und Innenministerium in die Welt gesetzt – in vielfältig einfältiger Weise von den üblichen Medien übernommen und dabei reichlich phantasielos ausgeschmückt. Nur selten werden solche Meldungen hinsichtlich Stichhaltigkeit und Beweislage hinterfragt. Unser Autor ist mal einer Meldung des Spiegel nachgegangen, die – ähnlich wie die vergangene Woche angeheizte Medienhysterie – natürlich al-Qaida zum Gegenstand hatte. – Die Redaktion. ...
Online-Flyer Nr. 133 vom 13.02.2008
gesamter Text + weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12079
13.02.2008 11:08
Zypries droht Haft oder Ordnungsgeld beim Speichern von IP-Adressen
Das Amtsgericht Berlin Mitte hat zur Untermauerung eines Urteils, das dem Bundesjustizministerium die Aufbewahrung personenbezogener Daten über Besuche auf der eigenen Webseite jenseits des konkreten Nutzungsvorgangs untersagt, schwere Strafen angekündigt. Laut einem jetzt veröffentlichten Beschluss (PDF-Datei) vom 10. Januar (Az. 5 C 314/06) droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise gar eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) persönlich. Der Richter folgte damit einem Antrag des Klägers, des im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiven Juristen Patrick Breyer. ... (Stefan Krempl) / (jk/c't)
gesamter Text + weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103440
Ohne Worte...
Lokales
Clownsarmee-Prozess platzt wegen zuviel öffentlichem Interesse
Rechtsfrieden gestört
Von Hans-Detlev v. Kirchbach
Es war wirklich ein schweres Staatsverbrechen, das am 14. Februar vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt werden sollte. Gegner unserer weltweiten Friedenseinsätze für gesicherte Rohstoffzufuhr und die „Selbstbehauptung Europas in der Welt" tarnten sich als „Clownsarmee" und wollten Arbeitslose mit Störaktionen davon abhalten, sich von der ARGE in Zusammenarbeit mit unserer Bundeswehrmacht in Ermangelung ziviler Jobs für interessante und abwechslungsreiche Arbeitsplätze in Uniform werben zu lassen.
Pappnasen-Offensive gegen Kriegsrekrutierung
Das kann unser Staat natürlich nicht dulden, wenn er in seiner Großmut schon dem stellungslosen Prekariat die Aussicht bieten möchte, ganz ferne Weltgegenden kennenzulernen und uns alle zum Beispiel am Hindukusch zu verteidigen. So wurden drei der pappnasenbewaffneten Clowns-Armisten denn auch wegen "Hausfriedensbruchs" verklagt und sollten am Valentinstag die angemessen dornigen Rosen von Staatsanwalt und Richter für ihre pazifistische Kriegsführung entgegennehmen. Unter dem Aktenzeichen 523 DS 844/07 hätte dieses denkwürdige Verfahren in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen und der schier endlosen Reihe reichs- und bundesdeutscher Strafausgüsse gegen patzige Pazifisten würdig an die Seite gestellt werden können. Doch ging der Prozeßtermin erst einmal aus wie das Hornberger Schießen und wird wohl nur in der Chronik grotesker Verfahrensvertagungen Eingang finden.
Draußen vor der Tür
Es begann damit, wie in der NRhZ bereits gemeldet, daß der Saal 246 viel zu klein war für den Andrang der rechtsinteressierten Bürgerinnen und Bürger. Die blieben nämlich diesmal nicht "draußen im Lande", sondern wollten einfach rein. Und zwar in einer über die etwa 40 Sitzplätze dreifach hinausgehenden Menge. Für den als Vorsitzenden ausersehenen Amtsrichter Wiegelmann aber war der zugewiesene Raum 246 alternativlos, der Wechsel in einen anderen Saal komme nicht in Frage, die im Gesetz vorgesehene Öffentlichkeit des Verfahrens werde auch dann gewährleistet, wenn nur ein Bruchteil der InteressentInnen Einlaß finde.
Vor allem bei politisch umstrittenen Verfahren scheint zu gelten: Volksmassen, die darauf bestehen, die von ihnen immerhin mit Steuergeldern alimentierten Robenträger bei der Handhabung der ihnen im Namen des Volkes verliehenen öffentlichen Gewalt unbedingt beobachten zu wollen, stören die geordnete Rechtsfindung.
So stießen sich die Interessen, nein, die Weltsichten, sozusagen im Raume, und zwar in einem viel zu kleinen. Das Publikum drängte nach, einige Volksbestandteile ließen gar Sympathie mit den Angeklagten erkennen, andere verlangten mit ungebührlicher Lautstärke, wenn nicht lautstarker Ungebühr, ihr vermeintliches "Recht" als "Souverän", dem Prozeß beizuwohnen und der Justiz auf die Finger zu schauen.
„Öffentlichkeitsgrundsatz“: Im Zweifel ohne Volk
Der noch jugendliche, einem verschüchterten Musterschüler nicht unähnliche Richter saß derweil zusammengekauert, brillenblinzelnd auf seinem erhöhenden Vorsitzendenplätzchen. Mit soviel Zuspruch für die Justizaufführung, soviel Publikum für "seine" Verhandlung hatte er wohl nicht gerechnet. Die Öffentlichkeit des Verfahrens scheint ihm bislang nur als theoretische Floskel bekannt gewesen zu sein, mit deren praktischem Potential war er wohl noch nie zuvor konfrontiert. Da müssen innerlichkeits- und machtgeschützte Welten zusammengebrochen sein. Und nicht einmal der tröstliche Hinweis aus dem Publikum: "Freuen Sie sich doch über soviel staatsbürgerliche Anteilnahme" vermochte ihm aus dieser schweren Befindlichkeitskrise heraus zu einer besseren Entscheidung im Sinne demokratischer Öffentlichkeit zu verhelfen.
Seinen Saal 246, den wollte er unter keinen Umständen verlassen. Das stieß nicht auf ungeteilte Zustimmung der nachdrängenden ZuschauerInnen - die eben solche dann aber doch nicht werden sollten. Denn Richter Wiegelmann beendete die ungewohnte Tuchfühlung mit dem konkreten Rechtssouverän in Gestalt allzuvieler "BürgerInnen", indem er das Verfahren einfach abbrach, ehe es überhaupt begonnen hatte. "Sie wollen hier offenbar die Öffentlichkeit ausschließen. Vor allem die interessierte Öffentlichkeit", faßte einer der Pressevertreter - nicht der Autor dieser Zeilen, das sei an Eides statt versichert - die Grundlinie der Wiegelmannschen Gerichtsordnung zusammen. Hier werde eine "Zwei-Klassen-Öffentlichkeit" geschaffen, meinte eine andere Stimme aus dem Publikum - ein paar Sitze für die Presse, viel zu wenig für nicht privilegierte Zuschauer - und der Rest des vor Gericht ansonsten nur als Gesetzesobjekt tolerierten "Volkes" muß halt draußen bleiben. Verkehrte Welt, wie fast immer in der deutschen Justiz: Wer freiwillig kommt, wird nicht reingelassen, wer nicht erscheinen will, wird zur Not zwangsweise herbeigeschleift.
Wiegelmanns Konsequenz: Noch mehr Restriktion
Nach einer halben Stunde Hin und Her erklärte Amtsrichter Wiegelmann das Verfahren für vertagt. Dabei ließ er eine interessante Meinungsänderung erkennen. Zunächst hatte er den kaum als "Saal" zu bezeichnenden Raum für "völlig ausreichend" gehalten, um das lästige öffentliche Interesse gerade soweit zu berücksichtigen, daß es dem formalen Postulat eines "öffentlichen Verfahrens" noch gerade eben Rechnung tragen konnte. Dabei sprang ihm der Staatsanwalt bei, der sich, obwohl nur Verfahrenspartei, nach bekannter Rollenverteilung wie eine Art Zweitrichter aufführte.
Nun aber kündigte Richter Wiegelmann, der doch erst unter keinen Umständen aus seinem geliebten Saal 246 ausziehen wollte, für den nächsten Termin doch einen "Umzug" an. Dieser Wankelmut des scheinbar so boden- oder doch wenigstens saalständigen Richters sollte allerdings keinesfalls der interessierten demokratischen Öffentlichkeit zugute kommen. Ganz im Gegenteil drohte der von öffentlicher Kontrolle seiner Judikatur augenscheinlich alles andere als begeisterte Gerichtsherr an, überzogene staatsbürgerliche Teilnahmefreude nunmehr mit noch schärferen Restriktionen unterbinden zu wollen. Nun solle ein Saal ausgesucht werden, bei dem ein Einlaß nur "einzeln" nach vorheriger individueller Kontrolle möglich sei.
Ob damit eine Paßprüfung wie beim Grenzübertritt verbunden sein wird oder, das wäre doch mal fortschrittlich, vielleicht gar ein biometrischer Scan jedes Verfahrensbesuchers, wird abzuwarten bleiben. Gedankenlesegeräte, die eifrige Visionäre schon für eine greifbare Zukunft ankündigen, bleiben natürlich einstweilen noch Utopie. Aber schon mit den vorhandenen Ausschlußmöglichkeiten wird es den Wiegelmanns dieser Welt und natürlich dem real existierenden gleichnamigen Amtsrichter ohne weiteres möglich sein, die - wie es in der Reaktortechnik so schön heißt - "kritische Masse" auf ein möglichst minimales Maß zu reduzieren.
"Im Namen des Volkes": am liebsten ohne Volk
"So etwas" dürfe "nie mehr vorkommen", meinte der seine Überforderung somit nochmals unterstreichende "Vorsitzende". Denn heute sei sein Verfahren "gesprengt" worden, und zwar mit "Gewalt". Zutrittswünsche mit verbaler Lautstärke, ein Nachdrängeln, das bei etwa 100 Menschen, die sich vor einem engen Eingang klumpen, unvermeidbar ist - der Explosionspunkt für "Sprengungen" und Eskalationspunkt für "Gewalt" liegt im amtsrichterlichen Definitionskosmos des jungen Herrn Wiegelmann ausgesprochen niedrig.
Doch Glück für Wiegelmann: Dank Gnade der späten Geburt mußte er nicht den Stürmen von "68" standhalten, sondern darf im vergleichsweise windstillen Jahre 2008 seines Amtes walten. Da er selbst unter solch durchaus friedlichen Bedingungen zu Gelassenheit nicht die Souveränität aufbrachte, blieb ihm wohl subjektiv nur übrig, das Verhandeln sein zu lassen - und den "Souverän" des Rechts, in dessen "Namen" er seine Urteile verkündet, als Störenfried auszuschließen.
