Leberkrebs unregistriert
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Geil geil geil! Ich hab ne Anzeige!
11.03.2008 22:56 |
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Ich hab ne Strafanzeige von nem Spinner im Forum "Politik und Gesellschaft" bei http://www.spinchat.de. Habe dort geschrieben, das ich demnächst ein Bonzenschwein töten will. Und zwar mit Steinwurf von der Autobahnbrücke, gegen eine S-Klasse. (Da kann nur der richtige drinnsitzen!) Ist das endgeil ? Vor Gericht erfahre ich dann den Namen des Spinners. Das gibt später ein konkretes Ziel falls es übehaupt nen Prozess geben wird...
Bestimmt so ein neureicher Krawattenluschi, easy wegzuklatschen.
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dian unregistriert
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Na toll, Bronstein.
Ich hab dir vor nicht all zu langer Zeit extra noch gesagt, dass du aufpassen sollst, wem du im Internet was erzählst...
Ist nicht mehr so wie früher, dass das Internet total rechtsfreier Raum wäre.
Gerade Foren und Chats werden mittlerweile von so vielen Mainstream-Leuten überschwemmt, dass es kaum noch einen Unterschied machst, ob du deine Anschlagspläne in einem Forum postest, oder sie beim örtlichen Bäcker oder an der Kasse im Supermarkt ausplauderst.
Also sei in Zukunft lieber ein bisschen vorsichtiger.. weil letztlich bringt es dir ja nur zusätzliche Schwierigkeiten ein.
In den 70er Jahren hätten sich die nach Ruhm gierenden Anwälte wahrscheinlich noch darum geschlagen, dich medienwirksam verteidigen zu können.
Heute interessiert so ein Prozess hingegen, außer den beteiligten Staatsbeamten, keine Sau mehr.
Ich glaube nicht mal, dass du den Zeugen da, wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, überhaupt zu Gesicht bekommen wirst. (Der hat nämlich sicher Besseres zu tun.)
Aber halte uns auf jeden Fall mal auf dem Laufenden, wie das weitergeht!
Ach ja, vielleicht solltest du dich mit deinen Ansichten vor Gericht ein wenig zurückhalten... ich glaube, sowas mögen die Richter nämlich gar nicht.
Besser, du spielst die Sache herunter, und sagst, dass es entweder witzig gemeint war, oder dass du einen konkreten User in dem Forum mit deinen Äußerungen ärgern wolltest... und dass du sowas in der Realität natürlich niemals tun würdest, etc.
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Leberkrebs unregistriert
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Das gehe ich viel einfacher an. Ich hab das nicht geschrieben, Punkt aus. Aol mit proxysitz in den USA, da haben die erstmal zu tun bis das rückvefolgt ist. Und dann kommt als nächstes meine Behauptung, ein Hacker hat meinen Rechner für diesen Blödsinn gekapert. Es gibt letzlich keine Möglichkeit zu beweisen, das ich das geschrieben hätte. Den Computer zu finden beweist ja nicht, wer diesen nun benutzt hat.
Was diesen "Zeugen" angeht: Mein Anwalt wird den vorladen lassen, dann MUSS der Knabe da antanzen.Steht so in den Gesetzen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Leberkrebs am 12.03.2008 15:00.
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Hansi unregistriert
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| Zitat: |
| Und dann kommt als nächstes meine Behauptung, ein Hacker hat meinen Rechner für diesen Blödsinn gekapert. |
Genau... und das wird dir der Richter natürlich glauben. Ich kann mich @Dian nur anschließen, du solltest mal ein bisschen auf die Bremse treten, wenn du dir nicht selbst erheblich schaden willst.
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Leberkrebs unregistriert
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Ich frag mal andersrum: Wie will man mir das Gegenteil beweisen?
Im Zweifel für den Angeklagten. Rechtsgrundsatz. Verloren hab ich nämlich, wenn ich zugebe das geschrieben zu haben. Beschönigungen glaubt der Richter dann tatsächlich nicht.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Leberkrebs am 12.03.2008 15:42.
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Arne Kroger unregistriert
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Was ist denn strafbar an der Behauptung, dass man den Willen hat, dass zu machen???
Meines Wissen sind selbst in einem pseudofaschistoiden Staat die Gedanken und damit auch die Wünsche noch frei?
Ich würde eher mich darauf konzentrieren, eine derartige Gerichtsverhandlung dazu zu benutzen, warum man diesen Willen hat. Niemand kann sagen, dass nur, weil ich den Willen habe z.B., jetzt was zu essen, dass deshalb auch mache.
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Leberkrebs unregistriert
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Erstmal abzuwarten obs bis zum Gericht geht. Vermutlich hat der Staatssanwalt wichtigere Fälle. Ich denke mal ein paar notdürftig getarnte Bullen werden hier um den Wohnblock kriechen und observieren, ob ich wirklich was mache. Mehr wird wohl nicht kommen.
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Leberkrebs unregistriert
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Heute Vorladung zur Bullerei
14.03.2008 05:15 |
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Ich bei den Grünen angetanzt.
"Herr X, wir haben hier eine Anzeige gegen Sie vorliegen. Demanach haben sie am soundsovielten im Internet im chat blalbla gedroht eine schwere Straftat zu begehen, ein Tötungsdelikt."
"So, wer behauptet das denn?"
"Wir dürfen keine Namen nennen Herr x"
"Aha, reicht ja auch wenn sie den Namen wissen. Ich habe nichts gemacht und möchte das sie hier eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung aufnehmen. "
"Soll ich das zu Protokoll nehmen?"
"Ja, vor allem meine Anzeige wegen falscher Anschuldigung, gegen die Ihnen bekannte Person."
