Hansi unregistriert
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Na wer wird sich denn bitte auf deutsche Gesetze stützen und ein braver Staatsbürger sein?
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Leberkrebs unregistriert
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Irgendwie schon. Wenn ich eingeknastet werden soll, dann muss es sich gelohnt haben. Der illegale Besitz einer Winchester und ein paar Kilo Rehrücken, ist mir dafür etwas zu geringfügig.
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Hansi unregistriert
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Was bitte ist an dem Besitz von Rehrücken strafbar?
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Arne Kroger unregistriert
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Wenn er gewildert wurde, ist das strafbar.
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Hansi unregistriert
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Ja gut, aber wie will man das beweisen, wenn man nicht gerade beim schlachten und häuten erwischt wird und das Ding einfach in der Tiefkühltruhe bunkert? Da funktioniert das erwischt werden nämlich nur mit 8 jährigen Kindern, wobei es dort auch sehr sehr spät erfolgt.
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Leberkrebs unregistriert
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In meinem Fall ganz einfach: ich besitze keinen Jagdschein. Damit sind weitere Beweise schon unnötig. Und leider laufen in den Wäldern eine Menge Jagdwächter herum, die das zb hören wenn irgendwo ein Gewehr knallt und dann neugierig dahin kommen.
Einen Waffenschein hab ich auch nicht, also kommt der Besitz und führen einer Winchester noch extra als Straftat dazu.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Leberkrebs am 04.06.2008 13:50.
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Hansi unregistriert
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Ja, dass klappt aber nur so lange wie man die auf frischter Tat ertappt. Ist das Reh in der Tiefkühltruhe kannst du es ja auch gekauft haben.
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