Schade, denn eigentlich hatte sich die "Clownsarmee" schon so sehr auf ein maßstabsetzendes Urteil im Sinne der gerade heute wieder dringlich erforderlichen Kriegs-Rechtsordnung gefreut, und das sogar vorweg "in tiefer Dankbarkeit und in Erwartung der gerechten Vergeltung unserer Sünden gegen die Ordnung der Herrschenden". So wird nun aber erst einmal die "gerechte Vergeltung" noch ein Weilchen warten müssen. (PK)
Online-Flyer Nr. 134 vom 20.02.2008
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12098
23.02.2008 13:58
Datenschützer stoppt das Speichern von IP-Adressen
Auf der Website des Bundesdatenschutzbeauftragten werden die Netzkennungen von Besuchern ab sofort nur noch anonymisiert gespeichert. Dies geht aus der aktualisierten Datenschutzerklärung der Behörde hervor. Bei jedem Zugriff oder Dateiabruf über den Webauftritt werde künftig allein eine anonymisierte IP-Adresse neben Angaben wie Datum und Uhrzeit aufbewahrt, heißt es dort. Nach Angaben des Juristen Patrick Breyer, der sich seit längerem gegen eine Speicherung von Netzkennungen etwa mit der Kampagne "Wir speichern nicht" sowie mit Klagen gegen das Bundesjustizministerium einsetzt, bewahrten die Webadministratoren des Bundesdatenschutzbeauftragten IP-Adressen der Nutzer zuvor einige Tage, später einige Stunden auf. Nun sollen die erhobenen Daten nach einer statistischen Auswertung auch unverzüglich gelöscht werden. ...
Breyer ist vor allem die Praxis des BKA ein Dorn im Auge, Ermittlungen gegen Personen einzuleiten, die sich auf der offiziellen Webpräsenz der Polizeibehörde über kriminelle Vereinigungen wie die "militante gruppe" (mg) informieren. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar teilte dem streitbaren Juristen nun in seiner Antwort auf eine Beschwerde mit, dass er dieses Vorgehen kritisch sehe. Es bestünden "erhebliche Zweifel", ob die Zugriffsprotokollierung durch das Bundeskriminalamt rechtmäßig sei. Diese Problematik sei derzeit "Gegenstand intensiver Erörterungen" mit dem Bundesinnenministerium. ... (Stefan Krempl) / (jo/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/103440
26.02.2008 09:03
SPD will heimliche Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz verankern
Am morgigen Mittwoch gibt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung darüber bekannt, ob heimliche Online-Duchsuchungen privater PCs durch Strafverfolger und Ermittlungsbehörden verfassungsgemäß sind. Schon im Vorfeld aber hieß es von der SPD, dass man die heimliche Online-Durchsuchung im geplanten neuen BKA-Gesetz festschreiben will, wenn das Bundesverfassungsgericht die Maßnahme grundsätzlich erlaubt. ... (jk/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/104049
26.02.2008 14:44
Datenschützer beklagt schlechtes Klima für seine Arbeit
Das Klima für einen sicheren Umgang mit Daten hat sich nach Ansicht des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch dramatisch verschlechtert. Als Beispiele nannte er heute in Wiesbaden den Kampf gegen Kriminelle und Terroristen mit Hilfe von heimlichen Online-Durchsuchungen. Da viele Menschen sehr private Informationen in ihren Computern speicherten, sei das "eine Sauerei". Bei der Vorlage seines Jahresberichts 2007 kritisierte er aber auch die Bürger. "Es ist ja so etwas eingekehrt wie Datenexhibitionismus", sagte er mit Hinweis darauf, was Bürger alles an persönlichen Informationen freiwillig ins Internet stellten. ... (dpa) / (anw/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/104088
26.02.2008 16:29
Verband: Provider sind keine Hilfssheriffs
Die zunehmenden Versuche von Politikern und Lobbyisten, das wild wuchernde Internet fester in den Griff zu bekommen, stoßen nicht nur Grundrechteverfechtern und Datenschützern sauer auf. Die deutsche Internetwirtschaft will sich nicht zum Handlanger aller möglichen Interessen machen lassen. Angesichts zunehmender Kontrollbestrebungen warnt der Branchenverband eco davor, "die Internet-Provider für alle nur denkbaren Probleme der Informationsgesellschaft in Anspruch zu nehmen". ... (vbr/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/104106
27.02.2008 06:02
Karlsruher Erklärung gegen "wuchernde Datengebirge"
Die Initiative Privatsphaere.org fordert die Politik im Vorfeld der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen auf, zentrale Datenhaltungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Überwachung ins Blaue hinein zu stoppen. ...
Bislang sei die Datensammelwut der Behörden der Öffentlichkeit mit dem Argument verkauft worden, die immer neuen Einschnitte in die Grundrechte würden dem "Schutz vor dem internationalen Terrorismus" dienen. Tatsächlich wolle nicht zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel aber neben der Netzbespitzelung und der Videoüberwachung aber "vieles andere mehr", greifen die Aktivisten eine Rede der CDU-Politikerin auf, wonach etwa auch das Anrempeln anderer oder das "Parken in der dritten Reihe" nach dem Motto "Null Toleranz bei innerer Sicherheit" nicht mehr länger hinzunehmen seien. Es sei folglich zu fürchten, dass der Staat "in Wahrheit Ordnungswidrigkeiten, die kleinen Nachlässigkeiten des Alltags von Millionen 'kleiner Sündern' in unserem Land elektronisch erfassen und ahnden" wolle.
Derzeit wuchern die "Datengebirge", warnt die Vereinigung, hinter der unter anderem der Verein NoName aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) steht. Sie verweist etwa auf die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, die elektronische Gesundheitskarte, die LKW-Maut, die Genomdatenbank, das geplante zentrale Melderegister, die einheitliche Steuernummer, die Flugpassagierdaten, den biometrischen Pass und den im Raum stehenden elektronischen Personalausweis. "Dadurch lassen sich Bewegungsprofile von Millionen von Menschen und außerdem Konsumgewohnheiten, Kommunikationspartner, Vorlieben und Abneigungen, finanzielle Verhältnisse, biometrische Merkmale und ihr Gesundheitszustand personalisiert auswerten."
Seine volle Kraft werde dieses Überwachungssystem erst in einigen Jahren entfalten, "wenn alle Bausteine komplett sind", heißt es weiter in der Erklärung. Es sei zu befürchten, dass dieser Prozess dann nicht mehr umgekehrt werden könne. Grundsätzlich gelte die Maxime: "Wenn es Daten gibt, wird sich auch eine Verwendung dafür finden." ...
Der Staat wird durch die immensen Anhäufungen personenbezogener Informationen nach Ansicht von Privatsphaere.org aber auch selbst angreifbar. ... Behörden und ihre Kooperationspartner seien offenbar nicht in der Lage, lautet das ernüchternde Fazit, die Tragweite ihres Handelns zu überblicken, den sicheren Betrieb der Einrichtungen zu garantieren sowie Daten zu schützen. (Stefan Krempl) / (jk/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/104094
27.02.2008 10:23
Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Damit führen die Verfassungsrichter ähnlich wie beim Volkszählungsurteil ein in der modernen digitalen Welt begründetes neues Grundrecht ein; dieses Recht sei aber nicht schrankenlos, da etwa zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen. Dies trifft aber nicht auf die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zu, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellten.
Eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs sei, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nur unter strengen Auflagen möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen von PCs damit an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen privater PCs sei nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". ... (jk/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125
27.02.2008 10:38
Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen
Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidende Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, das erstmals in Deutschland verdeckte Online-Durchsuchungen erlaubte, für verfassungswidrig erklärt. Zudem hat das höchste deutsche Gericht ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" informationstechnischer Systeme etabliert. Es tritt zu den anderen Freiheitsrechten wie insbesondere dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnis, dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und dem informationellen Selbstbestimmung hinzu", erklärte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der Verkündung des Grundsatzurteils am heutigen Mittwoch in Karlsruhe.
Schrankenlos ist das neue Grundrecht aber nicht. Eingriffe für präventive Zwecke und zur Strafverfolgung sollen möglich sein, müssen aber auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen. Dies hat das Gericht für die hauptsächlich angegriffene Gesetzesnorm nicht bestätigt sehen können.
Die überprüfte, weit gestrickte Gesetzesgrundlage ließ die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" zu. Die NRW-Landesregierung hatte im Rahmen der Verhandlung immer wieder betont, dass es ihr damit gar nicht um heimliche Online-Durchsuchungen gehe. Vielmehr habe man die im Bund und anderen Bundesländern wie Bayern bereits durchgeführte "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" auf eine eigene gesetzliche Grundlage stellen wollen. Mit der umstrittenen Maßnahme wird das Abhören der Internet-Telefonie direkt auf einem anvisierten Rechner vor dem möglichen Einsatz einer Verschlüsselung machbar, wobei offenbar auch Trojaner im Spiel sind. Der NRW-Bevollmächtigte Dirk Heckmann räumte nach kritischen Fragen der Verfassungsrichter aber ein, dass die Norm "suboptimal formuliert" und "konzeptionell noch nicht durchdacht" gewesen sei.
Geklagt hatte unter anderem der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der in den Netzbespitzelungen einen "schweren Grundrechtseingriff neuer Qualität" sieht. Betroffen seien das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Fernmeldegeheimnis und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Da heutzutage auch höchstpersönliche Daten auf dem PC gespeichert seien, werde "tief in die Privatsphäre von Menschen» eingegriffen". Zu den Mitstreitern des Altliberalen gehören zwei weitere Rechtsanwälte, die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) und ein Mitglied der Linkspartei Karlsruhe.
Mittelbar richtet sich das Urteil zugleich gegen das heftig umstrittene Vorhaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dem Bundeskriminalamt (BKA) neue weitgehende Kompetenzen zur Terrorabwehr einzuräumen. Dabei geht es neben einer Ausweitung des großen Lauschangriffs oder der Telekommunikationsüberwachung insbesondere um die von BKA-Chef Jörg Ziercke eindringlich angemahnte Befugnis für den Einsatz eines so genannten Bundestrojaners.
Die Fraktionsvorstände der großen Koalition wollen noch während ihres heute zu Ende gehenden Spitzengesprächs in Bonn die Eckpfeiler für die entsprechende Novelle des BKA-Gesetzes im Lichte der Karlsruher Entscheidung beraten und dabei womöglich gleich Nägel mit Köpfen machen. Zu Jahresbeginn deutete SPD-Fraktionschef Peter Struck nach anfänglichem Widerstand bereits sein prinzipielles Einlenken an. Auch Innenpolitiker der Genossen kündigten gerade noch einmal an, den Bundestrojaner entlang der Karlsruher Vorgaben im BKA-Gesetz verankern zu wollen.