"Wir können überprüfen ob diese Nachricht von Ihrem Rechner gesendet wurde."
"Tun Sie das mal! Gibt es auch jemand der mich AM Rechner beim schreiben dieser Nachricht gesehen haben will?"
"Das können wir Ihnen nicht sagen."
"Weil es niemand geben kann, weil ich das nicht gewesen bin. SIE wissen auch, daß man fremde Rechner hacken kann um damit Straftaten zu begehen.?"
"Ja, das kommt vor."
"Gut, das könnte der Fall sein. Den Rest überlassen wir gegebenenfalls dem Gericht. Im übrigen bestehe ich auf der Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung."
"Sie sagen also, dieser Zeuge beschuldigt sie irreführend?"
"Ja, das sage ich schon seit 10 Minuten"
"Dann nehmen wir das auf." (Notiert in seinen Unterlagen etwas)
"Gut, kann ich dann jetzt gehen?"
"Ja, sie hören von uns"
" Tschüss"
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Das ganze hier zu posten war eventuell schon ein krasser Fehler, die gucken ja auch, wo du sonst noch so was geschrieben hast.
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Seneca unregistriert
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Wobei ich noch nicht mal sicher wäre, ob hier überhaupt eine Straftat vorliegt. Denn:
1. Es handelt sich nicht um eine versuchte Straftat, sondern nur um eine Planung. Straftaten zu planen ist nicht strafbar, solange kein Versuch vorliegt.
2. Die Straftat wurde keiner Person angedroht, sondern lediglich die Absicht geäußert eine solche zu begehen (keine Drohung an ein potentielles Opfer).
3. Der §126 StGb trifft nur zu, wenn der öffentliche Frieden gestört werden könnte. Ob dies bei einer ziellosen Ankündigung im Internet wirklichd er Fall ist, bleibt fraglich:
| Zitat: |
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
2.
einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
3.
eine schwere Körperverletzung (§ 226),
4.
eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
5.
einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
6.
ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
7.
ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor. |
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Arne Kroger unregistriert
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Wer an manchen Tagen, wo ich mies drauf bin, was von mir über Deutsche liest, müsste eigentlich immer nach Absatz 2 davon ausgehen, dass ein Völkermord kurz bevorsteht.
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Leberkrebs unregistriert
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| Zitat: |
Original von Lovecraft
Die Ankündigung einer solchen Straftat ist bereits eine Straftat.
Kündige niemals im Internet eine Straftat an ... (wenigstens nicht auf so ungeschickte Weise).
Zweitens, ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube Du unterschätzt den Indizienbeweis ... |
Für einen sogenannten Indizienbeweis braucht man aber MINDESTENS zwei Indizien, weil die Justiz anerkennt das ein einzelnes Indiz ZUFALL sein kann. Hier gibt es nur das einezelne Indiz: Mein Rechner wird als Absender ermittelt.
Gegenargumente gibt es beliebig viele, nämlich: Jeder erwachsene Erdbewohner ab einem gewissen Alter, könnte meinen Rechner gehackt/bedient haben.
Das ist so in etwa: Dein Auto wird geklaut, ein Bankraub wird damit begangen. DU wirst angeklagt, weil Dein Auto gesehen wurde.
Das ist Blödsinn.
In meinem Fall darf die Bullerei erstmal bis zu 2 Monate rumhantieren, bevor bei AOL in USA ermittelt wird, das mein Rechner involviert ist. Dazu muss unter andrem ein US-Bundesrichter einen Beschluss zur Herausgabe der Daten an AOL senden. Ein Deutscher Richter kann das nicht wirksam. Und nach diesem Vergnügen, bleibt dann offen, wer meinen Rechner gehackt hat. Unterdessen ergeben getarnte Spähtrupps, das ich nichts tue. Die Ermittlungskosten und Personalkosten der Bullerei steigen und steigen...
Na? WANN verlieren die wohl die Lust? Dazu kommen dann übrigens noch die 50 Spinner, die täglich irgendwelche Phantasie-Anzeigen wegen Internet machen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Leberkrebs am 16.03.2008 19:31.
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Arne Kroger unregistriert
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Ist das so, dass, wenn man bei AOL ist, die wirklich erst bei AOL in USA nachfragen müssen für die IP?
Das ist ja dann ziemlich interessant, was die ganze Onlineüberwachung anbelangt.
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Leberkrebs unregistriert
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Also ich habe mich mal selber getraced, mit verschiedenen Programmen. Als Ergebnis habe ich immer den Verweis auf einen Router in den USA bekommen.
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Arne Kroger unregistriert
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Leberkrebs unregistriert
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Bei Überwachung im großen Stil, zur angeblichen "Terrorbekämpfung" dürfte das aber mit USA ausgehandelt sein, das die dafür automatisch die Daten weitergeben.
Bei einem einzelnen Spinner mit seiner Pippi-Anzeige sieht das anders aus.
Interessanter ist, das das Landesgericht NRW die generelle Internetüberwachung vorläufig verboten hat. Internetüberwachung ist nur mit Durchsuchungsbefehl möglich, dieser Durchsuchungsbefehl ist dem Betroffenen bei BEGINN der Maßnahme mitzuteilen. Man kann also zb ab dem Tag nichtmehr online gehen, oder im Extremfall den Rechner komplett entsorgen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Leberkrebs am 17.03.2008 03:30.
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Arne Kroger unregistriert
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Ja, aber die Vorratsdatenspeicherung bei den Providern existiert ja dennoch, d.h., es ist eben noch möglich über den Anbieter jederzeit an die IP zu kommen, evtl. ist das aber komplexer mit einem ausländischen Anbieter.
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