Auch andere Bundesländer haben mit Spannung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewartet: Bayern etwa ist mit einem Kabinettsentwurf für Netzbespitzelungen durch den Verfassungsschutz schon vorgeprescht. In Baden-Württemberg streiten Justiz- und Innenministerium noch über eine entsprechende Ermächtigung für die Polizei.
Federführend bei dem Verfahren war Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, der eines seiner letzten Urteile vor der Pensionierung Ende März sprach und 25 Jahre nach der höchstrichterlichen "Erfindung" des Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" nun ein neues Grundrecht auf vertrauliche Nutzung des eigenen Computers umriss.
Die SPD im Düsseldorfer Landtag legte dem NRW-Innenminister Ingo Wolf bereits am Wochenende vorsorglich in Erwartung der juristischen Niederlage für den FDP-Politiker den Rücktritt nahe. Wolf stehe inzwischen als "tägliches Dementi einer liberalen Innenpolitik in Deutschland" da. Das Eingeständnis seine gesetzgeberischen Fehlers wäre ein "Befreiungsschlag" für die Liberalen. Wolf will von derlei Forderungen bislang nichts wissen.
Heftig umkämpft sind derzeit auch die heimlichen Online-Durchsuchungen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bereits mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes durchgeführt haben. Diese Praxis bestätigte jüngst der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, offiziell gegenüber dem Innenausschuss des Bundestags. Die Liberalen wollen die Haushaltsmittel für derlei geheimdienstliche Maßnahmen unverzüglich sperren. "Im Innenausschuss waren sich alle Fraktionen einig, dass wir keine ausreichende Rechtsgrundlage haben", sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, der Leipziger Volkszeitung. "Demnach müsste sich für die Haushaltssperre auch eine Mehrheit finden." (Stefan Krempl) / (jk/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/104134
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HOFFNUNG IST DER IRRSINNIGE GLAUBE AN DAS UNMÖGLICHE
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MAUS
Too old to die young

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So, mal wieder etwas nachtragen... Wer gerne lacht, sollte sich den Artikel über den Fortgang der Anklage gegen die Kölner Clownsarmee nicht entgehen lassen... *g*, und das Bundesverfassungsgericht war auch schon wieder "brav"...
10.03.2008 13:45
Bericht: Speicherung biometrischer Daten bei Visa-Erteilung kommt im Sommer
Die Bundesregierung will im kommenden Sommer die Einreiseerlaubnis für Aufenthalte von mehr als drei Monaten an die Speicherung biometrischer Daten knüpfen. Ab 2009 soll zudem laut einem Bericht im Handelblatt schrittweise auch die Vergabe von Schengen-Visa bis zu drei Monaten von der Speicherung von Abdrücken der zehn Finger und einer Gesichtsaufnahme abhängig gemacht werden. "Ab 2011 sollen dann für alle Drittstaaten-Visa solche Daten erforderlich sein", sagte demnach Georg Witschel, Leiter der Rechtsabteilung im Außenministerium.
Im Februar war bekannt geworden, dass die EU-Kommission nach US-amerikanischem Vorbild künftig Fingerabrücke von allen erfassen will, die nach Europa reisen oder ein europäisches Land verlassen. EU-Justizkommissar Franco Frattini wolle dies bis 2015 erreichen. Mit der nunmehr berichteten vorauseilenden Umsetzung wollen Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium laut Handelsblatt den Missbrauch bei der Einreise bekämpfen. Rund zehn Prozent der Visaanträge würden derzeit abgelehnt. Mit den gespeicherten Fingerabdrücken soll etwa verhindert werden, dass unter verschiedenen Namen mehrere Visa beantragt und dann verkauft werden.
Die gut 200 deutschen Auslandsvertretungen stellten vergangenes Jahr 136.000 nationale und 1,9 Millionen Schengen-Visa aus. Die Wirtschaft befürchtet nun, das biometrische Visum könne die ohnehin langen Genehmigungszeiten verlängern. Ein ungelöstes Problem sei, dass zur Erfassung biometrischer Daten künftig in jedem Fall eine persönliche Vorsprache nötig ist. Das Auswärtige Amt wolle bei häufigen Antragstellern nun mehr Langfrist-Visa ausstellen, heißt es in dem Bericht. (anw/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/Bericht-S.../meldung/104813
11.03.2008 10:32
Verfassungsgericht stemmt sich gegen den gläsernen Autofahrer
Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig, betonten die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe am heutigen Dienstag. Die Vorschriften verletzten Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, führten sie aus. Die Verfassungsrichter haben mit dem Urteil gegen die spezielle Form der Rasterfahndung auf den Straßen erneut eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz gefällt.
Drei Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein hatten gegen die anlasslose Erfassung und die entsprechenden Befugnisse in den Polizeigesetzen der beiden Länder Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie sahen ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und befürchteten, dass die Behörden mit den Daten Bewegungsprofile erstellen könnten. ... Nach Ansicht der Länder waren Grundrechte dagegen kaum betroffen, weil nur die Treffer gespeichert und die Kennzeichendaten ansonsten unverzüglich wieder gelöscht worden seien. Von einer "Fahndung ins Blaue" hinein könne keine Rede sein.
Bei dem angegriffenen Scannen von Kfz-Kennzeichen werden auf ausgewählten öffentlichen Straßen alle Fahrzeuge automatisch mit einer Videokamera ohne besonderen Anlass oder Verdacht erfasst. Das Nummernschild wird dann automatisch mit dem Fahndungsbestand der Polizei abgeglichen, in der Regel mit Dateien des Bundeskriminalamts.
Das Aufzeichnen der Kennzeichen ist in acht der 16 Bundesländer zumindest theoretisch bereits möglich: Neben Hessen und Schleswig-Holstein sind dies Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. In Baden-Württemberg soll die Methode künftig im Rahmen der noch umkämpften Novelle des Polizeigesetzes erlaubt werden. Das Ablesen erfolgt ähnlich wie bei einer Radarkontrolle entweder mit stationären Einrichtungen oder von einem Polizeiwagen aus. Allein in Hessen wurden 2007 über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen. In Bayern sollen es sogar 5,1 Millionen pro Monat sein. Der Erfolg der Maßnahme ist umstritten. Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Ins Netz gingen der Polizei demnach meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht bezahlt hatten.
Laut einem Gutachten im Auftrag des ADAC sind zumindest sieben der acht bestehenden Ländergesetze verfassungswidrig. Allein die entsprechende, klar umrissene Klausel in Brandenburg kann demnach Bestand haben. Auf der Kippe steht nun auch das Vorhaben der großen Koalition, mit Hilfe der Kameras in den Mautbrücken an Autobahnen und Landstraßen den Verkehr zu überwachen.
Die Lizenzen zur Massenkontrolle schienen den Verfassungsrichtern schon bei der Verhandlung im Herbst handwerklich schlampig gearbeitet zu sein. Ein Phänomen, das die Karlsruher Richter bei vielen Landesgesetzen beobachten müssen. Zu unpräzise, zu weit gefasst, zu wenig grundrechtssensibel ... Selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist inzwischen empört: "Es ist ein absolutes Unding, dass die Politik schon wieder Gesetze verabschiedet hat, die offensichtlich nicht mit der Verfassung übereinstimmen und im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden müssen." (Stefan Krempl) / (jk/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/Verfassun.../meldung/104853
11.03.2008 15:32
Hessen stoppt automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen [Update]
Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat rasch auf das Urteil (Az.: 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07) des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das die Regelungen zur automatischen Erfassung von Kfz-Kennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für grundgesetzwidrig und damit nichtig erklärte. Der CDU-Politiker setzte umgehend den Einsatz von Nummernschild-Scannern aus. Zugleich bedauerte er, dass die Entscheidung "die Bekämpfung der Kriminalität erschwert". Es müsse geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Lesegeräte zum Zweck der Gefahrenabwehr eingesetzt werden könnten.
Grundsätzlich schlossen die Karlsruher Richter das Scannen von Autokennzeichen nicht aus, stellten aber hohe Anforderungen an verfassungsgemäße Bestimmungen. ... Die mit dem Scannen der Kfz-Kennzeichen einhergehenden tiefen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger sind dem Gericht nach nur zulässig, wenn etwa auf der Suche nach einem gestohlenen Auto jeder Nichttreffer sofort vollständig gelöscht wird. ...
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt nun "zügig" verfassungskonforme Rechtsgrundlagen zur automatischen Kennzeichenerfassung. Sie warf den Sicherheitspolitikern vor, zunehmend handwerklich schlecht zu arbeiten und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre zu ignorieren. Zudem würden es die Politiker ein um das andere Mal versäumen, ihre Vorhaben gegenüber Bürgern verständlich zu erläutern. Dies würde Ängste und Misstrauen in der Bevölkerung schüren, während die Polizei auf ein gutes Vertrauensverhältnis angewiesen sei. ...
[Update]:
Mittlerweile hat auch Schleswig-Holsteins Innenminister Lothar Hay (SPD) verkündet, die automatische KFZ-Kennzeichen-Erfassung werde sofort beendet. Hay kommentierte das Urteil: "Die Karlsruher Richter haben heute Politik und Staat wiederholt ermahnt, bei Operationen am offenen Herzen des Rechtsstaats nicht zu tief zu schneiden.“ Das Bundesverfassungsgericht zwinge die Politik, bei Sicherheitsgesetzen die Freiheitsrechte der Bürger stärker zu gewichten als dies in der Vergangenheit bisweilen der Fall gewesen sei. (jk/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/Hessen-st.../meldung/104890
12.03.2008 18:52
Entschädigung für die Vorratsdatenspeicherung bleibt heißes Eisen
Experten sind der Ansicht, dass der Vorstoß der großen Koalition zu Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung umgestaltet werden muss. Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am heutigen Mittwoch sprach sich die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen dafür aus, in der geplanten gesetzlichen Neuordnung der Entschädigung auch die Investitionskosten der Anbieter zu berücksichtigen.
Union und SPD waren bislang der Auffassung, dass mit Pauschalen für konkrete Überwachungsanordnungen auch die Aufwendungen mittelbar mit abgegolten werden, die der Ausbau der Infrastrukturen vor allem für die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten erforderlich macht. Felix Müller von der British Telecom (BT) veranschaulichte, dass ein erheblicher Aufwand zu treiben sei, der angesichts ausbleibender Anfragen der Strafverfolger nicht refinanziert werden könne. Für die Vorratsdatenspeicherung müsste in die bestehenden, teils Jahrzehnte alten Systeme ein "Saugrüssel" eingebaut werden, was nur mit teuren Programmierarbeiten und zusätzlicher Hardware zu leisten sei. Darüber hinaus seien Personal und Software vorzuhalten, um mögliche Auskunftsersuchen "unverzüglich" gewährleisten zu können.
In der BT-Kundeninfrastruktur sei aber "der internationale Terrorismus nicht unbedingt zuhause", erläuterte Müller weiter. Seit 2003 habe man vier Anordnungen zur TK-Überwachung bekommen. Darunter seien zwei Tests gewesen und ein Irrläufer. Beim vierten habe der "Bedarfsträger" dann nicht die Ausrüstung besessen, um den betroffenen Multiplex-Anschluss abzuhören. Dafür ein millionenschweres "Sonderopfer" zu bringen, sei nicht verhältnismäßig, eine Entschädigung daher unabdingbar. Alternativ brachte Müller eine Härtefallklausel nach britischem Modell ins Spiel. ...
Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco rechnete vor, dass von den geschätzten, allein auf die Provider zukommenden 332 Millionen Euro Investitionskosten "zu 80 Prozent kleine und mittelständische Unternehmen" betroffen seien. Darunter seien viele Geschäftskundenanbieter, sodass die einzige vorgesehene Möglichkeit zur Entschädigung wegfalle. ...
Von Ausnahmen für Härtefälle oder Anbieter mit wenigen Kunden wollte Rainer Bruckert vom Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen nichts wissen. "Da rutscht uns jemand durchs Netz", befürchtet er. Zugleich bemängelte er die Höhe einzelner Pauschalen wie etwa der zur Standortabfrage. ...
Überraschend votierten neben Vertretern der Branchenverbände Bitkom und VATM auch der Strafverteidiger Ulrich Wehner sowie der Bamberger Richter Wolfgang Bär für eine gesonderte Entschädigung für Investitionskosten. Diese würden sonst "auf Beschuldigte abgewälzt", meinte Wehner. Ein Verurteilter habe nämlich die Verfahrenskosten zu tragen, unter die auch Kosten für eine Überwachungsmaßnahme fallen würden. ...
Einig waren sich alle Seiten, dass bei der Vorratsdatenspeicherung entgegen von Aussagen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) keineswegs nur ohnehin generierte Daten sechs Monate lang anlassunabhängig vorgehalten werden müssen. Im Mobilfunk müssten etwa zusätzlich Informationen über das erstmalige Aktivieren von Prepaid-Karten, im Internetbereich dynamische IP-Adressen auch bei Flatrates aufbewahrt werden. ... (Stefan Krempl) / (vbr/c't)
gesamter Text + weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Entschaed.../meldung/104968
Von Gorleben nach Guantanamo
Berlin (NRhZ/DL, 12.3.) Zu dem gestern zwischen Deutschland und den USA paraphierten Abkommen für den gegenseitigen Zugriff auf Polizeidatenbanken mit Genprofilen und Fingerabdrücken erklärt Ulla Jelpke: "Erneut spielt die Bundesregierung europaweit eine Vorreiterrolle beim Grundrechtsabbau. Das Abkommen ist ein schwerwiegender Verstoß gegen den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte." "DIE LINKE werde sich dafür einsetzen, „dass dieses Big-Brother-Abkommen im Bundestag keine Mehrheit findet", so die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. "Das Abkommen soll zunächst auf die Terrorabwehr beschränkt sein. Doch schon der Begriff des "Gefährders", dessen Daten weitergeben werden dürfen, ist auf deutscher und mehr noch auf US-amerikanischer Seite äußerst vage gefasst. Es reicht, wenn Geheimdienste aufgrund nicht nachprüfbarer Informationen einem unbescholtenen Bürger vorwerfen, er könne eventuell eine Straftat begehen.“ Das Abkommen sei nur der Einstieg in einen viel weitergehenden Datentransfer. Die Vertragspräambel sehe vor, dass sich sämtliche EU-Staaten dem Abkommen anschließen und den so genannten Prümer Vertrag zu Grunde legen. Dann könnten alle auf europäischen Polizeicomputern gespeicherten Personendaten unkontrolliert in die USA fließen. Auch Asylbewerber, Visumantragsteller oder Schwarzfahrer müssten dann fürchten, jenseits des Atlantiks polizeibekannt zu sein, warnt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Wer in Gorleben bei einer Demonstration gegen Atomkraft festgenommen wurde, könnte bei einer USA-Reise sein blaues Wunder erleben. Umgekehrt, so Jelpke, „fließen Daten nach Deutschland, die von US-Behörden auch unter Zwang in illegalen Gefängnissen im Irak oder Guantanamo gewonnen wurden. Dass möglicherweise erfolterte Daten in deutschen Strafverfahren keine Verwendung finden dürfen, ignoriert die Bundesregierung schlicht".
Originalseite:
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?resso...ssort_menu=News
Lachen ist gesund:
Lokales
Kölner Clownsarmee vor Gericht
Fröhlich bis ausgelassen
Von Hans-Dieter Hey
... Wegen Saalüberfüllung durch das Volk, in dessen Namen Wiegelmann sprechen sollte, erfolgte nun vergangenen Mittwoch ein neuer Versuch. Trotz U-Bahn-Streik war der große Saal gut gefüllt. Und die Stimmung des Volkes fröhlich bis ausgelassen.
Fotografierverbot im Hochsicherheitssaal
Amtsgericht Köln, 5. März 2008, 9:30 Uhr, polizeilich abgeschirmter Hochsicherheitsaal. Angeklagt: die „Clownsarmee" wegen Hausfriedensbruch im Kölner Arbeitsamt. Absolutes Fotografierverbot. Angeblich wären bereits am 14. Februar Sicherheitsleute „geschubst" worden. Von Fotografen? Nein. Ja, wer hat denn dann geschubst? Ratlosigkeit auf der anderen Seite. Seine sitzungspolizeiliche Verfügung zum Fotografierverbot wollte Richter Wiegelmann auf Anfrage dann der NRhZ lieber nicht aushändigen. Man hätte ja gegen seine recht eigenwillige Auslegung der Pressefreiheit vorgehen können. ...
In dem großen Saal wirkten Staatsanwalt und Richter etwas verloren. Vor allem dem Staatsanwalt – in den tiefsten Untergründen des Kölner Verbrechens zuhause, im Gesicht grau, die Backenknochen durch das Zähneknirschen in kurzen Abständen hervortretend – war anzusehen, dass sein bitteres Leben - ständig Verrat, Mord und Totschlag witternd – aus Verfolgung und Verurteilung besteht. Der gleiche Staatsanwalt hatte bereits 2006 für die Strafverfolgung und Verurteilung von Friedensaktivisten gesorgt, weil sie am Kölner Dom das Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder" aufgehängt hatten.
Verunsicherung von Polizeibeamten
Am Mittwoch handelte es sich nun um die Verbrechen der Clownsarmee. Wer die Clowns-Armee ist, sagt ein Aktenvermerk des Polizeipräsidiums Köln vom 13.07.07: „Unter der Maske des Clowns und den damit verbundenen positiv-typischen Attributen treten die Clowns in Gruppen auf und erreichen durch teilweise akrobatische Einlagen, Besprühungen eingesetzter Polizeibeamter mit dem Inhalt von Wasserpistolen, Nachäffen und durch ständiges, kindlich-naives Einreden, vor allem aber durch Distanzunterschreitung der persönlichen Intimsphäre die verunsicherten und genervten Polizeibeamten im Einzelnen lächerlich zu machen und die Öffentlichkeit auf ihre Seite zu ziehen."
Das mit der Öffentlichkeit scheint gelungen. Als die Angeklagten eintraten, erklang auf den Rängen das Lied: „Ne wat es dat schön, ne wat es dat schön!" Es folgten die Fragen des Richters nach den Personalien und nach dem monatlichen Verdienst. „Bafög 520 Eu", antwortet einer der Angeklagten. „Und was zahlen sie an Miete?" - „300 Eu". Amtsrichter Wiegelmann: „Oh, dann bleiben ja nur 220 Euro zum Leben!" Angeklagter: „Sehr richtig." Die Stimmung im Saal stieg. Ein weiterer Angeklagter: „Ich hab 500 Eu". – Der Rest erübrigt sich.
Durch eine Hintertür in die ARGE
Die Anklageschrift wird verlesen. Am 1.8.2006 seien die Angeklagten durch eine Hintertür, die ihnen durch andere Mitglieder der „Clowns-Armee" geöffnet wurde, widerrechtlich in die Kölner Arbeitsagentur eingedrungen, um die Rekrutierungsmaßnahmen der Bundeswehr zu stören. Schließlich seien sie durch die Polizei – gerufen durch den Verwaltungsleiter der ARGE – entfernt worden. Als Amtsrichter Wiegelmann fragt: „Geben sie zu, in die Räume der ARGE eingedrungen zu sein?", lautet die Antwort: „Wir sind die Clownsarmee. Aus Gründen der Geheimhaltung und militärischen Taktik können wir hierzu leider keine Angaben machen." Die gute Stimmung im Gerichtssaal steigt weiter an, während sich ein Teil des Volkes im Saal als Clowns schminkt. Der einzige Zeuge ist der Verwaltungsleiter der ARGE Köln. Zum Bedauern des Staatsanwaltes kann er leider keinen der Angeklagten zweifelsfrei wiedererkennen. Nach seiner Aussage verabschiedet sich der ARGE-Mann mit fröhlichem Winken von den inzwischen geschminkten Zuschauern. Der Staatsanwalt verlangt 60 Tagessätze zu 15 Eu. Das Urteil lautete schließlich zehn Tagessätze zu 15 Eu, um die der Richter wegen Sturheit des Staatsanwaltes wohl nicht herum kommt.
Karitativer Auftrag der Bundeswehr
Interessant die Einlassungen der Angeklagten zum Verfahren, die die ganze Absurdität der Sache verdeutlichen: „Am 28.06.2007 führte die Bundeswehr im Arbeitsamt auf Luxemburgerstraße eine Informationsveranstaltung durch. Zweck dieser Veranstaltung war es, neues Menschenmaterial für Kriege in aller Welt zu rekrutieren. Günstig wirkt sich für dieses Bestreben aus, dass Menschen in soziale Notlagen besonders zugänglich für die Verlockungen der Bundeswehr sind.
An diesem Tag fand sich auch eine kleine Schar uneinsichtiger Menschen ein, die noch nicht erkannt hatten, dass die Bundeswehr ihrem karitativen Auftrag nur nachkommen kann, wenn sie immer weiter mit neuen Menschen aufgefüllt wird. Denn wo gehobelt wird, da fallen Späne, und so ist auch die Bundeswehr nicht vor einem gewissen Schwund gefeit.
Als die Uneinsichtigen die Bundeswehr zunehmend mit schwerwiegender Kritik konfrontierten, wurde klar, dass eine derartige Eskalation der Meinungsfreiheit nicht länger zu tolerieren war. Auch von den eingesetzten Polizeikräften war zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten, dass sie die Kritik in gewohnter Weise durch den Einsatz von Schlagstöcken in den Griff bekommen würden.
Clowneske Aufruhrbekämpfung
Als man im Hauptquartier der Kölner Clownsarmee von dieser prekären Situation erfuhr, wurde sogleich ein Kommando der Allgegenwärtigen Clownesken Aufruhrbekämpfung (ACAB) in Bewegung gesetzt, um vor Ort eine Krisenintervention durchzuführen. Bereits mehrfach hatte sich diese Spezialeinheit hervor getan, wenn es galt, die bestehende Ordnung gegen Kritik und Veränderung zu verteidigen. Kurz darauf sprang über dem Arbeitsamt ein Kommando der Clowns mit dem Fallschirm aus einem rosa Meerschweinchen ab.
Vor Ort bot sich den Eliteeinheiten ein Bild des Schreckens: Tatsächlich hatten sich etwa 20 Demonstranten eingefunden, um ihren Protest zu artikulieren. Für die Profis von der Clownsarmee war schnell klar, dass hier nicht nur das Ansehen der Bundeswehr in Gefahr war, sondern darüber hinaus auch noch Zivilisten in abscheulicher Weise Gebrauch von ihren Grundrechten machten.
Der erste Befehl vor Ort orientierte sich am Ausmaß dieser Bedrohung und bestand folgerichtig darin, den gesamten Stadtteil Sülz zu bombardieren. Leider ließ sich dieser brillante Gedanke nicht in die Tat umsetzen, da die gesamte clowneske Luftwaffe an diesem Tag damit beschäftigt war Papierkügelchen in einen Papierkorb zu werfen.
Erstürmung des Arbeitsamtes verhindert
Man entschied sich deshalb für eine zweigleisige Strategie. Eine Einheit sollte direkt in die Kampfhandlungen eingreifen und so die Polizisten vor Ort entlasten. Eine andere Einheit sollte die Demonstranten in Zivil unterwandern, um so zu den Soldaten im Inneren des Gebäudes vorzudringen. Dieses grandiose militärische Manöver gelang der Clownsarmee, und im Kampf Mann gegen Mann konnte die zu befürchtende Erstürmung des Arbeitsamtes verhindert werden.
Im Inneren des Arbeitsamtes allerdings kam es zu einer unerfreulichen Szene. Die dort eingesetzten Polizeibeamten kompensierten ihre vorangegangene Hasenfüßigkeit durch autoritäres Auftreten und forderten die Clownssoldaten auf, das Gebäude zu verlassen. Dieser Aufforderung konnte die Clownsarmee aus zwei Gründen nicht nachkommen: Zunächst einmal war das Verlassen der Räumlichkeiten aufgrund der labilen Sicherheitslage taktisch nicht zu verantworten. Darüber hinaus hatten die Clownssoldaten den Befehl, das Gebäude bis zum letzten Mann zu verteidigen, und es versteht sich wohl von selbst, dass es für einen richtigen Soldaten undenkbar ist, einen derartigen Befehl in Frage zu stellen. Denn auch in der Clownsarmee halten wir den Gehorsam für die wichtigste Tugend des Soldaten. Dies führte letztlich dazu, dass die Clownssoldaten von Polizisten aus dem Gebäude gedrängt wurden.
Latenter Neid der Polizisten
Das Verhältnis zwischen Clownsarmee und Polizei ist seit jeher angespannt. Ursache hierfür dürfte der latente Neid der Polizisten auf die gut ausgebildeten, gut genährten und vor allem gut aussehenden Einheiten der Clownsarmee sein. Auch bei der Polizei selbst wird dieses Problem gesehen. Kriminaloberkommissarin Schulze-Hobeling, eine ausgewiesene Expertin im Bereich clownesker Aufruhrbekämpfung, gesteht ein: „Die Aktivisten sind stets sehr gut vorbereitet, aufeinander abgestimmt (Strategie!) und im Handeln als Gruppe sehr 'effektiv'. Die einzelnen Aktionsformen sind wandelbar, die Möglichkeiten unbegrenzt.“
Deutlich ist aus diesen Zeilen heraus zu lesen, dass die Polizei in der Clownsarmee einen übermächtigen Konkurrenten in Sachen Repression sieht. Wir können deshalb nachvollziehen, dass die schlecht ausgebildeten Einheiten der Kölner Polizei mitunter unangemessen auf Clownseinsätze reagieren. Aber auch wenn wir ein solches Verhalten nicht gutheißen können, wollen wir Nachsicht zeigen und von rechtlichen Schritten gegen die Kölner Polizei absehen. Im Übrigen ist der Vorwurf des Hausfriedensbruchs absurd. Immerhin werden hier einige Soldaten der Clownsarmee angeklagt und es ist wohl eine Selbstverständlichkeit, dass eine Armee im Einsatz den Frieden bricht. Denn dazu ist sie schließlich da.
Zum Abschluss möchten wir noch einmal aus der polizeilichen Akte zitieren, um dem Gericht einen Einblick in das wahre Wesen der Clownsarmee zu gewähren: 'Wir sind circa, weil wir ungefähr und, weder hier noch dort, ambivalent sind, aber im leistungsfähigsten aller Plätze, der durchschnittliche Auftrag des Platzes und Chaos.' (Prozessakte, Blatt 38 ). Vielen Dank."
In ihren Grundfesten erschüttert
Und schließlich folgt noch ein Auszug aus dem Plädoyer eines Angeklagten: „Die von der Staatsanwaltschaft angeführten Beweise sind so überzeugend, dass auch wir selbst nun an unsere Schuld glauben. Denn die Geschichte hat gezeigt, dass staatliche Behörden immer Recht haben. Der angeklagte Tatbestand wäre in diesem Fall weit mehr als ein einfacher Hausfriedensbruch. In unserem gescheiterten Versuch, die herrschende Ordnung gegen Kritik und Veränderung zu verteidigen, haben wir uns selbst gegen diese Ordnung gestellt und so die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres geliebten Vaterlandes in ihren Grundfesten erschüttert. Wir möchten uns gar nicht vorstellen, was alles hätte passieren können, wenn wir drei Angeklagten auch nur einen Moment länger im Arbeitsamt verblieben wären. Mit Sicherheit wären sämtliche Errungenschaften der abendländischen Kultur binnen weniger Sekunden vernichtet worden."
Dem ist nichts hinzuzufügen. (PK)
gesamter Text siehe Originalseite:
Online-Flyer Nr. 137 vom 12.03.2008
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12165
13.03.2008 18:47
Bundesregierung: Elektronische Gesundheitskarte ist im Plan
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Probleme bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und geht von einem flächendeckenden Rollout noch in diesem Jahr aus. ...
Nach Auskunft der Bundesregierung wird die eGK derzeit in den Testregionen von 190 Ärzten, 115 Apotheken und elf Krankenhäusern getestet. Wie viele Testkarten im Umlauf sind, geht aus der Regierungsantwort nicht hervor. Dafür werden erstmals die Kosten der Projektgesellschaft gematik genannt, die für den Test und die Sicherheitstechnik der Karten für Ärzte, Apotheker und Patienten zuständig ist. Sie wandte im Jahre 2006 rund 26 Millionen Euro auf. 40 Millionen waren es im Jahr 2007 und 70,4 Millionen sollen es in diesem Jahr sein, in dem der beginnende Rollout deutlich zu Buche schlägt.
Die Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte hält die Bundesregierung insgesamt für abwegig. Bezogen auf Bedenken von Datenschützern, die die FDP-Fraktion in ihrer Anfrage zitiert, verweist die Regierung auf einen (nicht online verfügbaren) Artikel des schleswig-holsteinischen Datenschützers Thilo Weichert. Dieser hatte im Ärzteblatt (Heft 6 vom 8. Februar 2008 ) den Datenschutz bei der eGK als Modellvorhaben gelobt, bei dem die Anforderungen der informationellen Selbstbestimmung geradezu vorbildlich gelöst worden seien.
Bezogen auf die von der FDP-Fraktion zitierte technische Kritik des Chaos Computer Clubs an der eGK verweist die Regierung auf die Veröffentlichung der technischen Spezifikationen, die einer öffentlichen Kommentierung zugänglich sind. "Im Rahmen dieses öffentlichen Kommentierungsverfahrens ist es ausdrücklich erwünscht, dass auch die Mitglieder des Chaos-Computer-Clubs konstruktive Verbesserungsvorschläge einbringen, die die gematik gleichrangig zu allen Kommentierungen und Vorschlägen anderer technischer Experten behandeln wird."
Deutlich zurückhaltender ist die Antwort der Bundesregierung auf die wichtigste Frage der FDP-Fraktion ausgefallen. Diese hatte bereits am 12. April 2007 danach gefragt, ob denn die Speicherung der Daten der elektronischen Patientenakte netzbasiert auf einem Server erfolgen soll. Die Wiederholung dieser damals nicht beantworteten Frage wird auch in der aktuellen Regierungsantwort nicht geklärt. Damit bleibt das zentrale Argument der Kritiker etwa auf Seiten der Freien Ärzteschaft nach wie vor umstritten. Die Kritiker behaupten, dass durch die Führung von Patientenakten auf Servern Begehrlichkeiten entstünden, die Daten zu knacken und an die Pharmaindustrie zu veräußern.
Für die von der Einführung der eGK betroffenen Ärzte hat die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht eben freundlichen Worte bereit. So heißt es zur Ablehnung der eGK durch den 110. Ärztetag, dass diese Ablehnung in der Sache nicht nachvollzogen werden könne. Eine zusätzliche, bisher so nicht ausgeführte Funktion dürfte die Ärzte in der Diskussion um die eGK ebenfalls nicht erfreuen. In der Antwort auf Frage 5 der FDP-Fraktion, wie denn Sicherheitskopien der eGK-Daten angefertigt werden können, heißt es, dass der Arzt die Sicherheitskopie anlegen, pflegen und vorhalten muss, der den Notfalldatensatz auf die Karte geschrieben hat. Für alle anderen Datenanwendungen, wie Arzneimitteldokumentation oder Patientenakte "werden übereinstimmend mit dem Projektfortschritt angemessene Lösungen konzipiert." ... (Detlef Borchers) / (pmz/c't)
gesamter Text + weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Bundesreg.../meldung/105030
14.03.2008 14:47
Politiker wollen Eignung von LKW-Mautdaten für Fahndungszwecke prüfen
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum automatischen Scannen von KFZ-Kennzeichen ist Bewegung in die Frage gekommen, mit welchen Daten der von der Firma Toll Collect betriebenen LKW-Maut überhaupt gefahndet werden darf. Dabei offenbaren Politiker aller Couleur ihre (Un-)Kenntnis darüber, wie das Mauterhebungssytem überhaupt funktioniert. ...
Unmittelbar nach dem Kennzeichen-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte eine Sprecherin des Justizministeriums vorbehaltlich der genauen Prüfung erklärt, dass die beabsichtigte Fahndung in den Mautdaten vom Urteil nicht betroffen sei. Es gehe nur um die Nutzung von LKW-Daten, nicht aber um eine Datensammlung von anderen Fahrzeugen. Bereits vor dem Urteil wollte der Grünen-Politiker Jerzy Montag von der Justizministerin wissen, ob die jetzige Speicherung der Mautdaten "gigantisch ausgeweitet" werden soll. Nach Montags Angaben würden nur die Daten von LKW gespeichert, die die Maut nicht bezahlt haben. Unter dieser Vorgabe sei eine richtige Fahnung in den Mautdaten gar nicht möglich. ...
Der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Uwe Beckmeyer ... erklärte alle Pläne von Innenminister Schäuble, die Mautdaten als Fahndungsdaten zu nutzen, für obsolet. Die Strafverfolgung mit Hilfe von Mautdaten sei von Karlsruhe ausgebremst worden.
Ganz anders interpretierte für die CDU der Innenpolitiker Wolfgang Bosbach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung vertrat er die Ansicht, es sei genug Raum dafür vorhanden, elektronisch erfasste Mautdaten für die Verfolgung von "sehr schweren Straftaten" zu nutzen. ...
Von der technischen Seite her ist die Fahndung mit Mautdaten vor allem eine Frage der Softwareprogrammierung und der Hardware-Skalierung. Derzeit erfassen die "Mautbrücken", die als Enforcement-Stationen auf deutschen Autobahnen installiert sind, alle Vehikel. Nach Auswertung der Größe werden die PKW-Daten gelöscht, die LKW-Kennzeichen überprüft. Softwareseitig kann das Löschen der PKW-Daten abgestellt werden. Für eine Fahndung ist weiterhin wichtig, dass nur wenige Mautbrücken "scharf" geschaltet sind und Daten zum Rechenzentrum von Toll Collect schicken. Hier müssten Ermittler bei einer Fahndung gezielt alle für einen Fluchtweg in Frage kommenden Mautbrücken aktivieren lassen. Außerdem müssten sie eigene Speicher- und Rechenkapazitäten benutzten, ist aus Kreisen von Toll Collect zu hören. Das Unternehmen will bei entsprechend geänderter Gesetzeslage zwar mit den Behörden zusammenarbeiten, dabei aber nicht den normalen Mautbetrieb belasten. ... (Detlef Borchers) / (anw/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/Politiker.../meldung/105079
16.03.2008 10:52
Demonstration gegen Überwachungsgesetze
Unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit" haben am Samstag rund 2000 Menschen in Köln gegen Überwachung durch Staat und Unternehmen demonstriert. Die Demonstranten bekamen dabei Unterstützung durch bundespolitische Prominenz: Auf der Kundgebung vor dem Kölner Dom sprachen sowohl die Linken-Abgeordnete Petra Pau als auch der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck.
... Die Linken-Politikerin, die selbst im Innenausschuss des Deutschen Bundestags sitzt, sprach sich sowohl gegen biometrische Pässe als auch gegen Bundeswehreinsätze im Inneren aus ... Pau zog Parallelen mit der DDR: "Je mehr die Bürger mit der Politik nicht einverstanden waren, um so mehr wollte der Staat allwissend sein."
Volker Beck attackierte die anderen Parteien. So hätten sich die "Helden der Sozialdemokratie" zunächst gegen die Online-Durchsuchung ausgesprochen, nach dem Richterspruch aus Karlsruhe sei die SPD aber sofort bereit gewesen, die Online-Durchsuchung in dem erlaubten Rahmen durchzusetzen. "Wenn wir alles das machen, was gerade noch verfassungsmäßig erlaubt ist, brauchen wir keine Politik mehr", sagte Beck. Hart ging er mit der FDP ins Gericht. Deren Justizminister in Nordrhein-Westfalen, Ingo Wolf, habe nicht einmal vom Koalitionspartner gedrängt werden müssen, um das vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erachtete Gesetz zur Online-Durchsuchung durchzusetzen. Auch die Bundesregierung attackierte Beck scharf: "Eine Regierung, die alle Bürger verdächtigt, sollte abtreten und sich ein anderes Volk suchen".
In den Reigen der politischen Redner reihte sich auch der Bundesvorstand der Piratenpartei, Jens Seipenbusch, ein. Er forderte die Innenminister Ingo Wolf und Wolfgang Schäuble zum Rücktritt auf. ... Seipenbusch verwies auf die enorm gestiegenen technischen Möglichkeiten, die ein vorher nicht durchführbares Maß an Überwachung möglich machten. Früher sehr aufwändige Rasterfahndungen seien heute in Sekundenschnelle durchzuführen, weil die entsprechenden Daten bereits in Datenbanken erfasst worden seien. ...
Auch andere Organisationen machten ihrem Unwillen über die neuen Möglichkeiten der Überwachung Luft. So berichtete Ingo Schwitters vom Chaos Computer Club Köln von den Erfahrungen bei der Aufklärung über Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Viele Menschen seien zwar über die neuen Gesetze besorgt, wollten aber nicht offen dagegen protestieren. Sie befürchteten, dass dieser Protest gegen sie verwendet würde.
Andrea Kamphuis, Vorsitzende des Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL), warnte davor, dass die Datenspeicherung für Lektoren zum Risiko werden könne, weil gerade Recherchen in brisanten Themengebieten zu Fehlinterpretationen führen könnten. Kamphuis stellte sich auch klar gegen die Position des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der einen schrankenlosen Auskunftsanspruch gegen Provider gefordert hatte.
Liv Dizinger vom Deutschen Gewerkschaftsbund machte darauf aufmerksam, dass nicht nur staatliche Stellen ein Interesse an Überwachung hätten, auch die Neugier der Arbeitgeber nehme beunruhigende Maße an. Die Organisatoren der Demonstration hatten ein Aktionsbündnis gebildet, an dem sich neben der Kölner Bürgerrechtsinitiative "Freiheit ist Sicherheit", der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Chaos Computer Club Köln, die Grünen und die Linke, die Piratenpartei und der Verband der freien Lektorinnen und Lektoren beteiligt hatten. Überrascht waren die Organisatoren aber von der starken Präsenz der Gruppe "Anti Genozid Bewegung", die mit über 500 Teilnehmern und mehreren Kamera-Teams nach Köln gekommen war. Die Aktivisten dieser Organisation sehen in der Einführung von Techniken wie RFID eine Vorstufe eines Genozids an Christen. (Torsten Kleinz) / (vza/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/Demonstra.../meldung/105119
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HOFFNUNG IST DER IRRSINNIGE GLAUBE AN DAS UNMÖGLICHE
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MAUS
Too old to die young

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Inland
Verfassungsschutz sieht im VVN-BdA-Sprecher einen Verfassungsfeind
„Krieg an der Heimatfront"
Von Peter Kleinert
Weil er in einer Rede Ende September 2007 in Minden „Überlegungen des deutschen Innenministers zum Schutz der Bevölkerung gegen terroristische Gefahren“ mit Worten „im terminologischen Anklang an die Nationalsozialisten“ kritisiert habe, landete der Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Ulrich Sander, im jüngsten Bericht des Verfassungsschutzamtes Baden-Württemberg. In Sanders Vortrag „Krieg an der Heimatfront" ging es um den verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstranten beim G-8-Gipfel in Heiligendamm.
Ulrich Sander mag es kaum glauben: „Das Grundgesetz kennt noch immer das Verbot des Nationalsozialismus (Artikel 139), doch diejenigen, die sich wie wir den Nazis in den Weg stellen („Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!“), werden als Verfassungsbrecher dargestellt, weil sie den Nazis ihre Versammlungsfreiheit streitig machen.“ In seiner vom Landesamt für Verfassungsschutz inkriminierten Mindener Rede hatte er Anwachsen des Neofaschismus und seine Duldung und Förderung durch den Staat mit dem Abbau der Demokratie und zunehmende Militarisierung sowie Ausbau des Überwachungsstaates in Verbindung gebracht.
G8-Gipfel – nur ein Vorgeschmack
Als Beispiel für Militarisierung und Ausbau des Überwachungsstaates hatte Sander seine Zuhörer an den G8-Gipfel erinnert: „Mit ihrem massiven Einsatz von Polizei und Militär gegen Demonstranten beim G8-Gipfel in Heiligendamm haben sie uns einen Vorgeschmack auf Kommendes gegeben. Im Schatten solcher Medien-Highlights formiert sich – ohne große Öffentlichkeit, aber staatlich unterstützt – die größte rechtsextreme Bewegung für den „Krieg an der Heimatfront". ... (PK)
gesamter Text + weiterführende Links siehe Originalseite:
Online-Flyer Nr. 139 vom 26.03.2008
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12220
Überwachungsskandal ein Fall für den Bundesrechnungshof
Bremen (NRhZ/ILM, 28.3.) Die "Internationale Liga für Menschenrechte" hält die nun seit 38 Jahren andauernde geheimdienstliche Beobachtung ihres Präsidenten Rolf Gössner für Verschwendung öffentlicher Gelder. Nachdem trotz Beschwerden bei Verfassungsschutz und Bundesregierung die Beobachtung des Rechtsanwalts, Publizisten, parlamentarischen Beraters und Menschenrechtlers sowie Deputierten der der Bremer Bürgerschaft und stellvertretenden Richters am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen nicht eingestellt wurde, greift die Liga nun zu diesem Mittel. Begründung: Sie halte die Dauerüberwachung von Gössners beruflichen und ehrenamtlichen Kontakten „nicht allein für einen Verfassungsbruch in Permanenz, sondern auch für eine ans Lächerliche grenzende Verschwendung von Steuergeldern“. Deshalb handele es sich nach ihrer Auffassung auch um einen Fall für den Rechnungshof , der parallel zum derzeit laufenden Prozess des Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland auch unter fiskalischen Aspekten aufgeklärt werden müsse.
Originalseite:
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?resso...ssort_menu=News
06.04.2008 12:38
Grüne wollen Bundestrojaner die Flügel stutzen
Die Grünen haben auf ihrem kleinen Parteitag in Berlin am gestrigen Samstag einstimmig einen Beschluss (PDF-Datei) gefasst, mit dem sie sich gegen "den von der großen Koalition angestrebten Abbau der Grundrechte" etwa durch heimliche Online-Durchsuchungen aussprechen. Position bezogen die 80 Delegierten des so genannten Länderrats der Oppositionspartei einmal mehr auch gegen die geplante Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) mit der umkämpften Novelle des BKA-Gesetzes.
Weiter machten sie sich im Rahmen ihrer "bürgerrechtlichen Offensive" für eine Stärkung und Durchsetzung der Rechte der Bürger gegenüber Staat und Wirtschaft "auch und gerade im digitalen Bereich" stark. Sie bekräftigten ihr Ziel, den Datenschutz und den Anspruch auf Privatheit im Grundgesetz zu verankern. Zugleich kündigten die Grünen eine breite Protestkampagne gegen die Einführung von Fingerabdrücken in den elektronischen Personalausweis an. ... (Stefan Krempl) / (se/c't)
gesamter Text + weiterführende Links siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Gruene-wo.../meldung/106090
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HOFFNUNG IST DER IRRSINNIGE GLAUBE AN DAS UNMÖGLICHE
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Leberkrebs unregistriert
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Im Prinzip ist das alles schon lange üblich, leider.
Bereits seit den 70er Jahren gibt es zu jedem Straftäter oder Verdächtigen eine sogenannte "B-Akte", neben der allgemeinen Verfahrensakte. Die B-Akte wird Strafverteidigern grundsätzlich NICHT zugänglich gemacht. Sie enthält Informationen nur für den Staatsanwalt und geheime Anweisungen an die JVA bezüglich der Behandlung des betreffenden Häftlings. Eingeführt wurde das ganze mit der Verhaftung der ersten RAF-Generation und ist seitdem allgemein für Häftlinge in Deutschland üblich.
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Leberkrebs unregistriert
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So, jetzt möchte der Herr Schäuble malwieder was:
Online-Durchsuchung reicht nicht, nein, die Polizei soll ohne richterliche Erlaubnis nach Beliebigkeit HEIMLICH in Wohnungen eindringen und sich da mal umsehen dürfen. Und sogar dann dort Überwachungsgeräte installieren.
ES LEBE DIE NEUE KAPITALISMUS-STASI!
Ps: kommt in diversen Nachrichtensendungen und Nachrichtenwebseiten.
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Arne Kroger unregistriert
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Nur, das war schon lange üblich nach einigen Landespolizeigesetzen, dass die auch Kameras in den Wohnungen anbringen dürfen.
Ich weiß gar nicht, worüber man sich aufregen soll, man weiß doch, wo man lebt. In Deutschland!
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Leberkrebs unregistriert
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Ich hab mir überlegt ich könnte malwieder öfter nackt in meiner Wohnung rumlaufen. Mit gut 20 Kilo Übergewicht, masturbierend...und öfter ungeniert an meinen Hämorroiden popeln und kratzen. Die Polizisten hinter der Kamera sollen schliesslich was erleben, besonders zur Mittagszeit beim Kauen der Bullettenstulle...
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MAUS
Too old to die young

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@ Leberkrebs könntest Du bitte in Zukunft etwas mehr Rücksicht auf mein äußerst ausgeprägtes bildliches Vorstellungsvermögen nehmen, ich wäre Dir wirklich ausgesprochen dankbar dafür, auch wenn ich gerade keine Stulle esse
Hab mal wieder einiges nachzutragen...
09.04.2008 13:31
Datenschützer kritisiert zentrale Erfassung von Eltern- und Kind-Daten
Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat die Pläne der Landesregierung für verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder kritisiert. Die angestrebte Erfassung aller Daten von Kindern und Eltern bei einer zentralen Stelle sei verfassungsrechtlich bedenklich, sagte er. Es sei "höchst problematisch", alle Eltern unter Generalverdacht zu stellen, um einige wenige Fälle von Gefährdung des Kindeswohls zu entdecken. "Ich glaube nicht, dass das rechtlich haltbar ist." Besser als eine "Totalerfassung" sei eine Verbesserung des bestehenden Netzwerks von konkreten Hilfsangeboten für Kinder und Eltern. ... (dpa) / (jk/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Datenschu.../meldung/106264
10.04.2008 13:37
Grüne gehen gegen "Schnüffelstaat" in die Offensive
Die Grünen haben ihre Forderung nach einem Stopp der zum 1. Januar in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. Mit einer Bürgerrechtsoffensive wollen die Grünen den "Schnüffelstaat" verhindern. "Die Vorratsdatenspeicherung bedroht die für einen Rechtsstaat unverzichtbaren privaten Räume", erklärte die Parteivorsitzende Claudia Roth auf einer Veranstaltung der Partei am gestrigen Mittwoch in Berlin. Experten und Vertreter betroffener Unternehmen und Berufsgruppen zogen eine Zwischenbilanz der ersten "100 Tage Vorratsdatenspeicherung" und ihrer "Auswirkungen auf die bürgerlichen Grundrechte". ... (vbr/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Gruene-ge.../meldung/106317
10.04.2008 19:22
Ablehnung im Bundestag gegen EU-Fluggastdatensammlung
Mit Ausnahme der CDU/CSU haben bei einer Debatte im Bundestag am heutigen Donnerstag alle Fraktionen den umstrittenen Vorstoß der EU-Kommission zur 13-jährigen Speicherung und Auswertung von Flugpassagierdaten scharf kritisiert. Das Vorhaben "geht weit über das hinaus, was man für eine vernünftige Strafverfolgung benötigt", bemängelte etwa Wolfgang Gunkel von der SPD. Seine Partei habe schon beim Abkommen Brüssels mit den USA zur Weitergabe der entsprechenden Passenger Name Records (PNR) "große Bauchschmerzen" entwickeln müssen. Dazu habe es aber aufgrund der Drohungen Washingtons zur Lahmlegung des transatlantischen Flugverkehrs keine Alternative gegeben. Bei den europäischen Plänen verhalte sich die Sache anders. ... (Stefan Krempl) / (pmz/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Ablehnung.../meldung/106348
11.04.2008 13:47
Bundestag verabschiedet Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums
Mit der Mehrheit der großen Koalition hat der Bundestag am heutigen Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss abgesegnet. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben. Rechteinhaber erhalten damit erstmals einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverstößen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider. So soll es einfacher werden, die Identität möglicher Rechtsverletzer etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss gemäß dem ursprünglichen Entwurf ein Richter entscheiden. ... (Stefan Krempl) / (jk/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Bundestag.../meldung/106380
12.04.2008 12:02
Bericht: Verfassungsschutz will Internet-Knoten abhören
Die Verfassungsschutzbehörden wollen nicht nur auf einzelne Computerfestplatten zugreifen, sondern auch Internetknoten überwachen. Das gehe aus einem internen Arbeitspapier der Amtsleiter vom 22. Februar hervor, berichtet der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe und vorab online.
Das Papier sei eine der Grundlagen für die Konferenz der Länderinnenminister das Ende der kommenden Woche. Die Verfassungsschützer fordern darin " gezielte strategische Überwachung von relevanten Internet-Knoten" und meinen damit wohl die Internet-Exchanges wie das DE-CIX, durch die der größte Teil des Datenverkehers zwischen den Internet-Providern fließt.
Außerdem wünschen sich die Schlapphüte mehr Zugriff auf E-Mails, entweder durch eine Erleichterung des Zugriffs auf Konten bei ausländischen Mail-Anbietern oder durch die umfasssende "Filterung [...] nach den einschlägigen E-Mail-Adressen". Zusätzlich sollen das Genehmigungsverfahren für die Überwachung vereinfacht und die Überwachungszeit von drei auf "mindestens sechs Monate" verlängert werden. (je/c't)
Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Bericht-V.../meldung/106404
14.04.2008 19:05
Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden erregt weiter die Gemüter
Die Auseinandersetzung um die zunehmende Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden in Ladenketten findet kein Ende und beschäftigt inzwischen verstärkt die Gerichte. So hat das Amtsgericht Hamburg der Kaffeehaus-Kette Balzac die Beschattung von Gästen mit Kameras in einer aktuellen Entscheidung untersagt. Nach dem Fall Lidl und immer neuen Berichten über skandalöse Methoden der Mitarbeiterüberwachung in Supermärkten werden zugleich die Rufe der Gewerkschaften nach einem verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz lauter. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) haben die Überwachung von Geschäften dagegen verteidigt. ... (Stefan Krempl) / (pmz/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Videouebe.../meldung/106481
15.04.2008 12:47
Datenschützer beklagt Verschwendung durch verfassungswidrige Sicherheitsgesetze
Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert wirft Bundesregierung und Bundestag in seinem am heutigen Dienstag veröffentlichten Jahresbericht die Verschwendung öffentlicher Gelder wegen der Verabschiedung immer neuer verfassungswidriger Sicherheitsgesetze vor. So halte Berlin etwa "trotzig und ohne Einsicht zu zeigen daran fest, die beschlossene Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten umzusetzen", moniert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Mit der Umsetzung des Brüsseler Vorhabens zur Passagierdatenspeicherung setze die Regierung noch eins drauf. ... (Stefan Krempl) / (vbr/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Datenschu.../meldung/106507
15.04.2008 19:05
Schäuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die heftig umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Der letzte offene Streitpunkt war die Fassung der geplanten Befugnisse für die Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Agenturmeldungen zufolge haben die beiden Kontrahenten auch hier nun Nägel mit Köpfen gemacht. Nach Abschluss der Abstimmung zwischen beiden Ressorts werde der mehrfach überarbeitete Entwurf mit deutlich erweiterten präventiven Überwachungsmöglichkeiten für das BKA zur Terrorabwehr zunächst an die Länder geschickt. Mit einer Verabschiedung im Kabinett sei dann vor der Sommerpause zu rechnen. ... (Stefan Krempl) / (pmz/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble.../meldung/106540
16.04.2008 14:29
BKA arbeitet "mit Hochdruck" am Bundestrojaner
Nach der prinzipiellen Einigung zwischen den federführenden Ressorts der Bundesregierung über einen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und die damit verknüpfte Ausforschung von IT-Systemen zeigt sich die Wiesbadener Polizeibehörde nach eigenen Angaben gut gerüstet für die versprochenen neuen Befugnisse. Das BKA sei derzeit mit "Hochdruck" dabei, die entsprechende Spionagesoftware zu erstellen, erklärte der Chef der Einrichtung, Jörg Ziercke, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. ... (Stefan Krempl) / (pmz/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/BKA-arbei.../meldung/106567
17.04.2008 13:17
Bayern will bei Online-Durchsuchungen eigenen Weg gehen (Update)
Bayern wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der umstrittenen Online-Durchsuchung einen eigenen Weg gehen. Er halte es für völlig widersprüchlich, dass nach dem Kompromiss zum BKA-Gesetz im Bund ein Techniker jetzt eine Videokamera in der Wohnung eines Verdächtigen installieren könne, aber nicht Computertechnik zur Ausspähung von Daten. "Die Logik erschließt sich mir nicht", meinte Herrmann laut dpa am Rande der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz. Bayern werde das in seinem eigenen Gesetz für den Verfassungsschutz anders regeln. ... (jk/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Bayern-wi.../meldung/106630
17.04.2008 18:07
Schäuble: Entwurf für Online-Razzien ist verfassungsgemäß
Das Bundesinnenministerium hat Einzelheiten zum neuen Referentenentwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht und dabei mehrfach auf die Berücksichtigung sämtlicher verfassungsrechtlicher Vorgaben verwiesen. Insbesondere würden die Leitlinien aus Karlsruhe zur heimlichen Online-Durchsuchung "vollständig beachtet", heißt es in einer Mitteilung aus dem Hause Wolfgang Schäubles (CDU). Die heftig umstrittene geplante Befugnis für das BKA zum Ausspähen informationstechnischer Systeme sei in enger Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium erfolgt. Sie sei wichtig, um "ein Hinterherhinken bei der technischen Entwicklung und damit das Entstehen von Schutzräumen zu vermeiden". ... (Stefan Krempl) / (vbr/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble.../meldung/106652
18.04.2008 10:58
Vorratsdatenspeicherung leicht gemacht
Während andere sich noch über die Vorratsdatenspeicherung ereifern, ist man beim Netzausstatter HP schon einen Schritt weiter. Das System "Data Retention and Guardian Online" (DRAGON) sammelt und speichert die Verbindungsdaten für den Zugriff durch staatliche Stellen. Als Verbesserungen in der aktuellen Version nennt die Firmenmitteilung unter anderem "Integration mit Systemen, die das legale Abhören durch Ermittlungsbehörden ermöglichen [...], Zusätzliche Funktionen für die Datenintegrität, die den Datenschutz noch weiter optimieren. [...], Linux-Unterstützung"
DRAGON ist ein System aus Hard- und Software sowie Dienstleistungen von HP. Nach Angaben des Herstellers wird es schon in 10 EU-Staaten genutzt. HP nennt zwar keine Namen, betont aber, dass "in Deutschland [...] einer der großen Festnetzbetreiber" und "ein führender europäischer Betreiber" das System einsetzen. (je/c't)
Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Vorratsda.../meldung/106681
18.04.2008 13:22
Innenminister zögern beim BKA-Gesetz
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz sagte im RBB-Inforadio, er habe sich mit seinen Kollegen während der gemeinsamen Frühjahrstagung in Bad Saarow darauf verständigt, dass nach der Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Länder ein weiteres Gespräch mit dem Bund stattfinden müsse. Dabei gehe es insbesondere darum, ob und unter welchen Bedingungen heimlich eine Wohnung oder ein Anwesen betreten werde dürfe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), hatten sich zuvor auf einen Referentenentwurf geeinigt. ... (Stefan Krempl) / (jk/c't)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.heise.de/newsticker/Innenmini.../meldung/106696
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HOFFNUNG IST DER IRRSINNIGE GLAUBE AN DAS UNMÖGLICHE
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Leberkrebs unregistriert
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Wenn das mit dem heimlichen Betreten der Wohnung wirklich kommt, dann installiere ich in Zukunft vor Verlassen meiner Wohnung tödliche Fallen mit scharfen Gegenständen oder Sprengfallen.
Hinter dem ganzen steckt doch diese Dreckshure Merkel. Die will eine kapitalistische Stasi. Das ist offensichtlich. Wenn das alles umgesetzt wird in die Praxis, dann haben wir hier DDR live mit einem noch ätzenderen Politsystem. Also quasi Steigerung von DDR.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Leberkrebs am 23.04.2008 23:24.
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MAUS
Too old to die young

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Siemens, Steinmeier, Hanning und der BND
München/Berlin (NRhZ/gfp.com, 16.4.) - Der Siemens-Konzern ist eng mit der deutschen Auslandsspionage vernetzt und soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) das Ausforschen ausländischer Kunden ermöglicht haben. Dies geht aus Presseberichten hervor, die die Korruption in dem Münchner Traditionsunternehmen beleuchten. Demnach nutzen Mitarbeiter deutscher Firmen, die Telefonanlagen oder Abhörtechnik etwa in arabische Länder geliefert haben, ihr Wissen, um dem BND Zugang zu Telefonmitschnitten zu verschaffen. Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium August Hanning hat sich während seiner Amtszeit als BND-Präsident (1998 bis 2005) bemüht, die Kooperation zwischen der Auslandsspionage und Siemens zu vertiefen. Die Anstrengungen fielen zusammen mit einer umfassenden Initiative des Bundeskanzleramts unter Kanzler Gerhard Schröder und Amtschef Frank-Walter Steinmeier, die BND-Kompetenzen auszuweiten und eine nachrichtendienstlich geprägte "Sicherheits-Community" in Berlin zu etablieren. Teil dieser Pläne sind Bestrebungen, private Firmen enger mit den deutschen Repressionsbehörden zu vernetzen. Angestrebt wird ein "bedarfsgerechter Informationsaustausch". Mehr: http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57208
Originalseite:
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?resso...ssort_menu=News
Arglistige Täuschung von CSU und bayerischer Staatsregierung
Köln (NRhZ/GK, 28.4.) Das Komitee für Grundrechte und Demokratie protestiert gegen den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Versammlungsgesetz und unterstützt explizit die vielen Gruppen und Organisationen in Bayern, die gegen dieses "gesetzlich geplante Unrecht gegen alle Versammlungen" protestieren und auf die Straße gehen. Es sei notwendig, alles grundrechtlich-demokratische Mögliche zu tun, um dieses antidemokratische Versammlungsgesetz zu verhindern. "Grundrechte leben von ihrer Inanspruchnahme". Stellungnahmen von Professor Wolf-Dieter Narr und Elke Steven vom Komitee für Grundrechte in Köln zu diesem Gesetzentwurf finden Sie unter www.grundrechtekomitee.de
Originalseite:
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?resso...ssort_menu=News
Versammlungsrecht auf abschüssiger Bahn
Grundrechtekomitee
28.04.2008
Demonstrationsrecht/ -beobachtungen
Die Föderalismusreform hat 2006 neben dem Strafvollzug auch das Versammlungsrecht in die Obhut der Länder gegeben. Dass die Grundrechte dort nicht in guter Hand sind, war zu erwarten. Neben dem Wettlauf um die schärfsten Polizeigesetze beginnt nun der um die einengendsten Versammlungsgesetze. Bayern ist Vorreiter im Erlass eines - grundrechtswidrigen - Gesetzes. Sachsen macht einen ersten Schritt im „Zerfleddern“ des Grundrechts. Als wichtiger Anknüpfungspunkt wird in beiden Fällen die Einschränkung „rechtsextremer“ Versammlungen zur Legitimation verwendet. ... (Elke Steven)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.grundrechtekomitee.de/ub_show...p?articleID=271
Zu einer arglistigen Täuschung von CSU und bayerischer Staatsregierung
Grundrechtekomitee
28.04.2008
Demonstrationsrecht/ -beobachtungen
- Am Beispiel: Gesetzentwurf: Bayerisches Versammlungsgesetz (Vorlage: Staatspartei CSU)
... Liest man die 28, teils sehr umfänglichen, Artikel des Gesetzentwurfs samt seinen Begründungen fallen drei ungleiche Teile auf. Ein erster kurzer Abschnitt, der dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit scheinbar schmust. Ein detaillierter Abschnitt, darauf angelegt, den möglichen Missbrauch des Versammlungsgesetzes durch BürgerInnen so feinsinnig und so vorgreifend zu regeln, dass sein Gebrauch im Belieben der Versammlungsbehörden, vor allem der Polizei steht. An diesen schließt sich ein dritter Teil, der die Sanktionen differenziert, die demonstrativ unbotmäßige BürgerInnen erwarten. ... (Wolf-Dieter Narr)
gesamter Text siehe Originalseite:
http://www.grundrechtekomitee.de/ub_show...p?articleID=270
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HOFFNUNG IST DER IRRSINNIGE GLAUBE AN DAS UNMÖGLICHE
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Leberkrebs unregistriert
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Wie Arne bereits beschrieben hat: Siemens kann nur mit derartigen Aktionen überhaupt noch Aufträge an Land ziehen. Die Computer von denen sind zB völlig überteuert und hochgradig instabil. Sogar Medion-Rechner sind besser als Siemens.
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Hansi unregistriert
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Wieso sogar Medionrechner? Medion macht top Produkte soweit ich weiß.
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Leberkrebs unregistriert
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Medion und Top-Produkte, naja, abgesehen davon das schonmal ein Medion Rechner ohne passende Verkabelungen und Hinweis darauf ausgeliefert wird... Aber das sind nur die Kleinigkeiten am Anfang. Beliebt sind auch gelegentlich Spontan-Selbstzerstörungen der Grafikkarte. Aber immerhin: bei Siemens gibt es dann direkt total Tod mit Bluescreen of Death .
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Arne Kroger unregistriert
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Da nehmen die SIEMENS-Produkte und wundern sich, dass selbst so ein Taka-Tuka-Land wie Afghanistan es bemerkt, dass sie bespitzelt wurde.
SIEMENS und die korrupten Beamten in Außenministerium und BND bekommen es schon noch hin, dass selbst der Export in der BRD den Bach runter geht.
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Leberkrebs unregistriert
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Wenn nicht die, dann bekommt der Euro-Kurs das hin. Bei der Deflation zur Zeit, wird man bis 2010 2$ für 1€ kriegen. Ich denke sogar das die USA das mit Absicht einfädelt. Erstens kurbelt das deren Export dann super an, zweitens verlieren mit dem Dollar zusammen die Auslandsschulden der USA an Wert. Fragt sich nur wie das den Chinesen gefällt, die auf x Milliarden Dollar sitzen bleiben, oder manche Öl-Sheiks.
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Arne Kroger unregistriert
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Die Ölstaaten diskutieren immer häufiger, dass sie auf Euro als Leitwährung umsteigen wollen.
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Leberkrebs unregistriert
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Na, das kriegt USA doch mit der bekannten Methode in den Griff: Ein paar kleine Angriffskriege unter irgendwelchen Vorwänden...
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